Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/20/0530  

 
 
Betreff: Umschuldung von Krediten im Jahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
07.02.2018 
36. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2018/20/0530)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
14.02.2018 
17. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/20/0530)

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2018 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umzuschuldenden Kredites entspricht dem Ursprungskredit.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2.5 v.H. nicht übersteigen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Die Ermächtigung des Landrates zur Umschuldung von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

 

Die Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Krediten können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen zum Ablauf der Zinsfestschreibung vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Bei folgenden Krediten läuft die Zinsbindung im Jahr 2018 aus:

 

 

Kreditinstitut:NORD / LB

 

Ablauf der Zinsbindung:30.11.2018

 

Umschuldungsbetrag:654.878,38 €

 

 

Kreditinstitut:Kreissparkasse Börde

 

Ablauf der Zinsbindung:30.12.2018

 

Umschuldungsbetrag:241.187,50 €

 

 

Über die Kreditaufnahme hat der Kreistag bereits bei der Aufnahme des Ursprungsbetrages entschieden.

 

Die Umschuldung ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2018.

 

Über die durchgeführten Umschuldungen wird der Kreistag informiert.

 


Anlagen: