Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
-entfällt-
Sachdarstellung/Brgündung: Mit der zweiten Fortschreibung der Sozialplanung im Jahr 2017 wurden erstmalig neben der Datendarstellung auch Handlungsempfehlungen und eine Maßnahmenplanung beschlossen.
Im Rahmen der ersten Umsetzungen wurde zunehmend deutlich, dass längerfristige Planungsräume benötigt werden, um effektiv Maßnahmen in diesem Umfang realisieren zu können. In einem jährlichen Planungszyklus müssten die Fachplanungen bereits jetzt wieder in die Fortschreibung einsteigen, damit die Handlungsempfehlungen in der Haushaltplanung berücksichtigt werden können. In vielen Bereichen liegen jedoch noch keine neuen Daten vor, die aber benötigt werden, um Entwicklungen bewerten zu können. Derzeit können noch keine Ergebnisse der letzten Fortschreibung evaluiert werden, da die Umsetzung der Handlungsempfehlungen parallel zum Planungsprozess erfolgt. Daher ist nur eine handlungsableitende.Sozialplanung mit einer mittelfristigen evaluierungsfähigen Perspektive zielführend.
Durch die Entwicklung des integrierten Kreisentwicklungskonzeptes wird die strategische Ausrichtung im Landkreis definiert, welche die Grundlage für zukünftige Ziele und Maßnahmen der Daseinsvorsorge im Landkreis Börde ist. Das Kreisentwicklungskonzept ist der Sozialplanung übergeordnet. Um parallele Planungsvorgänge zu vermeiden und wichtige Grundsätze des Kreisentwicklungskonzeptes zu integrieren wird empfohlen, die nächste Fortschreibung der Sozialplanung nach der Fertigstellung des Kreisentwicklungskonzeptes zu erarbeiten.
Aus den vorher genannten Gründen entwickelte sich die Idee, dass die Fortschreibung der integrierten Sozialplanung in einen längeren Planungszyklus von 3 Jahren überführt wird. In diesem Jahr wird eine Evaluation der Ergebnisse der Handlungsempfehlungen erfolgen sowie der Planungsteil für die Beratungsstellen erarbeitet werden. Nach Abschluss der Kreisentwicklungsplanung wird im Jahr 2019 die nächste Fortschreibung erfolgen mit dem Planungszeitraum bis zum Jahr 2021. In den Jahren zwischen den Fortschreibungen wird jährlich eine Evaluation der Zwischenergebnisse verfasst sowie ein zusätzlicher Themenbereich (Fokusbericht) erarbeitet. Darüber hinaus kann bei Bedarf eine Nachjustierung oder Neuausrichtung für einzelne Handlungsempfehlungen erfolgen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Beratungsstellen gelegt, um den Förderbedingungen laut § 20 FamBeFöG LSA gerecht zu werden. Das geplante Vorgehen wurde mit dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration abgestimmt. Laut Aussage des Ministeriums „…Sollte der Plan aus dem Vorjahr auch für das Folgejahr Gültigkeit haben, wird mit einer schriftlichen Mitteilung hierüber an das Ministerium bis zum o.g. Termin der Vorlagepflicht termingerecht entsprochen. Ggf. ist die Darstellung von Änderungen/ Ergänzungen u.ä. von Sachverhalten der Sozialplanung des Landkreises betreffend ausreichend. …“
Vorschläge Neustrukturierung:
•3-jähriger Planungszyklus •In diesem Jahr erfolgt eine Evaluation der Erreichung der Handlungsempfehlungen •Die nächste Fortschreibung der Sozialplanung wird nach Fertigstellung des integrier ten Kreisentwicklungskonzeptes erarbeitet mit dem Planungszyklus 2019 bis 2021 •In den Jahren zwischen den Fortschreibungen wird eine jährliche Evaluation der Zwi schenergebnisse verfasst sowie ein zusätzlicher Themenbereich (Fokusbericht) erar beitet •Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung oder Neuausrichtung der Ziele.
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