Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/51/0512  

 
 
Betreff: Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit beim Träger "DRK KV Wanzleben e.V." im Sozialraum XI - EG Sülzetal für das Jahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. FDL Jugend
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.11.2017 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Beschlussvorschlag:

Der JHA beschließt die Ablehnung der Bezuschussung der Personalausgaben einer Fachkräftestelle in der Kinder- und Jugendarbeit beim Träger „DRK KV Wanzleben e.V.“ im Sozialraum XI – EG Sülzetal für das Jahr 2018.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 in Verbindung mit § 31 KJHG-LSA wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII beschlossen.

 

Hieraus resultierend stehen dem Sozialraum XI (EG Sülzetal) eine Fördersumme in Höhe von 21.000,00 €  zur Umsetzung der mobil-aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.

Hierzu liegen aktuell zwei konkurrierende Anträge vor. Diese wurde vom freien Träger DRK KV Wanzleben e.V. und von der EG Sülzetal gestellt.

 

Der Antrag des DRK beinhaltet die Aussage des Antragstellers, dass die Kofinanzierung durch die EG Sülzetal in Höhe von 13.689,67 € auf die Jahren bestehende Praxis der anteiligen Kofinanzierung basiert.

 

Gemäß schriftlicher Mitteilung der EG Sülzetal erfolgt keine Übernahme der o.g. Kofinanzierung. Im Ergebnis dessen ist die Gesamtfinanzierung des  Antrages des DRK nicht sichergestellt.

Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag des DRK KV Börde e.V. auf Bezuschussung der Personalausgabenförderung im Sozialraum XI (EG Sülzetal) abzulehnen.