Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/BKT/0456  

 
 
Betreff: Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde für das Geschäftsjahr 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.08.2017 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
10.08.2017 
31. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/BKT/0456)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.08.2017 
15. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/BKT/0456)
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates
Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums der Finanzen
Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und Billigung des Lageberichtes
Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss
Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes
Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2016

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 SpkG-LSA (Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.

 

 

Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von

 

1.755.554.120,91 EUR,

 

die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von

 

1.115.863,82 EUR.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Abs. 4 SpkG-LSA am 23.05.2017 die Entlastung erteilt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Bericht des Verwaltungsrates

Anlage 2 – Erklärung des Ministeriums der Finanzen

Anlage 3 – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und Billigung des Lageberichtes

Anlage 4 – Gewinnverwendungsbeschluss

Anlage 5 – Entlastung des Vorstandes

Anlage 6 – Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates (319 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums der Finanzen (252 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und Billigung des Lageberichtes (327 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss (449 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes (240 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2016 (4311 KB)