Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zweite Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 20 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA vom 13.08.2014) sind die Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen (ELFE) sowie Suchtberatungsstellen davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte eine mit den freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen und Stadträten beschlossene Sozialplanung für die sachliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte und Jugendhilfeplanung durchgeführt haben.
Die vom Kreistag am 16.09.2015 erstmalig beschlossene Sozialplanung des Landkreises Börde wurde dem damaligen Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 27.10.2015 überreicht. Es erfolgte eine erste Fortschreibung, welche im Oktober 2016 an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt übersandt worden ist. Die vorliegende zweite Fortschreibung der Sozialplanung ist Basis für eine integrierte und moderne Sozialplanung. Kern der kommunalen Aufgabenerfüllung ist es, im Rahmen der bestehenden Leistungsfähigkeit kommunale Daseinsvorsorge zu betreiben. Kommunale Daseinsvorsorge ist darauf gerichtet, die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Sozialplanung trägt zur Umsetzung von Sozialpolitik bei.
Sie analysiert die soziale Lage der Bevölkerung, stellt Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie arbeitet wirkungsorientiert, vernetzt und beteiligungsorientiert. Sie orientiert sich in definierten geografischen Räumen und hat Zusammenhänge zu anderen politischen Handlungsfeldern stets zu beachten. Sozialplanung ist Steuerungsunterstützung für das Sozialmanagement, welches kommunale Handlungsfelder umfassen soll.
Der demogarfische Wandel und der steigende Anteil der über 65-Jährigen in der Bevölkerung sowie der damit verbundene steigende Hilfebedarf, der Rückgang der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, der Fachkräftemangel, die immer häufiger werdende unzureichende Finanzausstattung der Gemeinden und des Landkreises stellen diese vor schwierige Herausforderungen. Sozialplanung kann einen wesentlichen Beitrag zur Meisterung dieser Herausforderungen leisten, indem - die soziale Lage der Bevölkerung des Landkreises analysiert wird und den Mitgliedern des Kreistages diese Informationen für ihre Entscheidungen bereitgestellt werden,
- wirkungsvollere Maßnahmen und Instrumente, die der Entwicklung von Armut, Einschränkung von Teilhabechancen, Isolierungs- und Polarisierungsprozessen entgegenwirken und die Lage der Bevölkerung verbessern, entwickelt werden, - durch vorausschauendes und planendes, besonders auch präventives Handeln die finanziellen Handlungsräume des Landkreises verbessert werden, - notwendige Strukturveränderungen und Anpassungen frühzeitig eingeleitet werden, - soziale Angebote und Dienstleistungen ihre gewünschte Wirkung entfalten. Die zweite Fortschreibung der Sozialplanung wurde im Rahmen einer Projektgruppe in Abstimmung mit den Trägern der ELFE-Beratungsstellen, der Suchtberatungsstellen, der Schuldnerberatungsstellen und der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie den Fachdiensten Jugend, Schulen, Arbeitsmarkt, Soziales, Migration, Gesundheit, dem Büro Kreistag/Wahlen und der Stabsstelle „Strategische Entwicklungsplanung und integrierte Sozialplanung“ erarbeitet. Durch die Einarbeitung der aktuellen Datenlage konnten in der zweiten Fortschreibung der Sozialplanung 2016 die Datenauswertung zum Teil auch auf der Ebene der Einheits- und Verbandsgemeinden erfolgen. Da für das Jahr 2016 noch keine Einwohnerdaten vorliegen, musste auf die Planungen vom Vorjahr zurückgegriffen werden. Im Rahmen der zweiten Fortschreibung wurden neben den demographischen Entwicklungstendenzen und den Indikatoren erste Handlungsfelder beleuchtet. Dies bedeutet eine teilweise veränderte Struktur in der vorliegenden Fortschreibung. Erstmals wurden Handlungsempfehlungen formuliert und eine Maßnahmenplanung erarbeitet.
Anlagen:
Zweite Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde
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