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Vorlage - 2018/51/0549  

 
 
Betreff: Neufassung der Vergabe von Restmitteln der Sozialraumbudgets zur Personalausgabenförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. FDL Jugend
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.03.2018 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses- VERSCHOBEN vom 19.03.2018 ungeändert beschlossen  (2018/51/0549)
Anlagen:
Beschlussausfertigung 26.03.

Beschlussvorschlag:

Der JHA hebt den Beschluss-Nr. 2016/51/0353 über die Verwendung nicht verbrauchter Mittel der Budgets zur Personalausgabenförderung vom 24.10.2016 auf und überträgt dem Fachamt im Rahmen der laufenden Verwaltung die eigenverantwortliche Vergabe nach aktueller Bedarfsprüfung sowie unter Berücksichtigung der in den letzten drei Jahren erteilten Zuwendungen gem. §§ 11 ff SGB VIII.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

Bereits in den vergangenen fünf Jahren kam es aus unterschiedlichen Gründen wie z. B. dem Fachkräftemangel, krankheitsbedingten Ausfällen sowie Kündigungen zur Nichtinan-spruchnahme einzelner Budgets in der Personalausgabenförderung. Hieraus resultierend ergaben sich jährlich größere Summen an s. g. Restmitteln der Sozialraumbudgets.

 

Auf Grund der bestehenden Beschlusslage erfolgte die Vergabe dieser Restmittel erst nach   dem 30.10. eines Kalenderjahres. Das sich hieraus ergebende Handeln aller Beteiligten (An-tragsteller, Verwaltung, Warenlieferanten) erwies sich in den letzten Jahren als sehr schwierig und problematisch.

 

Ein Grund ist der bedingte kurzfristige Bewilligungszeitraum bis maximal 31.12. unter Be-rücksichtigung der Feiertage. Hierbei ist anzumerken, dass eine Vielzahl an Menschen bereits Urlaub hat und speziell durch die Weihnachtszeit Probleme bei rechtzeitigen Bestellungen/Lieferungen der Sachgegenstände auftraten.

 

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass dieses auch für die Verwaltung auf Grund der zu beach-tenden Vorschriften und der verbleibenden Zeitspanne von der Antragstellung bis zur Be-scheiderteilung sowie der fachlichen Bewertung der Antragsinhalte teilweise sehr schwer umzusetzen war.

 

Im Ergebnis dessen schlägt die Verwaltung auf Grund der gewonnen Erfahrungen, Berück-sichtigung einzelner Bedarfe sowie bereits erfolgter Bewilligungen der Vorjahre, die Vergabe der Restmittel eigenständig im Rahmen der laufenden Verwaltung über das gesamte Kalen-derjahr vorzunehmen.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird über die getroffenen Entscheidungen quartalsweise infor-miert.

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussausfertigung 26.03. (625 KB)