Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/10/0605  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kreisarchivs (Gebührensatzung Kreisarchiv)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hort FDLin Organisation und IT
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Organisation und IT Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
24.10.2018 
42. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
28.11.2018 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/10/0605)
Anlagen:
Anlage 1_Ausfertigung Gebührensatzung Kreisarchiv
Anlage 2_Synopse Gebührensatzung Kreisarchiv

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die in Anlage 1 im Entwurf (Stand: 17.09.2018) beigefügte „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kreisarchivs (Gebührensatzung Kreisarchiv)“.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 45 (2) Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt entscheidet die Vertretung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Für den Landkreis Börde ist demnach der Kreistag zuständig.

 

Nach mittlerweile zehn Jahren ist eine Neufassung der Gebührensatzung für das Kreisarchiv zwingend erforderlich. Es haben sich in dieser Zeit nicht nur Gesetze und organisatorische Zuständigkeiten für das Kreisarchiv geändert, auch die technische Ausstattung hat sich wesentlich verbessert. Den Nutzern des Kreisarchivs können jetzt umfangreiche Reproduktionsdienstleistungen angeboten werden, die sich im Gebührentarif wiederfinden.

 

Die Neufassung der Gebührensatzung wurde nicht für Gebührenerhöhungen genutzt, sondern zur detaillierten Darstellung aller angebotenen Leistungen. Viele Regelungen in den „alten“ Satzungen werden jetzt bereits durch das Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalt benannt und wurden somit nicht wieder übernommen. Die Gebührensatzung soll für die Nutzer einfach, verständlich und klar geregelt sein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Änderungen des Gebührentarifes

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Entwurf Ausfertigung Gebührensatzung Kreisarchiv

Anlage 2 – Synopse zur Gegenüberstellung Gebührensatzung Kreisarchiv

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Ausfertigung Gebührensatzung Kreisarchiv (109 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Synopse Gebührensatzung Kreisarchiv (192 KB)