Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Direktvergabe der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistung im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) im Landkreis Börde an die BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH als Gesamtleistung gemäß Artikel 5 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Straßenpersonennahverkehr im Sinne von § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Sachen-Anhalt (ÖPNVG LSA) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 1 Abs. 2 ÖPNVG LSA) und Pflichtausgabe des Landkreises im eigenen Wirkungskreis. Der Landkreis ist Aufgabenträger gemäß § 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA. Er ist somit für die Planung, Organisation und Ausgestaltung sowie Finanzierung des ÖSPV zuständig.
Die Linienverkehrsgenehmigungen der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft BördeBus mbH laufen am 31.12.2019 aus. Ebenfalls endet damit der öffentliche Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Landkreis Börde und der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH. Somit ist es erforderlich, eine erneute Direktvergabe an das kreiseigene Unternehmen zu beschließen.
In Vorbereitung dazu wurde bereits ein neuer Nahverkehrsplan erstellt und im Kreistag am 15.11.2017 beschlossen. Mit dem Nahverkehrsplan ab 2017 wurden die Ziele und Grundlagen für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Börde definiert.
Mit Wirkung vom 01.01.2013 wurden die Regelungen aus der Verordnung (EG) 1370/2007 im Rahmen der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auch in das deutsche Recht übernommen. Damit beinhaltet das PBefG auch die entsprechenden Vergabevorschriften, an die der Landkreis als Aufgabenträger und als zuständige Behörde für die Erteilung der Linienverkehrsgenehmigungen gebunden ist.
Demnach haben die für die Durchführung des ÖSPV zuständigen Aufgabenträger ein in ihrem Ermessen liegendes Wahlrecht, eine durch die Aufgabenträger mitzufinanzierende Durchführung des ÖSPV (gemeinwirtschaftliche Verpflichtung) als öDA gem. § 8a PBefG entweder im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens (europaweite Ausschreibung) nach Artikel 5 Abs. 3 Verordnung (EG) 1370/2007 zu vergeben oder in Form der Direktvergabe nach Artikel 5 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 an einen Betreiber zu vergeben, der die Voraussetzungen nach Artikel 5 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 erfüllt.
Die BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH ist bis zum 31.12.2019 durch öDA mit der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beauftragt und erfüllt damit alle Voraussetzungen für einen sogenannten internen Betreiber.
Der zuständige Aufgabenträger ist verpflichtet, ein Jahr vor der Direktvergabe eine Veröffentlichung der Direktvergabeabsicht im Amtsblatt der Europäischen Union nach Artikel 7 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 (Vorabbekanntmachung) zu veröffentlichen. Die Umsetzung der Direktvergabe durch den Abschluss des öDA muss unter Beachtung der Fristen für das Genehmigungsverfahren der Buslinienkonzessionen bis spätestens 30.06.2019 erfolgen. Die Vorabbekanntmachung hat spätestens bis zum 30.06.2018 zu erfolgen.
Sollte gemäß § 12 Abs. 6 PBefG durch ein interessiertes Verkehrsunternehmen nicht spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung ein vorrangig zu berücksichtigender Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen durch den Aufgabenträger nicht mitzufinanzierenden (eigenwirtschaftlichen) ÖSPV gestellt werden, der die Vorgaben des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Börde ab 2017 erfüllt, gilt die Mitfinanzierungsbedürftigkeit durch den Aufgabenträger als gegeben. Somit kann eine Direktvergabe im Sinne von Artikel 5 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 erfolgen.
Gründe für die erneute Direktvergabe an das Unternehmen BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH sind folgende:
Als kreiseigenes Unternehmen ist eine besonders konstruktive und enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis gegeben. Auf Probleme kann schnell und flexibel reagiert werden.
Die BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH hat bisher bei hoher Bedienqualität mit geringstmöglichem Finanzierungsaufwand den ÖSPV für den Landkreis Börde durchgeführt. Auf der Basis des Verkehrsverbundes marego. konnten die Fahrgastzahlen und damit die Einnahmen der Jedermann - Fahrgäste erhöht werden.
Die BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH als kreiseigenes Unternehmen übernimmt in den Bereichen Linienverkehr und bei dem in den Linienverkehr integrierten Schülerverkehr die Organisation und entlastet damit den Landkreis. Das Unternehmen kann somit auch bei anfallenden Problemen flexibel reagieren. Es werden umfangreiche Aufgaben, was die Abstimmung mit anderen Verkehrsträgern, Schulen, Schulträgern, Gemeinden, operative Verkehrsorganisationen, Mobilitätsberatung, Marketing und Vertrieb sowie Mitwirkung im Verkehrsverbund marego. betrifft, durch das Verkehrsunternehmen BördeBus VG mbH abgesichert.
Alle Mitarbeiter des Unternehmens verfügen über eine hohe Kompetenz und über Kenntnisse der regionalen Struktur.
Die BördeBus Verkehrsgesellschaft ist ein zertifiziertes Unternehmen im Bereich Umweltmanagement (ISO 14001:2015), Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015) und Arbeitsschutz (OHSAS 18001:2007).
Wichtigster Grund für eine Direktvergabe ab dem 01.01.2020 an das kreiseigene Unternehmen ist die größtmögliche Sicherheit für die Wiedererteilung der noch bis zum 31.12.2019 geltenden Linienverkehrsgenehmigungen. Ohne diese Genehmigungserteilung würde der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH die Existenzgrundlage entzogen.
Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen für den Landkreis Börde als alleinigen Eigentümer der Gesellschaft. Deshalb ist es gängige Praxis, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger nahezu immer die Direktvergabe nach Artikel 5 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 wählen, wenn sie alleiniger Eigentümer des Verkehrsunternehmens sind.
Soweit der Kreistag einer Direktvergabe nach Artikel 5 Abs. 2 Verordnung(EG) 1370/2007 zustimmt und innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Vorabbekanntmachung durch interessierte Verkehrsunternehmen kein Antrag auf eigenwirtschaftliche Durchführung des ÖSPV eingeht, wird der öDA mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für eine Laufzeit bis zum 31.12.2029 in Abstimmung mit der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH erstellt und dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt. Dies muss spätestens bis zum 01.07.2019 erfolgen, um die Fristen für das anschließende Verfahren zur erneuten Erteilung der Linienverkehrsunternehmen einzuhalten.
Anlage:
Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
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