Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Bildung und Schulentwicklungsplanung
Der Auftrag der Schulen wird dadurch bestimmt, dass jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf sein Geschlecht, seine Herkunft, seine Ethnie, eine Behinderung, seine sexuelle Identität, seine Religion oder Weltanschauung, seine wirtschaftliche oder soziale Lage, das Recht auf eine seine Begabungen, seine Fähigkeiten und seine Neigungen fördernden Erziehung, Bildung und Ausbildung hat. Der sich daraus ableitende Erziehungs- und Bildungsauftrag ist in § 1 des Schulgesetzes beschrieben. Jede einzelne Schule legt in ihrem Schulprogramm fest, wie der Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Grundsätze seiner Verwirklichung umgesetzt werden sollen.
Die Schulträger haben das Schulangebot und die Schulanlagen für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten.
Für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes stellt die Schulentwicklungsplanung die planerische Grundlage dar. Sie ist gleichzeitig der Planungsrahmen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau. Der Planungszeitraum für die mittelfristige Schulentwicklungsplanung beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Eine Fortschreibung kann früher erforderlich sein, wenn die Bestandsfähigkeit einzelner Schulen nicht mehr gegeben ist.
Mit dem Schuljahr 2019/2020 beginnt ein neuer mittelfristiger Planungszeitraum, für den die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen sind.
Neben den Vorgaben zur Darstellung und zum Verfahren der Aufstellung und Fortschreibung der Schulentwicklungspläne gemäß der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung ist es erforderlich, Kriterien für die Vorgaben zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, der Vorhaltung der erforderlichen Schulanlagen, eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes zu entwickeln, um die Abwägungsprozesse transparent und nachvollziehbar vornehmen zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Auszug aus Schulgesetz PowerPoint-Präsentation „Bildung und Schulentwicklungsplanung?“
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||