Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Straßenbau und –unterhaltung beschließt die Aufhebung der Dienst- und Geschäftsordnung für die Leitung des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“.
Dieser Beschluss tritt mit der Zustimmung der Betriebsleitung am 01.01.2018 in Kraft.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Dienst- und Geschäftsordnung wurde erarbeitet, um die Ziele und Zuständigkeiten der Betriebsleitung festzulegen und damit eine effektive Arbeitsteilung in allen Betriebs- und Tätigkeitsbereichen anzustreben.
Ab 01.01.2018 gibt es nur noch eine Betriebsleiterin, was eine Dienst- und Geschäftsordnung erübrigt.
Die Aufgabenverteilung im Eigenbetrieb wird über einen separaten Aufgabenverteilungsplan geregelt. . Anlagen: Dienst- und Geschäftsordnung des Eigenbetriebes Straßenbau und –unterhaltung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||