Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die in Anlage 1 im Entwurf (Stand: 17.09.2018) beigefügte „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kreisarchivs (Gebührensatzung Kreisarchiv)“. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 45 (2) Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt entscheidet die Vertretung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Für den Landkreis Börde ist demnach der Kreistag zuständig.
Nach mittlerweile zehn Jahren ist eine Neufassung der Gebührensatzung für das Kreisarchiv zwingend erforderlich. Es haben sich in dieser Zeit nicht nur Gesetze und organisatorische Zuständigkeiten für das Kreisarchiv geändert, auch die technische Ausstattung hat sich wesentlich verbessert. Den Nutzern des Kreisarchivs können jetzt umfangreiche Reproduktionsdienstleistungen angeboten werden, die sich im Gebührentarif wiederfinden.
Die Neufassung der Gebührensatzung wurde nicht für Gebührenerhöhungen genutzt, sondern zur detaillierten Darstellung aller angebotenen Leistungen. Viele Regelungen in den „alten“ Satzungen werden jetzt bereits durch das Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalt benannt und wurden somit nicht wieder übernommen. Die Gebührensatzung soll für die Nutzer einfach, verständlich und klar geregelt sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf Ausfertigung Gebührensatzung Kreisarchiv Anlage 2 – Synopse zur Gegenüberstellung Gebührensatzung Kreisarchiv
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