Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
Im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes des Landkreises sollen die Gemeinden mit einbezogen werden. Landesrechtlich finden sich in Sachsen-Anhalt keine konkreten Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber mit seinen Entscheidungen vom 31. Januar 2013 und 16. Juni 2015 einige Grundsätze aufgestellt, die es zu beachten gilt.
Der Landkreis hat danach bei der Erhebung der Kreisumlage die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und darf seine Aufgaben und Interessen nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Aufgaben und Interessen der kreisangehörigen Gemeinden durchsetzen.
Zur Einbeziehung der Gemeinden soll den Bürgermeistern auf der planmäßigen Dienstberatung am 08.09.2017 eine Information über die geplanten Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2018 des Landkreises gegeben werden. Gleichzeitig wird den Gemeinden der geplante Hebesatz und der voraussichtliche Kreisumlagebetrag schriftlich mitgeteilt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Der Kreisausschuss wird dann auf seiner nächsten Sitzung am 11.10.2017 über den Haushaltsplanentwurf des Landkreises 2018 und die Rückmeldungen der Gemeinden beraten.
Bevor die Gemeinden über die Eckdaten informiert werden, soll der Kreisausschuss die Information zu den Eckdaten das Haushaltsplanes 2018 und die voraussichtliche Entwicklung der Kreisumlage erhalten.
Problematisch sind der enge Zeitplan bis zum Kreistag am 15.11.2017 und die fehlenden Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt. Per 16.08.2017 wurden die voraussichtlichen Steuerkraftmesszahlen 2016 vom Statistischen Landesamt bereitgestellt. Bisher fehlen aber die Berechnungen zu den Schlüsselzuweisungen des Landkreises und der Gemeinden, dafür konnte auch noch kein Termin genannt werden. Diese Daten werden nach den vorliegenden Informationen voraussichtlich erst Ende 2017/ Anfang 2018 bereitgestellt. Für die Planung müssen daher landkreiseigene Berechnungen herangezogen werden, die von den endgültigen Festsetzungen abweichen können.
In der Anlage sind die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2018 und die Entwicklung der Kreisumlage nach Gemeinden dargestellt.
Anlagen:
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