Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/51/0476  

 
 
Betreff: Geförderte Kinder- und Jugendarbeit als Teilplan der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Börde - Teil 2 B: Inhaltliche Kriterien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. FDL Jugend
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.09.2017 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses   (2017/51/0476)
Anlagen:
08.09.2017 - Offene Kinder- und Jugendarbeit

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Teilplan II.B als Bestandteil des Jugendhilfeplanes – Teil II – geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

Mit der Beschlussfassung zum Teilplan II – Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gem. §§ 11 bis 14 SGB VIII am 26.10.2015 (Beschluss-Nr.: 2015/51/0213) hat der Jugendhilfeausschuss die Erfordernisse des § 31 KJHG-LSA umgesetzt.

 

Als Bestandteil der Sozialplanung im Landkreis Börde analysiert und bewertet der Teilplan II die sozialpädagogischen Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und leitet hiervon strukturelle Handlungsempfehlungen zur Bedarfsdeckung ab. Diese Hand-lungsempfehlungen über die Anzahl und dem Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in mobil-aufsuchenden, stationären und kreisweiten Angeboten werden durch Sozialbudgets ergänzt. Diese Einzelbudgets konnten mit Hilfe eines Verteilungsmodells auf Grundlage von unterschiedlichen Indikatoren, die die regionalen und sozialen Belastungen in den 13 Sozial-bereichen des Landkreises abbilden, bedarfsgerecht umgesetzt werden. Hierdurch war es erstmals möglich, eine an den regionalen Bedarfen Vor-Ort orientierte Finanzierung der so-zialpädagogischen Fachkräfte umzusetzen und damit Bedarfslücken in Form von „Weißen Flecken der Kinder- und Jugendarbeit“ zu schließen.

 

Diese strukturellen Ergebnisse wurden im Verlauf des Jahres 2016 durch eine Diskussion um die Qualität von Angeboten der geförderten Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde ergänzt und durch den JHA am 19.09.2016 als Teil II.A des Teilplans beschlossen (Be-schluss-Nr. 2016/51/0337). Im Ergebnis eines weiterführenden Prozesses beschäftigte sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung (UA-JHPL) im Jahresverlauf 2017 mit weiteren grundlegenden Merkmalen, die den Teilplan II inhaltlich ergänzen. Diese Merkmale beinhalten für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde konkrete Vorgaben zur:

 

-Offenheit in Bezug auf die Zielgruppen, Angebote und Ergebnisse

-Niedrigschwelligkeit

-Freiwilligkeit

-Partizipation

-Lebensweltorientierung

-Sozialraumorientierung

-Geschlechtergerechtigkeit (Gender-Mainstreaming)

-Inklusion sowie zur

-Kooperation von externen Angeboten mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

 

und wurden als Teil II.B zusammengefasst.

 

Vor diesem Hintergrund vereint der Teilplan II mit den Ergänzungen II.A und II.B die struktu-rellen und inhaltlichen Bedarfe der geförderten Kinder- und Jugendarbeit und wird damit bis mindestens zum Ende der Evaluationsphase zum Jahresende 2018 eine konkrete Richt-schnur zur Umsetzung der §§ 11 bis 14 SGB VIII im Landkreis Börde bieten.

 


Anlagen:

Jugendhilfeplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 08.09.2017 - Offene Kinder- und Jugendarbeit (180 KB)