Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/BKT/0539  

 
 
Betreff: Kommunalwahlen 2019 - 2024 - Berufung der/des Kreiswahlleiterin/s und der/des Stellvertretenden Kreiswahlleiterin/s
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
13.06.2018 
39. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/BKT/0539)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
20.06.2018 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/BKT/0539)

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt

Frau Iris Herzig zur Kreiswahlleiterin

und

Herrn Dr. Marcus Waselewski zum Stellvertretenden Kreiswahlleiter

für die allgemeine Neuwahl der Vertretung (Kreistagswahl) im Jahr 2019 zu berufen.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 8a Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) werden die Wahlorgane vor jeder allgemeinen Neuwahl längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt. Sie üben ihr Amt bis zur Berufung der neuen Wahlorgane aus. In diesem Zeitraum sind die Wahlorgane nach § 8a Abs. 2 Satz 3 KWG LSA ausdrücklich für alle Kommunalwahlen (Vertretungs- und Direktwahlen) zuständig.

 

Der Wahlleiter ist kraft Gesetzes in Landkreisen der Landrat und Stellvertreter jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes bzw. Beschäftigte des Landkreises zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen.

 

In Abstimmung mit dem zukünftigen Landrat und im Einvernehmen mit Landrat Hans Walker wird daher vorgeschlagen

 

Frau Iris Herzig als Kreiswahlleiterin

und

Herrn Dr. Marcus Waselewski als stellvertretenden Kreiswahlleiter

 

zu bestimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Gesamtkosten der MaßnahmeJährliche FolgekostenMittel bereits geplantHaushaltsstelle/-n

                                         

 


Anlagen:

keine