Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/FB3/0533  

 
 
Betreff: Genehmigung im bodengebundenen Rettungsdienst Verfahren der Konzessionsvergabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schulze, F. stellvertr. FDL BKR
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Informationspflicht
31.01.2018 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Anlagen:
Übersicht der gegenwärtigen Leistungserbringer und Auszüge aus dem RettDG §§ 12 - 13
Auszug 07-01-2018 Projektplan-Vergabe RD 2018

Beschlussvorschlag:

e n t f ä l l t

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Dem Landkreis Börde obliegt eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich Wasser- und Bergrettungsdienst als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises.

Der Rettungsdienst ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr und wirkt beim Katastrophenschutz mit.

 

Der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes soll sich geeigneter Leistungserbringer bedienen. Soweit der Landkreis den Rettungsdienst nicht selbst durchführt, erteilt er durch Verwaltungsakt Genehmigungen als Konzessionen an andere Leistungserbringer.

Die gegenwärtig im Rettungsdienst tätigen Leistungserbringer haben 2010 ihre Konzession für die Dauer von sechs Jahren erhalten. Eine Verlängerung der bestehenden Konzessionen wurde von den Kostenträgern und der Oberen Kommunalaufsicht gerügt.

Der Landkreis ist nunmehr gehalten, die Genehmigungen neu zu erteilen.

 

Die Modalitäten zur Konzessionserteilung sind im Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Oktober 2017 in den §§ 12 – 13 grundsätzlich geregelt.

Die Konzessionsvergabe ist kein öffentlicher Auftrag i.S.v. § 99 Abs. 2 GWB und unterliegt deshalb auch nicht dem Vergaberecht des GWB.

Gleichwohl sind die Genehmigungen in einem transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Verfahren zu erteilen.

Sie sollen den gemeinnützigen Organisationen erteilt werden, die gemäß § 12 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenschutz mitwirken.

 

Gegenwärtig erfolgt die Bedarfsüberprüfung des Rettungsdienstes im Landkreis. Mit der Aufgabe wurde die forplan mbH Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz betraut. Das Ergebnis soll Ende April vorliegen. Es bildet die Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses.

 

Die für das Auswahlverfahren erforderlichen Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und die ausgewählten Angebote sind durch den Kreistag zu beschließen. Die Beschlussfassung ist für die Sitzung im Mai bzw. Juni 2018 vorgesehen.

Das Auswahlverfahren ist von großer Komplexität in rechtlicher wie in formeller Hinsicht gekennzeichnet.

Deshalb wird sich der Landkreis einer externen anwaltlichen Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens bedienen.

Diese Aufgabe soll die Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte SteuerberaterPart GmbH übernehmen.

Die entstehenden Kosten werden als Aufwendungen des Rettungsdienstes bei der Ist-Abrechnung gegenüber den Kostenträgern geltend gemacht.

 


Anlagen:

 

Übersicht der gegenwärtigen Leistungserbringer

Auszüge aus dem RettDG §§ 12 – 13, § 12 KatSchG

Anlage Meilensteinplanung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht der gegenwärtigen Leistungserbringer und Auszüge aus dem RettDG §§ 12 - 13 (64 KB)    
Anlage 2 2 Auszug 07-01-2018 Projektplan-Vergabe RD 2018 (74 KB)