Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu der in § 4 Nr. 2 genannten Wertgrenze, wenn der Vermögenswert 25.000 € übersteigt.
Begründung und Sachverhaltsdarstellung zur Eilentscheidung des Landrates über eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung vom 21.12.2017 in Höhe von 84.097,86 €
Hintergrund ist die diesjährige späte Meldung des Landesverwaltungsamtes über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus dem Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nach dem Feuerschutzsteuergesetz für Aufgaben nach dem Brand- und Hilfeleistungsgesetz.
Der Landkreis hat demnach für die Erfüllung seiner Aufgaben gemäß BrSchG LSA 91.087,86 € zugewiesen bekommen. Von der diesjährigen Höhe hat der Fachdienst BKR erst mit dem Eingang des Schreibens erfahren. Die Jahre zuvor lag die Zuweisung bei rund 10.000,00 €.
Zudem wurden Einnahmen in Höhe von 3.010,00 € im Zuge der Veräußerung von Einsatzfahrzeugen erzielt.
Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen für die Beschaffung eines Einsatzcontainers mit Ladebordwand – ca. 40.000,00 € und für die Mehraufwendungen zur Ertüchtigung und Modernisierung der Atemschutzübungsanlage – ca. 45.000,00 € (Kostenermittlung liegt bei ca. 95.000,00 €, im Jahr 2017 sind hierfür 50.000,00 € geplant gewesen) eingesetzt werden.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Mittelzuweisung, den Ausschreibungsfristen für die Vergabe (Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle erfolgt) und bezüglich des Aufwandes zur Planungsleistung der Modernisierung (Abstimmung mit den Querschnittsbereichen Gebäudemanagement und IT) konnte im Jahr 2017 keine Vergabe mehr erfolgen.
Anlagen:
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