Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/80/0523  

 
 
Betreff: Information über die Eilentscheidung des Landrates zu einer überplanmäßigen Ausgabe für ein gemeinsames Tourismuskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Hendschke, Stefanie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
17.01.2018 
35. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/80/0523)
Anlagen:
Bescheid LVwA S-A
Eilentscheidung des Landrats (ÜPL)
Vertrag zur Finanzierung

Beschlussvorschlag:

 

 

Information zur Eilentscheidung des Landrates gemäß § 65 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Vergabe einer Leistung, die zu einer überplanmäßigen Ausgabe führt, für ein  gemeinsames Tourismuskonzept der Landkreise Börde und Helmstedt sowie der Gemeinde Cremlingen und der Unterzeichnung eines Vertrages zur Finanzierung.

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Maßnahme ist vom Plan nicht in voller Höhe gedeckt. Um den Zuschlag zu erteilen, war eine Eilentscheidung erforderlich.

 

Im HH 2017/2018 sind 50.000,00 € für die Erstellung eines Tourismuskonzepts allein für den LK BK veranschlagt. Bisher war davon auszugehen, dass Fördermittel für das Projekt nicht in Aussicht stehen.

 

Im Rahmen des Verwaltungsvollzuges wurde festgestellt, dass Fördermöglichkeiten dann bestehen, wenn eine Kooperation über Landesgrenzen hinweg erfolgt. Die Landkreise Börde, Helmstedt und die Gemeinde Cremlingen kooperieren im Rahmen von LEADER. Diese Kooperation muss vom Landesverwaltungsamt S-A genehmigt werden. Dieses hat im Rahmen der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns verfügt, dass die Ermittlung des Aufwands durch die Einholung von Angeboten zu erfolgen hat.  Nach ordnungsgemäßer Ausschreibung wurde das wirtschaftlichste Angebot am 05.12.2017 in Höhe von 129.115,00 € ermittelt, dass in dieser Höhe 2017 als Verbindlichkeit zu buchen ist und im Jahr 2018 zur Auszahlung kommen wird. Der Aufwand wird aus Fördermitteln i. H. v. 45.000,00 € oder 63.000,00 € und Einzahlungen des Landkreises Helmstedt und der Gemeinde Cremlingen i. H. v. 48.560,15 € gedeckt. Danach wird der Eigenanteil des Landkreises Börde (je nach Fördervariante in Abhängigkeit vom Landesverwaltungsamt) entweder 35.554,85 € oder nur 17.554,85 € betragen.

 

Voraussetzung ist, dass der Auftrag zeitnah erteilt wird, da die Bieter ihr Angebot über den 31.12.2017 hinaus nicht aufrecht erhalten.

 

Parallel dazu wird ein Vertrag abgeschlossen, der die Pflichten der Partner bei der Finanzierung und Mittelbewirtschaftung des Projekts regelt. Eine ARGE soll gebildet werden.

 

Aufgrund der Fristen war eine Eilentscheidung notwendig, um die Förderfähigkeit des Vorhabens zu erhalten und damit auf eine sparsame Mittelverwendung hinzuwirken.

 

 

Gegenüberstellung der Finanzierungspläne

 

 

1. ursprüngliche Variante

 

 

Erstellung Tourismuskonzept zur Unterstützung der Akteure Landkreis Börde

 

 

Landkreis Börde

 

Aufwand in EUROFinanzierung in EURO

FörderungEigenmittel

 

50.000,000,0050.000,00

 

 

 

2. Variante „Gemeinsames Tourismuskonzept“

 

 

Erstellung Tourismuskonzept zur Unterstützung der Akteure Landkreis Börde

 

 

Kooperation

 

Aufwand in EUROFinanzierung in EURO

FörderungEigenmittel

 

129.115,00     

 

Helmstedt/Cremlingen37.340,57  11.219,58

 

Landkreis Börde63.000,00  17.554,85

(45.000,00)  (35.554,85)

 

 


Anlagen:

-          Bescheid Landesverwaltungsamt S-A

-          Eilentscheidung des Landrates (Antrag ÜPL)

-          Vertrag zur Finanzierung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bescheid LVwA S-A (63 KB)    
Anlage 2 2 Eilentscheidung des Landrats (ÜPL) (33 KB)    
Anlage 3 3 Vertrag zur Finanzierung (43 KB)