Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2018 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung: Die Ermächtigung des Landrates zur Umschuldung von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Krediten können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen zum Ablauf der Zinsfestschreibung vorbereitet und durchgeführt werden.
Bei folgenden Krediten läuft die Zinsbindung im Jahr 2018 aus:
Kreditinstitut:NORD / LB
Ablauf der Zinsbindung:30.11.2018
Umschuldungsbetrag:654.878,38 €
Kreditinstitut:Kreissparkasse Börde
Ablauf der Zinsbindung:30.12.2018
Umschuldungsbetrag:241.187,50 €
Über die Kreditaufnahme hat der Kreistag bereits bei der Aufnahme des Ursprungsbetrages entschieden.
Die Umschuldung ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2018.
Über die durchgeführten Umschuldungen wird der Kreistag informiert.
Anlagen:
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