Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die in Anlage 1 im Entwurf (Stand: 17.09.2018) beigefügte „Satzung des Landkreises Börde für die Benutzung des Kreisarchivs (Benutzungssatzung Kreisarchiv)“. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 45 (2) Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt entscheidet die Vertretung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Für den Landkreis Börde ist demnach der Kreistag zuständig.
Nach mittlerweile zehn Jahren ist eine Neufassung der Benutzungssatzung für das Kreisarchiv zwingend erforderlich. Es haben sich in dieser Zeit nicht nur Gesetze und organisatorische Zuständigkeiten für das Kreisarchiv geändert, auch die technische Ausstattung hat sich wesentlich verbessert. Den Nutzern des Kreisarchivs können jetzt umfangreiche Reproduktionsdienstleistungen angeboten werden, die sich im Gebührentarif wiederfinden.
Viele Regelungen in den „alten“ Satzungen werden jetzt bereits durch das Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalt benannt und wurden somit nicht wieder übernommen. Die Benutzungssatzung soll für die Nutzer einfach, verständlich und klar geregelt sein. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf Ausfertigung Benutzungssatzung Kreisarchiv Anlage 2 – Synopse zur Gegenüberstellung der Benutzungssatzung Kreisarchiv
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