Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Faktion der CDU aus den Reihen des Kreistages oder aus dem Kreis der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:
Herrn Hartmut Jahn
zum stellvertretenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses für Frau Elisabeth Engelbrecht.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 45 (2) Nr. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) entscheidet die Vertretung (Kreistag) über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse.
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 48 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.
Der § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Dem Jugendhilfeausschusses gehören fünfzehn „stimmberechtigte Mitglieder“ einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an:
Stellvertreter für Frau Engelbrecht (CDU) im Jugendhilfeausschuss war bislang Herr Martin Stichnoth (CDU). Da er diese Funktion durch seinen Amtsantritt als Landrat am 07.09.2018 nun nicht mehr wahrnehmen kann, ist ein neuer Stellvertreter zu bestimmen.
Die Fraktion der CDU schlug Herrn Hartmut Jahn als Stellvertreter/in von Frau Engelbrecht im Jugendhilfeausschuss vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
-keine-
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