Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Stu/235/2006  

 
 
Betreff: Bestellung von Beschäftigtenvertretern als Mitglieder des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb "Straßenbau und -unterhaltung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Köhn
Bredthauer
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Ohrekreis Vorberatung
20.02.2006 
ordentliche Sitzung des Eigenbetriebsausschusses Straßenbau/-unterhaltung      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
22.02.2006 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
01.03.2006 
9. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Stu/172/2006)

Gemäß § 8 Abs

 

Gemäß § 8 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ werden auf Vorschlag des Personalrates des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”

 

1.      Frau Vera Kaiser, Herr Werner Folkens und Herr Martin Stichnoth als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” abberufen,

 

2.      drei Beschäftigte des Eigenbetriebes als Mitglieder des Betriebsausschusses “Straßenbau und -unterhaltung” bestellt:

 

            a)         Frau/Herrn                                                                   ,

 

            b)         Frau/Herrn                                                                   ,

 

            c)         Frau/Herrn                                                                   ,

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Straßenbau und –unterhaltung” (Betriebssatzung) vom 09.05.2005 besteht der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” aus 11 Mandatsträgern, drei Vertretern der Beschäftigten des Eigenbetriebes und dem Landrat oder einem von ihm bestimmten Vertreter als stimmberechtigten Vorsitzenden.

 

§ 8 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) bestimmt, dass die beim Eigenbetrieb beschäftigten Vertreter oder Vertreterinnen der Bediensteten durch die Personalvertretung vorgeschlagen und vom Kreistag bestellt werden.

 

Kommt eine Einigung über deren Bestellung nicht zustande, finder § 46 GO LSA (Bestellung nach der Fraktionsstärke gemäß Hare-Niemeyer-Verfahren) entsprechende Anwendung.

 

Die von der Personalvertretung eingereichte Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Vertreter oder Vertreterinnen zu wählen sind.

 

Der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen.

 

Die vom Personalrat des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” eingereichte Vorschlagsliste ist als Anlage beigefügt.

 

 

1.      Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.05.2005 auf Vorschlag des bei der Kreisverwaltung gebildeten Personalrates Frau Vera Kaiser, Herrn Werner Folkens und Herrn Martin Stichnoth als Beschläftigtenvertreter und Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” bestellt.

 

2.      Die beim Eigenbetrieb “Straßenbau und –unterhaltung” Beschäftigten haben einen eigenen Personalrat gebildet und gewählt.

 

3.      Mit der Wahl und Konstituierung des Personalrates des Eigenbetriebes sind die bisher vom Personalrat der Kreisverwaltung wahrgenommenen gesetzlichen und satzungrechtlichen Rechte und Pflichten auf den Personalrat des Eigenbetriebes übergegangen, einschließlich des Rechtes, dem Kreista Beschäftigte des Eigenbetriebes zur Bestellung als Mitglieder des Betriebsausschusses vorzuschlagen (s. Beschlussvorschlag 2.9:

 

4.      Die Bestellung von Beschäftigten des Eigenbetriebes als Mitglieder des Betriebsausschusses setzt die Abberufung der bisher bestellten Beschäftigtenvertreter voraus (s. Beschlussvorschlag 1.).

 

Den bisher bestellten Beschäftigtenvertretern wird für ihre Mitarbeit im Betriebsausschuss gedankt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Vorschläge des Personalrates liegen nur in Papierform vor.