Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/LR/0569  

 
 
Betreff: Delegationsreise nach Omsk und Irkutsk vom 01.08.2018 bis 09.08.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Walker Landrat
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:Landrat Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
13.06.2018 
39. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/LR/0569)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
20.06.2018 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/LR/0569)
Anlagen:
02_anlage_1_04082017_omsk_koopvereinbarung_unterschrieben

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag genehmigt die Dienstreise nach Omsk und Irkutsk (Russische Föderation) für den Landrat und die Mitglieder des Kreistages

 


Sachdarstellung, Begründung:

Auf Einladung der Bürgermeisterin der Stadt Omsk wird eine Delegation in der Zeit vom 01.08.2018 bis 09.08.2018 nach Omsk und Irkutsk reisen. Ziel der Reise ist es, die auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses am 12.07.2018 (Nr.: 2017/LR/0453) vereinbarten Zusammenarbeit in Rahmen der  abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung  fortzuführen.

Die Vorbereitungen werden derzeit getroffen. Der genaue Ablaufplan wird nach Abschluss allen Beteiligten übergeben.

Der Delegation werden angehören: Vertreter der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, der Wirtschaft, der Gemeinde Barleben und des Landkreises Börde.

Ein dienstlicher Bezug ist auf Grund der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung gegeben.

Es handelt sich hier um eine Dienstreise, die nach den Vorschriften des Reisekostenrechts abgerechnet wird.

Die Kosten für die Dienstreise belaufen sich nach vorläufigen Berechnungen auf ca. 1.760 € pro Person (Flug Economy Class 1.050 €, Hotel/Versorgung/Transfer 650 €, Visaantrag 60 €).

Da die Dienstreise mit privaten Reisen verbunden wird, werden die Reisekosten so bemessen, als ob nur die Dienstreise durchgeführt wäre. Die Kosten, die keinen dienstlichen Bezug haben, werden von den Teilnehmern auf der Grundlage der Regelungen des § 13 Bundesreisekostengesetz privat getragen.

Diese werden mindestens 700 € betragen.

Dienstreisen müssen nach § 2 (1) Bundesreisekostengesetz durch die zuständige Stelle genehmigt werden. Bei Auslandsdienstreisen ist der Kreistag als oberste Dienstbehörde des Landrates zu informieren, da eine solche Dienstreise eine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 65 (2) Kommunalverfassung LSA ist.

 

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02_anlage_1_04082017_omsk_koopvereinbarung_unterschrieben (1251 KB)