Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt den durch die PricewaterhouseCoopers AG WPG geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 fest und beschließt:
1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 2. die Verwendung des Jahresergebnisses 3. die Entlastung der Betriebsleitung
zu 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
1.1 Bilanzsumme111.198.522,76 EUR
1.1.1 Aktivseite
AAnlagevermögen107.547.133,05 EUR
BUmlaufvermögen 3.650.347,50 EUR
CRechnungsabgrenzungsposten1.042,21 EUR
1.1.2Passivseite
AEigenkapital 7.368.317,57 EUR
BSonderposten für Investitionszuschüsse 100.528.384,02 EUR
CEmpfangene Ertragszuschüsse 488.145,46 EUR
DRückstellungen 153.194,23 EUR
EVerbindlichkeiten 2.660.481,48 EUR
1.2Jahresverlust - 307.387,93 EUR
1.2.1Summe der Erträge 11.760.986,51 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 12.068.374,44 EUR
zu 2. Verwendung des Jahresergebnisses
Der Jahresverlust in Höhe von 307.387,93 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
zu 3. Entlastung der Betriebsleitung
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 entlastet.
Sachdarstellung, Begründung:
Auf Grund des Beschlusses des Betriebsausschusses vom 26. April 2017 erteilt die Betriebsleitung der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 21, den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 19 Abs. 3 EigBG LSA i.v.m. § 142 Abs. 1 S. 1 KVG LSA sowie entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB zu prüfen.
Der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist gemäß § 19 Abs. 1 EigBG LSA verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lageplan aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB unter Beachtung der Vorschriften und Muster des EigBG LSA aufzustellen. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach ihrer Feststellung gemäß § 19 Abs. 5 EigBG LSA öffentlich auszulegen.
Die Prüfungshandlungen fanden in den Monaten Juni und Juli 2017 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt. Die Berichterstattung erfolgte in den Geschäftsräumen der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Leipzig. Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde insbesondere die Angemessenheit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme des Eigenbetriebes geprüft. Schwerpunktmäßig wurden die Zugänge zum Anlagenvermögen und zum Sonderposten für Investitionszuschüsse, die Periodenabgrenzung in der Aufwands- und Ertragsrealisierung sowie die Vollständigkeit der Angaben im Anhang einer Prüfung unterzogen.
Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2016 mit einem Jahresverlust in Höhe von 307.387,93 EUR ab. Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig hat zu keinen Einwendungen geführt. Der vorliegende Bericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach der Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Laut Feststellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016
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