Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der
Fraktion der SPD Herrn Gerold Buß als Stellvertreter von Herrn Dr. Schuster in
den Jugendhilfeausschuss. Sachdarstellung, Begründung: Im § 3 der Satzung für das Jugendamt vom 11.12.2003 in der
Fassung der Ersten Änderung vom 07.07.2004 (Beschluss Nr.: DI/009/2004) ist die
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt. Dem Jugendhilfeausschuss gehören danach zwölf
stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden an, sieben
Mitglieder aus dem Kreis der Mitglieder des Kreistages und fünf Mitglieder,
die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch
den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Scheidet jedoch ein Mitglied des Kreistages aus, so bedarf
es einer erneuten Besetzung auch in den Ausschüssen. Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im
Sinne der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA). Für die
Bestimmung seiner Mitglieder, die dem Kreistag angehören, ist das Verfahren für
die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse (Hare-Niemeyer-Verfahren; §§ 37
a, 35 LKO LSA) anzuwenden. Hiernach haben die Fraktion CDU 3 Besetzungsrechte, die
übrigen Fraktionen je ein Besetzungsrecht. Herr Tober ist mit Wirkung vom 30.01.2006 aus dem Kreistag
ausgeschieden. Die Fraktion der SPD schlägt vor, den Platz des
Stellvertreters von Herrn Dr. Schuster mit Herrn Buß zu besetzen. |
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