Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/80/0468  

 
 
Betreff: Antrag aller Fraktionen des Kreistages zur Änderung der Satzung des Landkreises über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR" (Unternehmenssatzung "KsB AöR")
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Laue, Sabine
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.08.2017 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
10.08.2017 
31. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/80/0468)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.08.2017 
15. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2017/80/0468)
Anlagen:
Anlage 1 - NEU Entwurf Zweite Satzung zur Änderung der Unternhemenssatzung KsB AöR (Stand 15.08.2017)
Anlage 2 - NEU Lesefassung Stand 15.08.2017
Anlage 3 - Beantwortung der Anfrage zum Betrieb gewerblicher Art

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte "Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR (Unternehmenssatzung "KsB AöR")"

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

1. Entschädigung Verwaltungsrat

 

Die Fraktionen des Kreistages beantragen die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates.

 

Bisher wurde auf die "Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige" verwiesen und diese entsprechend angewendet. Das Gremium eines Verwaltungsrates war dort jedoch bisher nicht explizit genannt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit wird diese Thematik nunmehr direkt in der Unternehmenssatzung geregelt.

 

Gleichzeitig wird eine Erhöhung der Entschädigung beantragt. Bisher erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld von 14,40 €. Nunmehr sieht die neue Satzung sowohl ein Sitzungsgeld von 20,00 € je Sitzung sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 80,00 € vor.

 

Die Entschädigungen in den Vorgängergremien waren wie folgt:

 

- Betriebsausschuss Abfallentsorgung: 14,40 €/Sitzung

- Aufsichtsrat Abfallentsorgung Wanzleben GmbH: 51,13 €/Monat

- Gesellschaftervers. AEG Abfallentsorgungsges. Untere Ohre mbH: 50,00 €/Sitzung

 

Der vorliegende Antrag erfolgte in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Eine gesonderte Stellungnahme ist daher entbehrlich.

 

 

2. Erweiterung Unternehmenszweck

 

Die Verwaltung möchte in diesem Zuge die Satzung gleichzeitig dahingehend anpassen, dass die KsB AöR weiterhin die Möglichkeit haben soll, gewerbliche Containertransporte durchzuführen, wie es bereits von den Vorgängergesellschaften praktiziert wurde.

 

Die Genehmigung erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr. Voraussetzung ist eine entsprechende Eintragung im Handelsregister. Diese kann jedoch nur erfolgen, wenn dieser Unternehmenszweck auch in der Unternehmenssatzung verankert ist. Da dies bisher nicht der Fall war, soll dies hiermit nachgeholt werden. Ebenfalls müssen alle Niederlassungen der Anstalt explizit aufgeführt werden.

 


Anlagen:

 

Entwurf Satzungsänderung

Lesefassung Satzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - NEU Entwurf Zweite Satzung zur Änderung der Unternhemenssatzung KsB AöR (Stand 15.08.2017) (24 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - NEU Lesefassung Stand 15.08.2017 (188 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Beantwortung der Anfrage zum Betrieb gewerblicher Art (135 KB)