Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt über die zu verwendenden Mittel des Landkreises Börde gemäß der Richtlinie „Leaderprojektförderung“ zur Beteiligung des Landkreises an folgenden Projekten dieser Prioritätenliste, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2018 des Landkreises Börde:
Sachdarstellung, Begründung
Der Landkreis Börde stellt regelmäßig Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) CLLD/LEADER bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie vom 01.06.2016 des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leaderkonzepten dienen (LEADER-Projektförderung). Mit der LEADER-Projektförderung unterstützt der Landkreis Börde die „Lokalen Entwicklungsstrategien“ der Lokalen Aktionsgruppen. Er fördert mit eigenen Mitteln unmittelbar die ländliche Entwicklung im Rahmen des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts für die Region Magdeburg“ (ILEK). Die Bewilligung der Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Für das Jahr 2018 stehen Fördermittel des Landkreises in Höhe von 145.000,00 Euro zur Verfügung. Mit dem Beschluss werden Mittel in Höhe von 140.848,40 Euro gebunden. Damit stehen in 2018 noch Mittel in Höhe von 4.151,60 Euro zur Verfügung.
Gemäß der Richtlinie LEADER-Projektförderung des Landkreises sind Projekte förderfähig, wenn sie sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beziehen und im kreislichen Interesse liegen. Dem Beschlussvorschlag liegen folgende Vorgehensweise und Erwägungen zu Grunde: Zunächst wurde geprüft, ob die unter Nr. 1 bis 12 aufgeführten Projekte und Vorhaben die (formellen) Voraussetzungen gemäß der Richtlinie des Landkreises Börde zur LEADER-Projektförderung vom 01.06.2016 erfüllen und mit ihrer Durchführung die Ziele der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG verwirklicht werden, auf dessen Gebiet das Projekt ausgeführt wird.
Das besondere kreisliche Interesse wurde nach den Kriterien gemäß Pkt. 2.2. a) und b) der Richtlinie LEADER-Projektförderung bewertet. Daneben wurden die Maßgaben des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für die Region Magdeburg 2014-2020 (ILEK) zur Bewertung herangezogen. Die ausführlichen Bewertungen sind den Anlagen 2 zu entnehmen.
Die unter Nr. 1 bis 12 aufgeführten Projekte und Vorhaben erfüllen jedes für sich die zuvor genannten Voraussetzungen und Maßgaben.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Projekte antragsgemäß mit Fördermitteln in der jeweils in Anlage 1 genannten Höhe (gesamt 140.848,40 Euro) zu unterstützen.
Ergänzung (Stand: 18.04.2018):
1. Die Benennung der Objektliste als Prioritätenliste ist gerechtfertigt:
- Eine Prioritätenliste vermittelt nicht den Eindruck der Verbindlichkeit für den Antragsteller allein durch die Beschlussfassung (Ausschuss und Beschluss sind öffentlich), ein Verwaltungsverfahren ist nachgeschaltet.
- Die Liste kann fortgesetzt werden, sofern noch Anträge eingehen
- Der Landkreis könnte die veranschlagten Mittel für die Leader-Projektförderung durch Veränderung seines Haushalts, bzw. bei Erforderlichkeit im Haushaltsvollzug, in dringenden Fällen grundsätzlich auch für andere Zwecke ganz oder teilweise verwenden.
- Der Beschluss bindet lediglich die Verwaltung, solange die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und, sofern all weiteren Voraussetzungen vorliegen, antraggemäß zu entscheiden
2. Der Antrag des Karnevalsvereins Hörsingen war in einer nicht vollständigen Version eingereicht worden. Die vollständige Version liegt nunmehr bei (siehe Anlage).
Anlagen: 1:Projektübersicht, Mittelbewirtschaftung/Haushaltsvollzug 2:Projektbewertung/-auswahl
Anhang:Projektanträge
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