Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/51/0495  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. FDL Jugend
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.11.2017 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Anlagen:
Förderrichtlinie offene Kinder- und Jugendarbeit Stand08.11.17 eingearbeiteten Änderung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderrichtlinie der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Im Rahmen der praktischen Umsetzung der aktuellen Jugendförderrichtlinie vom 01.01.2013 zeigten sich inhaltliche und strukturelle Probleme, die den Aufwand im Bereich der Beantragung der Träger und die Bearbeitung für die Verwaltung erschwerten.

 

Im Zuge der Erarbeitung einer neuen Richtlinie wurden unter anderem auch die geförderten Fachkräfte um Hinweise und Ergänzungen gebeten. Aus ihren Reihen gab es lediglich fünf Rückmeldungen, welche teilweise berücksichtigt werden konnten.

Im weiteren Verlauf des Prozesses der Neuerarbeitung der Förderrichtlinie fanden zwei Sitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung (UA-JHPL) sowie zwei Treffen mit einzelnen Vertretern des UA-JHPL statt.

Ebenfalls mit einbezogen wurden die Fachdienste Recht, Ordnung und Kommunalprüfung sowie Rechnungsprüfung.

 

Im Rückblick auf die letzten Jahre zeigte sich, dass insbesondere die kurzfristige Reaktion auf sozialpädagogische Bedarfe seitens der geförderten Fachkräfte von entscheidender Bedeutung ist. Diesen Erfordernissen wurde Rechnung getragen, in dem die Kernbereiche allgemeine Freizeitprojekte und Kinder- und Jugenderholung für die geförderten Fachkräfte in Jahres-Projektförderungen zusammengefasst wurden.

 

In der neuen Förderrichtlinie ergeben sich die folgenden Schwerpunkte:

 

  1. Jahres-Projektförderung für allgemeine Freizeitprojekte und mehrtägige Kinder- und Jugenderholung und deren Zusammenfassung,

2.die Finanzierungsart wurde von der Festbetrags- zur Anteilsfinanzierung geändert,

3.verwaltungsrechtliche Vorgaben wurden klar formuliert,

4.Wegfall der Beschränkung von Lebensmittelkosten

5.Wegfall der Eingrenzung von Honorarkosten

6.keine Begrenzung von Tag und Teilnehmern

7.die Alterseingrenzung wurde dem SGB VIII angepasst (0-27 Jahre)

8.Die Priorisierung der Förderbereiche wurde umgestellt,

9.Vereinheitlichung der Förderkriterien in den einzelnen Förderbereichen

10.Erhöhung der Fördersätze und

11.klarere Struktur der Förderrichtlinie.

 

Die überarbeitete Förderrichtlinie regelt als erstes die allgemeinen, dann in den Förderbereichen die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen.

 

Es wurden einzelne Förderbereiche (FB) gebildet. Bereits aus der Überschrift ist der Inhalt des Förderbereiches klar zu erkennen. In den einzelnen Förderbereichen sind explizit alle notwenigen Informationen für die Zuwendungsvoraussetzungen benannt.

 

Die Förderrichtlinie der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde beinhaltet nunmehr acht Förderbereiche:

 

FB IJahres - Projektförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

(Kinder- und Jugenderholung/ Freizeitmaßnahmen),

FB IIKinder- und Jugenderholung/ Freizeitmaßnahmen,

FB IIIAußerschulische Kinder- und Jugendbildung,

FB IVErzieherischer Kinder- und Jugendschutz,

 

 

 

 

 

 

 

 

FB VJugendgruppenleiterschulungen,

FB VIInternationaler Jugendaustausch,

FB VIISachkostenförderung von Trägern mit geförderten kreisweit tätigen Fachkräften,

FB VIII Sachkosten von Trägern mit geförderten Fachkräften in den Sozialräumen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss den Beschlussvorschlag der beigefügten Förderrichtlinie der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 


Anlagen:

Entwurf der Förderrichtlinie der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie offene Kinder- und Jugendarbeit Stand08.11.17 eingearbeiteten Änderung (130 KB)