Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestimmt den Termin der Wahl zur Landrätin/zum Landrat auf
Sonntag, 18.03.2018
sowie den Termin für eine eventuelle Stichwahl auf
Sonntag, 08.04.2018.
Die Wahlzeit für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat wird für den Zeitraum von
08:00 bis 18:00 Uhr festgelegt.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten frühestens 6 Monate und mindestens 1 Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.
Die Amtszeit des Landrates endet mit Ablauf des 06.09.2018.
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bestimmt der Kreistag den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Landrates. Der Wahltag muss ein Sonntag sein.
Nach § 30 a Abs. 1 KWG LSA findet eine Stichwahl statt, sofern kein Bewerber gewählt wird (§ 30 Abs. 8 KWG LSA). Die Stichwahl findet frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl statt.
Die in der Beschlussvorlage genannten Termine genügen den in der Begründung genannten Vorschriften.
Der vorgeschlagene Terminblock berücksichtigt, dass eine Wiederwahl des Amtsinhabers unter Einhaltung der Vorschrift des § 62 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA möglich wäre.
Im Übrigen trägt der Wahltermin der Absicht des Landesgesetzgebers zur Veränderung der Altersgrenze von Landesbeamten insofern Rechnung.
Zeitgleich könnten die in den Gemeinden Barleben und Niedere Börde anstehenden Bürgermeisterwahlen durchgeführt werden.
Anlagen: keine
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