Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/BKT/0494  

 
 
Betreff: Landratswahl 2018 - Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen zur Landrätin/zum Landrat und Stellenausschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Herzig Kreiswahlleiterin
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
08.11.2017 
34. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/BKT/0494)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.11.2017 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2017/BKT/0494)
Anlagen:
Anlage 1 - Stellenausschreibung Kurzfassung Zeitung Entwurf 03.11.2017
Anlage 2 - Stellenausschreibung Langfassung Internet Entwurf 03.11.2017

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung zur Landrätin / zum Landrat auf den 19.02.2018, 18:00 Uhr festzulegen und bestätigt die Stellenausschreibung[1].

 


[1] Ergänzung auf Grund der Beratung des Kreisausschusses am 08.11.2017


Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung hat spätestens zwei Monate vor dem Wahltag zu erfolgen.

 

Es ist vorgesehen, die Stellenausschreibung am 22.11.2017 (Mittwoch) im Amtsblatt des Landkreises Börde im Generalanzeiger sowie auf der Internetseite des Landkreises Börde zu veröffentlichen.

 

Die Einreichungsfrist für die Bewerbung beginnt gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) am Tag nach der Stellenausschreibung.

 

Sie endet gemäß § 30 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag (26.02.2018). Das Ende der Einreichungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgelegt werden (19.02.2018).

 

Das Ende der Einreichungsfrist soll auf den frühstmöglich Zeitpunkt gelegt werden, um die Einhaltung der erforderlichen Bekanntmachungsfristen gewährleisten zu können. Die gemäß § 30 Abs. 5 KWG LSA vorgeschriebene Beschlussfassung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen hat spätestens am 17. Tag vor der Wahl (01.03.2018, Donnerstag) zu erfolgen. Die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erfolgt gemäß § 30 Abs. 6 KWG LSA spätestens am 15. Tag vor der Wahl (03.03.2018, Samstag).

Folgende Terminkette wird vorgeschlagen:

19.02.2018MontagEnde der Einreichnungsfrist für die Bewerbungen

21.02.2018 MittwochBeschluss des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Bewerberinnen/der Bewerber

22.02.2018DonnerstagÜbergabe der Bekanntmachung über die zugelassenen                                                         Bewerberinnen/Bewerber an den Generalanzeiger zur                                                                       Veröffentlichung im Amtsblatt

28.02.2018MittwochVeröffentlichung im Amtsblatt (Erscheinungsdatum)

 

Damit könnte der

 

19.02.2018, 18:00 Uhr

 

als Ende der Einreichungsfrist bestimmt werden.

 

Die Voraussetzungen bzw. die Anforderungen an die Stelle der Landrätin/des Landrates werden im Ausschreibungstext (Anlage 2) ausführlich beschrieben.[1]

 


[1] Änderung vom 03.11.2017


Anlagen:

Anlage 1 – Stellenausschreibung Kurzfassung für Tageszeitung und Amtsblatt[1]

Anlage 2 – Stellenausschreibung Langfassung für Internetseite des Landkreises Börde[2]

 


[1] Änderung vom 03.11.2017

[2] Änderung vom 03.11.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Stellenausschreibung Kurzfassung Zeitung Entwurf 03.11.2017 (63 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Stellenausschreibung Langfassung Internet Entwurf 03.11.2017 (74 KB)