Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag bestimmt aufgrund des Ausscheidens von Herrn Horst Tober und auf Vorschlag der SPD-Fraktion, Herrn Martin Herrmann als Mitglied des Betriebsausschusses
des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” (Krankenhausausschuss). Sachdarstellung, Begründung: Nach § 5 Abs. 2 der Satzung des
Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” in der Fassung
der 4. Änderungssatzung vom 06.07.2005 (Beschluss Nr.: DII/125/2005) besteht
der Betriebsausschuss (Krankenhausausschuss) aus -
elf Mandatsträgern (Mitglieder des Kreistages), -
drei Vertreter/innen der Beschäftigten des
Eigenbetriebes und -
dem Landrat oder einem von ihm bestimmten Vertreter als
stimmberechtigten Vorsitzenden. Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die
kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
sind die Mandatsträger nach den Vorschriften über die Bildung und
Zusammensetzung der Ausschüsse des Kreistages (§ 35 Abs. 1 LKO LSA;
Hare-Niemyer-Verfahren) zu bestimmen. Hiernach entfielen auf die CDU –
Fraktion = 5
Sitze, die
LINKE. – Fraktion =
2 Sitze, die
SPD – Fraktion =
2 Sitze, die
FUWG/GRÜNE – Fraktion = 1 Sitz, die
FDP – Frkation =
1 Sitz. Gemäß § 35 Abs. 1 LKO LSA haben die
Fraktionen ein Vorschlagsrecht für die Besetzung in den Ausschüssen. Mit Beschluss des Kreistages Nr.:
DI/016/2004 vom 07.07.2004 wurde der Betriebsausschuss gebildet. Die Fraktionen
haben ihre Vorschläge eingebracht. Durch das Ausscheiden aus dem Kreistag
von Herrn Horst Tober mit Wirkung vom 30.01.2006 schlägt die Fraktion der SPD
vor, den Platz mit Herrn Martin Herrmann zu besetzen. |
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