Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die in Anlage 1 im Entwurf Stand 14.03.2018 „Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung““.
Sachdarstellung, Begründung:
Aufgrund des Ersatzes der Landkreisordnung (LKO LSA) vom 05.10.1993 durch das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) gibt es umfangreiche Änderungen in der Satzung, die sich auf die o. g. Gesetze beziehen.
Mit Ausscheiden einer Betriebsleiterin besteht die Betriebsleitung künftig nur noch aus einer Person.
Durch eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes wurde der Landkreis aufgefordert die Wortgruppe „sowie als Straßenaufsichtsbehörde“ im § 2 der Satzung des Eigenbetriebes zu streichen, da diese staatliche Aufgabe der Rechtsaufsicht dem Landkreis per Gesetz übertragen wurde und ein Eigenbetrieb nicht befugt ist, die Aufgaben der unteren Straßenaufsichtsbehörde wahrzunehmen.
Die Wertgrenzen für die Vergaben nach VOB und VOL wurden an die Hauptsatzung des Landkreises Börde angepasst.
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ (Entwurf Stand: 14.03.2018)
Anlage 2 – Synopse der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ mit dargestellten Änderungen
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