Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt Frau Iris Herzig zur Kreiswahlleiterin und Herrn Dr. Marcus Waselewski zum Stellvertretenden Kreiswahlleiter für die allgemeine Neuwahl der Vertretung (Kreistagswahl) im Jahr 2019 zu berufen.
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 8a Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) werden die Wahlorgane vor jeder allgemeinen Neuwahl längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt. Sie üben ihr Amt bis zur Berufung der neuen Wahlorgane aus. In diesem Zeitraum sind die Wahlorgane nach § 8a Abs. 2 Satz 3 KWG LSA ausdrücklich für alle Kommunalwahlen (Vertretungs- und Direktwahlen) zuständig.
Der Wahlleiter ist kraft Gesetzes in Landkreisen der Landrat und Stellvertreter jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes bzw. Beschäftigte des Landkreises zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen.
In Abstimmung mit dem zukünftigen Landrat und im Einvernehmen mit Landrat Hans Walker wird daher vorgeschlagen
Frau Iris Herzig als Kreiswahlleiterin und Herrn Dr. Marcus Waselewski als stellvertretenden Kreiswahlleiter
zu bestimmen.
Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der MaßnahmeJährliche FolgekostenMittel bereits geplantHaushaltsstelle/-n
Anlagen: keine
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