Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/20/0581  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Lasner Justitiar
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
21.11.2018 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
28.11.2018 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/20/0581)
Anlagen:
Ausfertigung Verwaltungskostensatzung
Verwaltungskostensatzung-Lesefassung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die „Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung)“.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die vorgelegte Beschlussvorlage behandelt die Neufassung der Verwaltungskostensatzung. Der Kreistag ist gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA i. V. m. § 3 Hauptsatzung des Landkreises Börde für den Erlass und die Änderung von Satzungen zuständig.

 

1. Anlass der Änderung war die vorzunehmende Anpassung der Gebühren für Rechnungsprüfungen (lfd. Nr. 14 Kostentarif). Gegenüber der Verwaltungsgebührensatzung i. d. F. der ersten Änderung vom 23.11.2016 sind die Gebühren für Rechnungsprüfungen in Gemeinden und Verbandsgemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, aufgrund einer Neukalkulation wie folgt anzuheben:

 

    alt    neu

 

je Prüfer und angefangener Stunde  52,00 Euro  59,00 Euro

 

höchstens je Prüfer je Tag416,00 Euro472,00 Euro

 

Grundlage der Kalkulation ist das Material der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018). Die dort festgelegten und empfohlenen Sachkostenpauschale und Gemeinkostenzuschlag waren Grundlage für die Neukalkulation der Sach- und Gemeinkosten, wobei für die Plankostenkalkulation (Kalkulationszeitraum 2018-2020) von durchschnittlich 11 Prüfer/innen ausgegangen wurde.

 

2. Diese Änderung nahm die Verwaltung zum Anlass, die Verwaltungsgebührensatzung (alt) insgesamt zu überprüfen und daraufhin neu zu fassen. Die wesentlichen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

 

-          Die benutzten Begrifflichkeiten wurden vereinheitlicht und an die entsprechenden Fachtermini angepasst. Aus diesem Grund wurde auch der Titel in Verwaltungskostensatzung geändert, da die Gebühren neben den Auslagen nur einen Teil der Verwaltungskosten umfassen.

 

-          Die Formulierungen wurden teilweise im Sinne einer Klarstellung neugefasst.

 

 

-          Regelungen, die Verwaltungstätigkeiten im übertragenen Wirkungskreis betreffen, wurden gestrichen.

 

-          Verschiedene Tarifpositionen wurden auf eine Gebühr nach Zeitaufwand umgestellt, da eine Abgeltung durch eine Pauschalgebühr dem teilweise erheblichen und sehr unterschiedlichen Zeitaufwand nicht gerecht wurde, z. B. bei mündlichen Auskünften aus amtlichen Unterlagen, soweit damit erheblicher Zeitaufwand verbunden ist.

 

 

-          Für den Zeitaufwand wurden - nach Besoldungsgruppen gestaffelt - Stundensätze formuliert, die sich an § 3 Abs. 1 AllGO LSA orientieren.

 

-          Es wurden neue Tarifpositionen aufgenommen für Verwaltungstätigkeiten, die einen messbaren und umlagefähigen Personal- und Sachaufwand verursachen, z. B. Akteneinsicht unter Aufsicht und Aktenversendungspauschale.

 

 

 


 


Anlagen:

 

1. Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von
    Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung)

2. Lesefassung der Verwaltungskostensatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ausfertigung Verwaltungskostensatzung (267 KB)    
Anlage 2 2 Verwaltungskostensatzung-Lesefassung (97 KB)