Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/SBU/0611  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017, Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Neuendorf Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Anhörung
15.11.2018 
14. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung"      
Kreisausschuss Vorberatung
21.11.2018 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
28.11.2018 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/SBU/0611)
Anlagen:
Bericht Jahresabschluss 2017

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr  vom  01. Januar bis 31. Dezember 2017 fest und beschließt:

 

1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2017

2. die Verwendung des Jahresergebnisses

3. die Entlastung der Betriebsleitung


Sachdarstellung, Begründung:

 

Entsprechend des § 140 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA i. V. m. § 142 KVG LSA obliegt der Rechnungsprüfung des Landkreises Börde die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 unter Einbeziehung des Lageberichtes und der Buchführung. Die Prüfung erfolgte erstmalig direkt durch das Rechnungsprüfungsamt.

 

Der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist gem. § 19 Abs. 1 EigBG LSA verpflichtet einen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Vorschriften und Muster des EigBG LSA aufzustellen.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind nach ihrer Feststellung gem. § 19 Abs. 5 EigBG LSA öffentlich bekannt zu geben.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte im Zeitraum vom 26.09.2018 bis 12.10.2018 mit Unterbrechungen. Gegenstand der Prüfung war die Buchführung sowie der nach handelsrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017.

 

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Im Rahmen der Prüfung wurde insbesondere die Angemessenheit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme des Eigenbetriebes geprüft. Schwerpunktmäßig wurden die Zugänge zum Anlagevermögen und zum Sonderposten für Investitionszuschüsse, die Periodenabgrenzung in der Aufwands- und Ertragsrealisierung sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Anhang einer Prüfung unterzogen.

 

 

Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2017 mit einem Jahresverlust in Höhe von 49.801,27 EUR ab. Der Ausgleich des Jahresverlustes erfolgt durch den Aufgabenträger.

 

Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen Verlustvortrag gem. § 13 Abs. 5 EigBG LSA nicht gegeben waren. Ein Ausnahmeantrag gem. § 13 Abs. 6 EigBG LSA wurde nicht gestellt.

 

Mit Beschluss vom 14.05.14 (KT 009/2014) wurde der Jahresfehlbetrag vom Wirtschaftsjahr 2011 in Höhe von 106.466,99 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Ein Ausgleich in Höhe von 3.216,43 EUR konnte vom Eigenbetrieb selbst erfolgen. In Höhe des Restbetrages 103.250,56 EUR erfolgt der Ausgleich durch den Landkreis Börde.

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 17.09.2014 (KT 002/2014) wurde der Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 55.907,14 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Der Ausgleich erfolgt durch den Landkreis Börde.

 

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Einwendungen geführt. Der vorliegende Bericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.

 

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.


4. Verwendung der Jahresfehlbeträge 2011 und 2012

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Jahresabschluss 2017 (23340 KB)