Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 11.01.2018) beigefügte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)“.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Gebiet. Dafür hat er eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung sicher zu stellen.
Die Grundzüge für die Strukturen des bodengebundenen Rettungsdienstes sind in der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Börde festgelegt. Auf dieser Grundlage ermitteln der Landkreis als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie die Leistungserbringer für ihren jeweiligen Bereich unter Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen ihre betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes. Auf der Grundlage dieser Kostenermittlungen haben dann der Landkreis und die Leistungserbringer mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung (Kostenträger) Benutzungsentgelte zu vereinbaren. Am 19. und 24.10.2017 konnte über die Ist –Kosten 2016 und die Plankosten 2018 mit den Kostenträgern und Leistungserbringern Einigkeit erzielt werden. Im Ergebnis wurde eine Vereinbarung gemäß § 39 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen Anhalt (RettDG LSA) erzielt. Die Nutzungsentgelte sind durch den Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes gemäß § 39 Abs.3 RettDG LSA auf ortsübliche Weise im Rettungsdienstbereich bekanntzumachen. Die einvernehmlich verhandelten Plankosten 2018 betragen demnach 13.483.670,83 EURO.
In der Folge wurden mit den Vertretern der Leistungserbringer und Kostenträger folgende Entgeltpauschalen einvernehmlich für die nächste Abrechnungsperiode ab dem 01.03.2018 kalkuliert und wie folgt festgelegt:
In die Kalkulation der Entgeltpauschalen sind die durchschnittlichen Kilometerleistungen der Rettungsmittel inbegriffen. Zur Erhöhung der Transparenz werden die Kosten der Integrierten Leitstelle und die Kosten der Verwaltung in zusätzlichen Positionen erhoben.
Die fünfte Änderung der Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung) vom 15.06.2011 beinhaltet neben der Anpassung der Entgelte weitere Änderungen.
Im Einzelnen:
Im § 4 werden die alten Absätze 2 und 3 zu Absätzen 4 und 5
Im § 4 Absätze 2 und 3 werden neu gefasst und eingefügt.
Absatz 2 „Übersteigt die Fahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) bei Inanspruchnahme der qualifizierten Patientenbeförderung die 200 km Grenze verdoppelt sich das Pauschalentgelt“
Absatz 3 „Je Rechnungslegung wird ein Pauschalentgelt für die Integrierte Leitstelle und die Verwaltungsaufwendungen des Landkreises Börde erhoben.“
Im § 5 Absatz 1 wird ein Satz 2 eingefügt
„Daneben werden je Rechnungslegung Pauschalbeträge für die Integrierte Leitstelle und die Verwaltungsaufwendungen des Landkreises Börde erhoben.“
Im § 5 Absatz 2 wird die Tabelle wird wie folgt neu gefasst.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Entwurf Stand 11.01.2018)
Anlage 2 – Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Entwurf Stand 11.01.2018) Lesefassung
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