Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte "Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR (Unternehmenssatzung "KsB AöR")"
Sachdarstellung, Begründung:
1. Entschädigung Verwaltungsrat
Die Fraktionen des Kreistages beantragen die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates.
Bisher wurde auf die "Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige" verwiesen und diese entsprechend angewendet. Das Gremium eines Verwaltungsrates war dort jedoch bisher nicht explizit genannt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit wird diese Thematik nunmehr direkt in der Unternehmenssatzung geregelt.
Gleichzeitig wird eine Erhöhung der Entschädigung beantragt. Bisher erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld von 14,40 €. Nunmehr sieht die neue Satzung sowohl ein Sitzungsgeld von 20,00 € je Sitzung sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 80,00 € vor.
Die Entschädigungen in den Vorgängergremien waren wie folgt:
- Betriebsausschuss Abfallentsorgung: 14,40 €/Sitzung - Aufsichtsrat Abfallentsorgung Wanzleben GmbH: 51,13 €/Monat - Gesellschaftervers. AEG Abfallentsorgungsges. Untere Ohre mbH: 50,00 €/Sitzung
Der vorliegende Antrag erfolgte in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Eine gesonderte Stellungnahme ist daher entbehrlich.
2. Erweiterung Unternehmenszweck
Die Verwaltung möchte in diesem Zuge die Satzung gleichzeitig dahingehend anpassen, dass die KsB AöR weiterhin die Möglichkeit haben soll, gewerbliche Containertransporte durchzuführen, wie es bereits von den Vorgängergesellschaften praktiziert wurde.
Die Genehmigung erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr. Voraussetzung ist eine entsprechende Eintragung im Handelsregister. Diese kann jedoch nur erfolgen, wenn dieser Unternehmenszweck auch in der Unternehmenssatzung verankert ist. Da dies bisher nicht der Fall war, soll dies hiermit nachgeholt werden. Ebenfalls müssen alle Niederlassungen der Anstalt explizit aufgeführt werden.
Anlagen:
Entwurf Satzungsänderung Lesefassung Satzung
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