Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0LR/240/2006  

 
 
Betreff: Wechsel in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Bredthauer
Federführend:Landrat Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
01.03.2006 
9. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (OLR/163/2006)

Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der SPD Herrn Gerold Buß als Stellvertreter von Herrn Dr

 

Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der SPD Herrn Gerold Buß als Stellvertreter von Herrn Dr. Schuster in den Jugendhilfeausschuss.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Im § 3 der Satzung für das Jugendamt vom 11.12.2003 in der Fassung der Ersten Änderung vom 07.07.2004 (Beschluss Nr.: DI/009/2004) ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt.

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören danach zwölf stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden an, sieben Mitglieder aus dem Kreis der Mitglieder des Kreistages und fünf Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt.

 

Scheidet jedoch ein Mitglied des Kreistages aus, so bedarf es einer erneuten Besetzung auch in den Ausschüssen.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA). Für die Bestimmung seiner Mitglieder, die dem Kreistag angehören, ist das Verfahren für die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse (Hare-Niemeyer-Verfahren; §§ 37 a, 35 LKO LSA) anzuwenden.

 

Hiernach haben die Fraktion CDU 3 Besetzungsrechte, die übrigen Fraktionen je ein Besetzungsrecht.

 

Herr Tober ist mit Wirkung vom 30.01.2006 aus dem Kreistag ausgeschieden.

 

Die Fraktion der SPD schlägt vor, den Platz des Stellvertreters von Herrn Dr. Schuster mit Herrn Buß zu besetzen.