Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/80/0450  

 
 
Betreff: Fortführung der Mitgliedschaft des Landkreises Börde in der Kommunalen IT-Union eG (KITU)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
10.08.2017 
31. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/80/0450)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.08.2017 
15. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/80/0450)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Mitgliedschaft des Landkreises Börde in der Kommunalen IT-Union eG (KITU) unbefristet fortzuführen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Ausgangslage

 

Auf seiner Sitzung am 02.02.2015 hat der Kreistag den Beitritt des Landkreises Börde zur Kommunalen IT-Union eG (KITU) beschlossen.

 

Der Beitritt des Landkreis Börde in die Genossenschaft zielte auf die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit sowie im Hinblick auf die Nutzung größerer Strukturen und die Bündelung des Bedarfs an ITLeistungen insbesondere auf:

 

-          Einspareffekte bei der Beschaffung von Hard- und Software sowie dazugehöriger Schulungs-, Wartungs- und Unterstützungsdienstleistungen,

 

-          die Vereinheitlichung von Fachanwendungen und Hardware aufgrund eines gebündelten Bezuges mehrerer Kommunen und Landkreise,

 

 

-          die Reduzierung des externen Beratungsbedarfes durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Genossenschaftsmitgliedern.

 

Die Mitgliedschaft sollte zunächst für 2 Jahre befristet werden, um einschätzen zu können, inwieweit sich die Erwartungen des Landkreises im Rahmen der genossenschaftlichen Arbeit erfüllen werden.

 

 

Aktueller Stand

 

Der Landkreis Börde konnte erste Erfahrungen während der bisherigen Mitgliedschaft in der KITU sammeln. Dies betrifft IT-Themen wie z.B. Telekommunikationsanlage, Schul-IT, künftige elektronische Bezahlvorgänge, Endgeräte Rollout und Kopier- und Multifunktionsgeräte.

Im Besonderen sei hier der vereinfachte Beschaffungsprozess durch das In-House-Verhältnis sowohl in der Hardware, als auch in der Inanspruchnahme unterstützender Dienstleistungen zu benennen.

 

Im Zuge des Kreishausneubaus ist die KITU somit entscheidender Partner in der zeitnahen Neuausstattung und Implementierung der IT. Dies gilt nicht nur für das neue Kreishaus sondern auch im Zuge erweiterter Dienstleistungen.

 

Aspekte der Weiterführung der Mitgliedschaft

 

Der Landkreis Börde steht vor großen Herausforderungen im Bereich IT bzw. E-Government.

Verwaltungsprozesse sollen verstärkt digital abgebildet werden und somit das elektronische Arbeiten sowie die digitale Kommunikation innerhalb der eigenen Verwaltung, mit anderen öffentlichen Verwaltungen, der Wirtschaft und den Bürgern ermöglichen. Dies alles muss in Verbindung mit der Bereitstellung der dafür erforderlichen Informationssicherheitsmaßnahmen und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen geschehen. Den steigenden Anforderungen stehen jedoch gleichbleibende bzw. schwindende personelle und finanzielle Ressourcen gegenüber.

 

Für den Landkreis Börde stellt die Mitgliedschaft in der KITU eine Möglichkeit dar, diese Herausforderungen zu bewältigen. Die Vorteile der interkommunalen Zusammenarbeit durch Bündelung von Ressourcen, einen intensiven bedarfsgerechten Erfahrungsaustausch und die dadurch mögliche Nutzung bereits vorhandenen Know-hows sowie die Nutzung von Größenvorteilen bei Beschaffungen und Vereinfachung des Beschaffungsprozesses durch In-House-Vergaben können dazu beitragen, die IT des Landkreises zukunftsfähig aufzustellen und Kosten zu sparen.

 

Fazit

 

Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der genossenschaftlichen Arbeit werden insgesamt positiv bewertet. Die Verwaltung sieht es als nutzbringend an, den Vertrag mit der KITU unbefristet fortzuführen.

 

Durch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist die Entscheidungsfreiheit des Landkreises Börde bei der Ausrichtung seiner IT als auch bei der Nutzung der Angebote der KITU in keiner Weise beeinträchtigt. Der Landkreis Börde ist frei in seiner Entscheidung, die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Kündigung der Mitgliedschaft zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres. Die Genossenschaftsanteile in Höhe von 5.000 Euro werden in diesem Fall zurückerstattet.

 

Die jährliche Kostenpauschale beträgt nach wie vor 3.000 Euro.

 

 


Anlagen:

 

keine