Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
- entfällt -
Information
Begründung zur Eilentscheidung des Landrats über die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns für zwei Vorhaben vom 19.02.2018.
Information des Landrats zur Eilentscheidung des Landrats gemäß § 65 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG-LSA). Erstens für die Sanierung des Schloss II / Joachimsbau in Erxleben und zweitens für die Beseitigung von Schäden an der Tonnenkonstruktion in der St. Martini Kirche in Wulferstedt. Sachdarstellung, Begründung
Die Maßnahmen sind beide in voller Höhe vom Haushalt 2018 gedeckt, für Maßnahmen der Leader-Projektförderung stehen insgesamt 145.000,00 € zur Verfügung. Für das Projekt in Erxleben wurden Fördermittel in Höhe von 15.000,00 € beantragt, für das Projekt in Wulferstedt 28.000,00 €. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen Anträge für LEADER-Projektförderungen in Höhe von 140.861,00 € vor (inklusive Erxleben und Wulferstedt). Beide Projekte sind gemäß Richtlinie zur LEADER-Projektförderung zuwendungsfähig und liegen im kreislichen Interesse. Die Förderung beider Projekte bedarf jedoch unter anderem einer Gremienentscheidung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses, welcher frühestens im April zusammen tritt. Beide Projekte sollen jedoch umgehend ausgeführt werden. Dieser Termin ist für die Förderung beider Projekte zu spät, weshalb eine Eilentscheidung des Landrats erforderlich ist.
1. Projekt Erxleben: Die Sanierung des Schlosses in Erxleben ist zur Erhaltung der Gebäudesubtanz dringend notwendig. Die bedeutende Anlage steht unter Denkmalschutz und soll durch innovative Sanierungsmethoden denkmalgerecht und Ressourcen schonend saniert werden. Zudem erfolgt das Projekt im Rahmen eines Bildungs- und Informationsprogramms (siehe Antrag). Darüber hinaus wird die kulturelle und touristische Entwicklung des Ortes gestärkt. Das entspricht den Fördertatbeständen Nr. 2.2, lit. a, Anstrich 3 und 7, Nr. 2.2 lit. b der Rilli LEADER-Projektförderung.
2. Projekt Wulferstedt: Die St. Martini Kirche in Wulferstedt bedarf ebenfalls einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Bei einer Baumaßnahme an der Kirche sind Schäden an der Tonnenkonstruktion festgestellt wurden. Um eine Fortführung der notwendigen Arbeiten an der St. Martini Kirche zu ermöglichen, müssen diese Schäden an der Tonnenkonstruktion umgehend zuvor beseitigt werden. Das Projekt stärkt die kulturelle und touristische Entwicklung und fördert die Erhaltung und Wiederherstellung des Gebäudes. Das entspricht den Fördertatbeständen Nr. 2.2, lit. a, Anstrich 7 und Nr. 2.2, lit. b der Rilli LEADER-Projektförderung.
Die endgültige Entscheidung über die Projektförderung trifft der Kreisausschuss nach vorheriger Beratung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses.
Anlagen: -LEADER-Projektförderung 2018 (Tabelle) -Bescheid zum v. Mb. Schloss Erxleben -Bescheid zum v. Mb. St. Martini Kirche Wulferstedt
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