Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/38/0526  

 
 
Betreff: Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, F. SL Rettungsdienst
Bäker FDLin Finanzen
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Anhörung
07.02.2018 
36. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2018/38/0526)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
14.02.2018 
17. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/38/0526)
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung
Anlage 2 Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung - Lesefassung -

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 11.01.2018) beigefügte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Gebiet. Dafür hat er eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung sicher zu stellen.

 

Die Grundzüge für die Strukturen des bodengebundenen Rettungsdienstes sind in der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Börde festgelegt. Auf dieser Grundlage ermitteln der Landkreis als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie die Leistungserbringer für ihren jeweiligen Bereich unter Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen ihre betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes.

Auf der Grundlage dieser Kostenermittlungen haben dann der Landkreis und die Leistungserbringer mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung (Kostenträger) Benutzungsentgelte zu vereinbaren. Am 19. und 24.10.2017 konnte über die Ist –Kosten 2016 und die Plankosten 2018 mit den Kostenträgern und Leistungserbringern Einigkeit erzielt werden. Im Ergebnis wurde eine Vereinbarung gemäß § 39 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen Anhalt (RettDG LSA) erzielt. Die Nutzungsentgelte sind durch den Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes gemäß § 39 Abs.3 RettDG LSA auf ortsübliche Weise im Rettungsdienstbereich bekanntzumachen.

Die einvernehmlich verhandelten Plankosten 2018 betragen demnach 13.483.670,83 EURO.

 

In der Folge wurden mit den Vertretern der Leistungserbringer und Kostenträger folgende Entgeltpauschalen einvernehmlich für die nächste Abrechnungsperiode ab dem 01.03.2018 kalkuliert und wie folgt festgelegt:

 

 

Entgelt 2017

in EURO

Entgelt 2018

in EURO

 

Rettungsmittel

je Einsatz

je Einsatz

1

Krankentransportwagen (KTW) ab einer Fahrstecke (Hin- und Rückfahrt) von 200 km verdoppelt sich das Pauschalentgelt

187,60

180,00

2

KTW Zusatzpauschale ab 200 km

 

180,00

2

Rettungswagen (RTW)

684,30

575,00

3

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

239,40

219,00

4

Notarztpauschale

282,00

309,00

5

Pauschale für Integrierte Leitstelle

 

35,30

6

Verwaltungspauschale

 

10,00

 

In die Kalkulation der Entgeltpauschalen sind die durchschnittlichen Kilometerleistungen der Rettungsmittel inbegriffen. Zur Erhöhung der Transparenz werden die Kosten der Integrierten Leitstelle und die Kosten der Verwaltung in zusätzlichen Positionen erhoben.

 

 

Die fünfte Änderung der Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung) vom 15.06.2011 beinhaltet neben der Anpassung der Entgelte weitere Änderungen.

 

 

 

 

 

 

Im Einzelnen:

 

Im § 4 werden die alten Absätze 2 und 3 zu Absätzen 4 und 5

 

Im § 4  Absätze 2 und 3 werden neu gefasst und eingefügt.

 

Absatz 2 Übersteigt die Fahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) bei Inanspruchnahme der qualifizierten Patientenbeförderung die 200 km Grenze verdoppelt sich das Pauschalentgelt“

 

Absatz 3 Je Rechnungslegung wird ein Pauschalentgelt für die Integrierte Leitstelle und die Verwaltungsaufwendungen des Landkreises Börde erhoben.“

 

Im § 5 Absatz 1 wird ein Satz 2 eingefügt

 

„Daneben werden je Rechnungslegung Pauschalbeträge für die Integrierte Leitstelle und die Verwaltungsaufwendungen des Landkreises Börde erhoben.“

 

Im § 5 Absatz 2 wird die Tabelle wird wie folgt neu gefasst.

 

Tarif-Nr.

Leistung

Entgelt-sätze

 

1.

 

Inanspruchnahme der qualifizierten Patientenbeförderung (KTW)

 

 

1.1

 

KTW-Pauschalentgelt

 

180,00 €

 

1.2

 

KTW Zusatzpauschale ab 200 km (Hin- und Rückfahrt)

180,00 €

 

2.

 

Inanspruchnahme der Notfallrettung -Rettungswagen (RTW)

 

 

 

2.1

 

RTW-Pauschalentgelt

 

575,00 €

 

3.

 

Inanspruchnahme der Notfallrettung – Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

 

 

3.1

 

NEF-Pauschalentgelt

 

219,00 €

 

4.

 

Inanspruchnahme des Notarztes (Notarztpauschale) je Patient

 

309,00 €

 

5.

 

Pauschale für Integrierte Leitstelle je Rechnungslegung

35,30 €

 

6.

 

Verwaltungspauschale je Rechnungslegung

 

10,00 €

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde

       über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Entwurf Stand 11.01.2018)

 

Anlage 2 – Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde

                   über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Entwurf Stand 11.01.2018)

                   Lesefassung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung (79 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung - Lesefassung - (85 KB)