Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreisausschuss entscheidet gemäß geltender Hauptsatzung des Landkreises Börde § 6 Absatz 2 Punkt 2 über den Antrag auf Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen.
Zur Pflichtaufgabe des Landkreises gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dem Fachdienst Bauordnung obliegt hier im Speziellen die Aufsicht über die baulichen Anlagen im Kreisgebiet gemäß Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die für das Wirtschaftsjahr 2018 geplanten finanziellen Mittel in Höhe von 130.000,00 Euro für Ersatzvornahmen und Havarieeinsätze sind aufgrund der akut standsicherheitsgefährdeten baulichen Anlagen mit größerem Abbruchvolumen ausgeschöpft.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit in diesem Jahr, die Standsicherheit diverser baulicher Anlagen, die aufgrund unterlassener Werterhaltungsmaßnahmen bereits vorgeschädigt waren, stärker beeinträchtigt ist, als in den vergangenen Jahren.
Das bedeutet, dass die Gebäude, die bereits Vorschäden in der Tragkonstruktion im Dach oder im Mauerwerk aufgewiesen haben, durch den Feuchtigkeitsentzug seit mehreren Monaten, plötzlich akut standsicherheitsgefährdet sind (zum Beispiel: Schrumpfen von Balkenauflagern). Eine Haftung durch die Statiker kann für diese baulichen Anlagen nicht übernommen werden und sofortiges Handeln durch den Fachdienst Bauordnung ist bei Gefahr im Verzug zu veranlassen.
Eine Gegenüberstellung zum Vorjahr veranschaulicht den bisherigen erhöhten Aufwand im
Konto Ersatzvornahmen/Havarieeinsätze - Haushaltsstelle 52111-5291002 Wirtschaftsjahr 2017 52 Buchungen mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 106.518,21 Euro
Stand 30. August 2018 27 Buchungen mit Aufwendungen in Höhe von 140.252,59 Euro
Der Mehraufwand, welcher nicht vorhersehbar ist und für akut standsicherheitsgefährdete bauliche Anlagen auf 90.000,00 Euro geschätzt wird, muss zur Zahlungsfähigkeit für die vom Fachdienst beauftragten Baufirmen zur Verfügung stehen, um bei Gefahr im Verzug sofort handeln zu können.
Die Deckung des Mehraufwandes ist durch die Mehrerträge, voraussichtlich in Höhe von 90.000,00 Euro, des Ertragskontos 4311002 „Verwaltungsgebühren für die Ersatzvornahmen/Havarieeinsätze“ gegeben, da die Eigentümer eines Grundstückes für die Sicherung haftbar zu machen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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