Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2018 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2018 in der Sitzung vom 15.11.2017 eine Kreditaufnahme in Höhe von 7.889.000,00 € beschlossen. Die Genehmigung dazu wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.
Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes des Verwaltungsgebäudes, vorbereitet und durchgeführt werden.
Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes ist im Jahr 2018 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.960.000,00 € geplant. Da es sich um ein Energieeffizienshaus 70 handelt, besteht für den Landkreis die Möglichkeit für entsprechende förderfähige Kosten ein zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) für Energieeffizientes Bauen (Programm 217) zu nutzen. Für die Kosten, die nicht über dieses Programm gefördert werden können, wird die Inanspruchnahme von anderen Förderprogrammen der KfW-Bank geprüft.
Wenn eine Finanzierung über andere Förderprogramme nicht möglich ist, muss die Finanzierung über normale Kredite vom Kreditmarkt erfolgen. Die Zinssätze liegen derzeit bei einer Zinsbindung von 10 Jahren bei ca. 1,2 % bei einer Zinsbindung von 20 Jahren bei ca. 1,9 % und bei 30 Jahren bei 2,0 %. Um die derzeit günstigen Zinsen für einen möglichst langen Zeitraum zu sichern, werden bei Bedarf für die unterschiedlichen Zinsbindungsfristen genaue Konditionen eingeholt. Um dabei flexibel zu sein, sollte die Ermächtigung für den Landrat einen bestimmten Entscheidungsrahmen zulassen.
Kredite in Höhe von 5.032.900,00 € sind für die Finanzierung der Eigenmittel der STARK III – Maßnahmen geplant. Dafür können zinslose Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen werden, wenn die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.
Über die durchgeführten Kreditaufnahmen wird der Kreistag informiert.
Anlagen:
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