Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Abf/230/2006  

 
 
Betreff: Konzeption "Entsorgung von Abfällen im Landkreis Ohrekreis" (Änderung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Einreicher:Peters
Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Vorberatung
20.02.2006 
ordentliche Sitzung des Eigenbetriebsausschusses Abfallentsorgung      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
22.02.2006 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
01.03.2006 
9. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Abf/170/2006)

Der Kreistag beschließt die als Anlage II im Entwurf beigefügte geänderte “Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01

Der Kreistag beschließt die als Anlage II im Entwurf beigefügte geänderte “Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005”.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.    Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.05.2005 die “Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005“ beschlossen. Unter Ziffer 2. k) der “Konzeption” ist darauf hingewiesen worden, dass sich mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes die Organisation der Entsorgung von Elektro- und Kühlgeräten ändern wird.

 

2.    Mit dem als Anlage I beigefügten Bericht vom 23.11.2005 ist der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung“ in seiner Sitzung am 06.12.2005 über die Sach- und Rechtslage unterrichtet worden. Wegen der Einzelheiten wird auf den Bericht Bezug genommen.

 

       Der Betriebsausschuss hat dem vorgeschlagenen Konzept für das künftige System für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten im Grundsatz zugestimmt.

 

3.    Entsprechend der grundsätzlichen Zustimmung wird als Anlage II die geänderte “Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005“ zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderungen sind durch Streichungen und durch Kursivdruck gekennzeichnet.

 

4.    In Umsetzung der geänderten “Konzeption“ sind

       =   die Abfallentsorgungssatzung (siehe hierzu Vorlage “Abf/231/2006“),

=     der Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis, der Fa. Fehr Umwelt Ost GmbH (ehemals : Fa. RWE Umwelt Ost GmbH) und der Fa. AEG “Untere Ohre“ mbH (siehe hierzu Vorlage “Abf/232/2006) und

=     der Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Fa. AEG “Untere Ohre“ mbH (siehe hierzu Vorlage “Abf/233/2006“)

       zu ändern.

 

5.    In die “Gebührenkalkulation 2005 – 2007“ sind die Aufwendungen für die Sammlung, Beförderung und Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Elektro- und Elektronikgeräten mit durchschnittlich 225.733 €/a eingestellt.

 

Mit der Einrichtung des durch die Gerätehersteller zu finanzierenden Rücknahme- und Verwertungssystems (“Gemeinsamen Stelle") ab dem 24.03.2006 wird der Landkreis von den Kosten der Verwertung/Beseitigung entlastet.

 

Dagegen hat der Landkreis die Kosten der Einrichtung und der Betreibung der “Sammel-/ Abholstelle“ sowie die Kosten der Information der privaten Haushalte über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe und Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten, über deren Beitrag zur Verwertung, über die möglichen Auswirkungen bei der Entsorgung der in den Geräten enthaltenen Stoffe und über die Bedeutung des “Symbols“ (“Recycling-Label“) i.H.v. insgesamt ca. 185.200 € in 2006 zu tragen.

 

Im Ergebnis ergibt sich für 2006 eine kalkulatorische Kostenüberdeckung i.H.v. ca. 40.600 € (entspr. 0,3690 €/EW-EGW); vergleichbare Überdeckungen sind für 2007 anzunehmen.

 

Nach nochmaliger Überprüfung der Kalkulations-/Kostennsätze ergibt sich für 2006 folgende Berechung:

 

=   Kalkulationsansatz 2006 :

 

            - Kühlgeräteentsorgung (Sammlung, Beförderung, Verwertung/Beseitigung)      92.725 €

 

            - Elektrogeräteentsorgung (Sammlung, Beförderung, Verwertung/Beseitigung) 167.923 €

                                                                                                                                            260.648 €

 (entspr. 2,3690 €/EW-EGW)

 

=          Kostenprognose 2006 :

 

            - Kühlgerätentsorgung

            (Sammlung, Beförderung, Verwertung/Beseitigung) bis 23.03.2006   21.478 €

            (Sammlung, Beförderung) ab 24.03.2006                                                        24.992 €

                                                                                                                                      46.370 €

                                                                                                      (entspr. 0,4215 €/EW-EGW)

 

            - Elektrogeräteentsorgung

            (Sammlung, Beförderung, Verwertung/Beseitigung) bis 23.03.2006   38.716 €

            (Sammlung/Beförderung) ab 24.03.2006                                                         72.016 €                                                                                                                                            110.732 €

                                                                                                            (entspr. 1,0064 €/EW-EGW)

 

            - Einrichtung/Betreibung Sammel-/Abholstelle                                                 21.001 €

                                                                                                            (entspr. 0,1909 €/EW-EGW)

 

            -           Öffentlichkeitsarbeit                                                                                 7.000 €

                                                                                                            (entspr. 0,0636 €/EW-EGW)

 

            -           insgesamt                                                                                           185.103 €

                                                                                                      (entspr. 2,0343 €/EW-EGW)

 

=          Kalkulatorische Kostenüberdeckung 2006 :                           260.648 €

                                                               185.103 €

                                                                 75.545 €

                                                                                    (entspr. 0,6866 €/EW-EGW)

 

Kostenüberdeckungen in vergleichbarer Höhe sind für 2007 anzunehmen.

 

Die für 2006 und 2007 erwarteten Kostenüberdeckungen werden im Rahmen der Gebührenkalkulation für den nächstfolgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen.

 

6.       Das vom Landkreis erstellte Informationsblatt für die Unterrichtung der privaten Haushalte ist zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Mit den vorstehenden Regelungen werden den Besitzern von Altgeräten die folgenden

– ergänzten und umfassenden – Entsorgungsmöglichkeiten geboten :

 

1.         Altgeräte, die in “privaten Haushaltungen“ anfallen, können von den Besitzern

 

a)  im “Holsystem“ (“Klappkarten-System“) zur Sammlung und Entsorgung bereit gestellt werden und/oder

 

b)  im “Bringsystem“ durch Selbstanlieferung auf der “Sammel-/Abholstelle“ auf den Betriebshof der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt/Elbeu unentgeltlich zur Entsorgung abgegeben werden,

 

c)  sowie Vertreibern von Geräten, die mit der Fa. AEG mbH entsprechende Regelungen getroffen haben, zur weiteren Entsorgung überlassen werden.

 

2.   Altgeräte, die in “sonstigen Herkunftsbereichen“ (gewerblichen, industriellen und ähnlichen Bereichen) anfallen, können von den Besitzern im “Bringsystem“ durch Selbstanlieferung auf der “Sammel-/Abholstelle“ auf den Betriebshof der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt/Elbeu unentgeltlich zur Entsorgung abgegeben werden.

 

 

Die Ergänzungen zu der als Anlage zur Vorlage übersandten Fassung der “Konzeption“ sind durch Kursivdruck gekennzeichnet.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Landkreis Ohrekreis                                                                           Haldensleben, 23.11.2005

- Dez. I -                                                                                              Bre/Bre

 

 

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikschrott

nach den Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

 

Bericht zur Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Abfallentsorgung

am 06.12.2005

 

 

- A. -

Gegenwärtiges Entsorgungssystem im Landkreis

 

 

I.    Nach dem im Landkreis gegenwärtig eingerichteten Entsorgungssystem werden Elektrogeräte, Elektro- und Elektronikschrott (Weißgeräte, Braungeräte, Elektrokleinteile) und Kühlgeräte aus privaten Haushaltungen gesammelt, befördert und der Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt (Touren-/Holsystem Klappkartensystem).

 

 

II.          Im Auftrage des Landkreises werden

 

            1.         durch die Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft (AEG) Untere Ohre mbH

 

a)   die Entsorgung von Elektrogeräten, Elektro- und Elektronikschrott aus dem gesamten Kreisgebiet sowie

 

b)   die Entsorgung von Kühlgeräten aus den Entsorgungs-Teilgebieten Haldensleben und Oebisfelde,

 

2.   durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH (jetzt : Fa. FEHR GmbH), als deren Subunternehmer durch die Fa. AEG mbH,

                                    die Entsorgung von Kühlgeräten aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt

 

durchgeführt.

 

 

III.   Die Fa. AEG mbH hat für Teilleistungen der Verwertung und der Beseitigung Dritte, u.a. den Verein Bodelschwingh-Haus e.V. Wolmirstedt, vertraglich gebunden.

 

 

IV.  Die Kosten des Sammelns und der Beförderns sowie der Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) sind für den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 mit durchschnittlich 260.648,00 /a kalkuliert; die Kosten werden über die Benutzungsgrundgebühr gedeckt.

 

            Im Einzelnen weist die Kalkulation 2005 - 2007 folgende Ansätze aus :

 

Entgelte Entsorgung Elektrogeräte

 

Fa. AEG mbH

Fa. FEHR GmbH

Anzahl Einwohner

Anteil Benutzungs-grundgebühr

Gesamt (ds)

167.923 /a

---

110.023 EW

1,5263 /EW/a

Anteil Sammlung/Beförderung

88.165 /a

---

110.023 EW

0,8013 /EW/a

Anteil Verwertung

79.758 /a

---

110.023 EW

0,7250 /EW/a

- 2 -

 

 

Entgelte Entsorgung Kühlgeräte

 

Fa. AEG mbH

Fa. FEHR GmbH

Ges.Entgelt

Anteil Benutzungs-grundgebühr

Gesamt (ds)

57.810 /a

34.915 /a

92.725 /a

0,8428 /EW/a

Anteil Sammlung/Beförderung

28.810 /a

17.110 /a

45.920 /a

0,4174 /EW/a

Anteil Verwertung

29.000 /a

17.805 /a

46.805 /a

0,4254 /EW/a

 

 

- B. -

Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für die Herstellung und

künftige Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

 

 

I.     In Umsetzung entsprechender EG-Richtlinien ist am 18.07.2005 das

 

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG)

 

in Kraft getreten.

 

1.   Die Anwendung der Bestimmungen über die Getrennte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist bis zum 23.03.2006 ausgesetzt.

 

2.   Das Gesetz gilt für die in der Anlage aufgeführten Elektro- und Elektronikgeräte, soweit nicht andere Bestimmungen gelten.

 

3.   Das Gesetz bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elek-tronikgeräten sowie die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern. Bis zum 31.12.2006 sollen durchschnittlich mindestens 4 kg Altgeräte je Einwohner und Jahr aus privaten Haushalten getrennt gesammelt werden.

 

4.   Die Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten (Altgeräten) sind verpflichtet, sie einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

 

5.   Die Gerätehersteller sind verpflichtet,

 

=    die Geräte so zu konstruieren und herzustellen, dass die Demontage, die Verwertung und die Wiederverwendung erleichtert werden,

 

=           besondere Stoffverbote einzuhalten,

 

=           hergestellte Geräte dauerhaft zu kennzeichnen (Recycling-Label; s. Anlage).

 

 

II.   Das Gesetz bestimmt ein neues Entsorgungssystem, das das Bundesumweltamt, die Gerätehersteller, die sog. Gemeinsame Stelle und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in unterschiedlicher Weise einbindet :

 

 

 

 

- 3 -

 

 

            1.         Das Bundesumweltamt ist die zuständige Rechts- und Fachaufsichtsbehörde.

 

 

2.   Die Gerätehersteller sind verpflichtet,

 

a)   sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen,

 

b)   Altgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen (Behandlung, Verwertung, Wiederverwendung, Beseitigung),

 

c)   die Rücknahme und die Entsorgung von Altgeräten zu finanzieren und dem Umweltbundesamt die Sicherung der Finanzierung jährlich nachzuweisen,

 

d)   eine Gemeinsame Stelle zur Wahrnehmung der den Herstellern gesetzlich obliegenden Pflichten zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten einzurichten,

 

e)   der Gemeinsamen Stelle Art und Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Geräte zu melden.

 

 

3.   Der Gemeinsamen Stelle sind zentrale Funktionen zugewiesen, die sie für die Hersteller wahrnimmt :

 

a)   Sie ist privatrechtlich und -wirtschaftlich organisiert und übernimmt hoheitliche Ordnungsaufgaben.

 

b)   Sie stellt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auf den von ihnen eingerichteten Sammel- bzw. Abholstellen unentgeltlich besondere Behältnisse zur Entgegennahme von Altgeräten, unterschieden nach Gerätegruppen, zur Verfügung, sorgt für deren Abholung und führt die Altgeräte der weiteren Entsorgung zu.

 

c)          Ihre Aufgaben werden zur Zeit durch die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register

(EAR), Fürth/Bayern, wahrgenommen.

 

 

4.Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gelten folgende Bestimmungen :

    

a)  Informationspflichten :

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger informieren die Besitzer von Altgeräten umfassend über

=           die Verpflichtung zur getrennte Erfassung von Altgeräten,

=   die in ihren Gebieten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder der Sammlung von Altgeräten,

=   ihren Beitrag zur Wiederverwendung und Verwertung von Altgeräten,

=   die möglichen Auswirkungen bei der Entsorgung der in den Altgeräten enthaltenen gefährlichen Stoffe.

 

b)  Einrichtungspflichten :

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben ab dem 24.03.2006 sog. Sam-melstellen einzurichten und zu betreiben, an denen Endnutzer und Vertreiber Altgeräte aus privaten Haushalten anliefern können (Bringsystem).

 

 

 

- 4 -

 

 

c)  Annahmepflichten :

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben an den Sammelstellen Altgeräte anzunehmen, in folgenden fünf Gerätegruppen zu klassifizieren und in den von der Gemeinsamen Stelle zur Verfügung gestellten Sammelbehältnissen zu lagern sowie an Abholstellen zum Abtransport durch die Gemeinsame Stelle bereitzustellen :

       =          Gruppe 1 :       Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte;

                      =          Gruppe 2 :       Kühlgeräte;

=           Gruppe 3 :       Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Un-

terhaltungselektronik;

=           Gruppe 4 :       Gasentladungslampen;

=           Gruppe 5 :       Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und

elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente;

                                    (vgl. Anlage).

 

Sammel- und Annahmestellen können getrennt an unterschiedlichen Orten
oder einheitlich an einem Ort eingerichtet werden.

 

d)   Zur Anlieferung von Altgeräten an den Sammelstellen berechtigt sind die Endnutzer (private Haushaltungen und vergleichbare sonstige Herkunftsbereiche) und Vertreiber (gewerbliche Anbieter von Geräten zur Nutzung); bei der Anlieferung darf ein Entgelt nicht erhoben werden.

 

e)   Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften können sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen.

 

 

5.   Kombiniertes Hol- und Bringsystem

 

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können in Ergänzung zu Sammelstellen (Bringsystem), zu deren Einrichtung sie verpflichtet sind, Altgeräte aus privaten Haushalten abholen und auf den Sammelstellen anliefern (kombiniertes Hol- und Bringsystem); für die Abholung können besondere Regelungen getroffen werden.

 

Die Anzahl der Sammelstellen und die Kombination mit Holsystemen sind unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte, der sonstigen örtlichen Gegebenheiten und der verfolgten abfallwirtschaftlichen Ziele festzulegen.

     

Bei Einrichtung eines kombinierten Hol- und Bringsystems können die Besitzer von Altgeräten diese

=     kostenfrei auf der Sammelstelle selbst anliefern oder

=    gebührenpflichtig zur Abholung in gesondert festgelegten Entsorgungstouren durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitstellen.

 

 

6.   Aufwendungen / Refinanzierung

 

Die Aufwendungen

=    für die Einrichtung der Sammelstellen (Bereitstellung von befestigten bzw. überdachten Flächen, Personal und technische Einrichtungen u.ä.) und

=    für die Einrichtung von Holsystemen (Sammlung, Beförderung, Personal, Organisation u.ä.)

sind durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu tragen und über die Abfallentsorgungsgebühr zu refinanzieren.

- 5 -

 

 

7.   Ausnahme von der Bereitstellung zur Abholung

 

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die gesamten Altgeräte einer Gruppe für jeweils mindestens ein Jahr von Bereitstellung zur Abholung durch die Gemeinsame Stelle ausnehmen und der bestimmungsgemäßen Entsorgung zuführen (Selbstvermarktungsoption).

 

 

- C. -

Konzept : Künftiges System für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

(Altgeräte) aus privaten Haushalten im Landkreis (Entwurf)

 

 

I.          Information der privaten Haushalte (s. oben Ziffer B. II. 4. a), Seite 3)

 

            Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch den Eigenbetrieb Abfallentsorgung.

 

 

II.          Beauftragung der Fa. AEG Untere Ohre mbH (s. oben Ziffer B. II. 4. e), Seite 4)

 

Mit der Erfüllung der dem Landkreis nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz obliegenden Pflichten im Übrigen wird die Fa. AEG mbH als beauftragte Dritte nach § 16 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes beauftragt.

 

Nach § 1 Abs.1 des derzeit geltenden Vertrages über die Entsorgung von Abfällen im Landkreis Ohrekreis zwischen dem Landkreis und der Fa. AEG mbH vom 25.05.2005 ist die Fa. AEG mbH bereits mit der Sammlung, der Beförderung und der Entsorgung von Elektrogeräten, Elektro- und Elektronikschrott aus privaten Haushaltungen sowie der Sammlung, der Beförderung und der Entsorgung von Kühlgeräten aus privaten Haushaltungen, ausgenommen das Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt, beauftragt. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarung gesonderter Regelungen über die Einrichtung von Hol- und Bringsystemen für die Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten nach den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

 

 

III.         Einrichtung einer Sammel-/Abholstelle (s. oben Ziffer B. II. 4. b), c) d), Seiten 4 und 5)

 

1.   Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ein und betreibt eine (einheitliche) Sammel- und Abholstelle auf ihrem Betriebshof in 3926 Wolmirstedt-Elbeu, Meitzendorfer Straße 2.

 

2.   Für die Einrichtung der Sammel- und Abholstelle stellt die Fa. AEG mbH eine befestigte, ggf. überdachte Teilfläche zur Verfügung.

 

3.   Für die Sammel- und Abholstelle werden bei der Stiftung EAR folgende Sammelbehältnisse angefordert :

      =          für Altgeräte der Gruppe 1 :                 s. Regelung unten Ziffer IV.,

      =          für Altgeräte der Gruppen 2, 3 und 5 :

je 2 Sammelcontainer mit je 30 m³ Volumen,

      =          für Altgeräte der Gruppe 4 :                 4 Gitterboxpaletten mit je 1 m³ Volumen.

 

4.   Für die Einrichtung und den Betrieb der Sammel- und Abholstelle ist vorsorglich eine immissionsrechtliche Genehmigung eingeholt worden.

 

- 6 -

 

5.   Von der Einrichtung weiterer Sammel-/Abholstellen im Kreisgebiet wird vorerst aus Kostengründen abgesehen; den Interessen der Altgerätebesitzer an einer bürgerfreundlichen Entsorgung wird wie bisher durch die ergänzende Einrichtung eines Holsystems (s. unten Ziffer IV.) Rechnung getragen.

 

 

IV.        Einrichtung eines kombinierten Hol- und Bringsystems (s. oben Ziffer B. II. 5., Seite 4)

 

1.   Im Auftrage des Landkreises führt die Fa. AEG mbH das gegenwärtige Touren-Hol-system (Klappkartensystem) fort.

 

Das Touren-Holsystem und das Bringsystem (Sammel-/Abholstelle) werden kom-biniert.

 

2.   Mit dem Holsystem werden sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte der Gruppen 1 bis 5, begrenzt auf 200 kg je Einzelgerät, erfasst.

 

3.   In das Holsystem einbezogen werden Elektro- und Elektronikgeräte der genannten Gruppen, die von privaten Haushalten des Kreisgebietes bei im Landkreis ansässigen gewerblichen Vertreibern (Händler, Elektrogeschäfte) zurückgegeben werden; hierzu werden mit den gewerblichen Vertreibern gesonderte Vereinbarungen getroffen.

 

5.   Mit Einrichtung des kombinierten Hol- und Bringsystems haben die Besitzer von Altgeräten die Möglichkeiten der Anlieferung auf der Sammel-/Abholstelle in Wolmirstedt-Elbeu, der Rückgabe bei gewerblichen Vertreibern und der Bereitstellung zur Abholung im Rahmen des Touren-Holsystems.

 

 

V.         Ausnahme von der Bereitstellung zur Abholung (s. oben Ziffer B. II. 7., Seite 5)

 

1.   Altgeräte der Gruppe 1. (Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte) werden von der Bereitstellung zur Abholung durch die Gemeinsame Stelle zunächst für die Dauer eines Jahres ausgenommen. Notwendige Sammelbehältnisse werden von der Gemeinsamen Stelle (Stiftung EAR) nicht angefordert.

 

Im kombinierten Hol- und Bringsystem anfallende Altgeräte der Gruppe 1 werden der bestimmungsgemäßen Entsorgung durch die GDW eG (Gemeinnützige Auftrags- und Vertriebsgenossenschaft für Werkstätten für Behinderte Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt eG) in den Einrichtungen des Bodelschwingh-Haus e.V., Bleicher Weg 1, 39326 Wolmirstedt, zugeführt.

 

2.   Die im kombinierten Hol- und Bringsystem anfallenden Altgeräte der Gruppe 1. werden wie bisher von der Fa. AEG mbH in den Einrichtungen des Bodelschwingh-Haus e.V. angeliefert. Die Entsorgung der angelieferten Altgeräte ist für den Landkreis kostenfrei. Ein entsprechender Antrag der GDW eG liegt vor. Der bestehende Entsorgungsvertrag zwischen der Fa. AEG mbH und der GDW eG vom 13.12.1996 ist entsprechend zu ändern. Der bestehende Vertrag enthält bereits die Verpflichtung zur Vertragsanpassung.

 

 

VI.        Finanzierung (s. oben Ziffer A. IV., Seite 1; B II. 6., Seite 4)

 

            Die Aufwendungen

=   für die Einrichtung der Sammel-/Abholstelle (Bereitstellung von befestigten, ggf.
überdachten Flächen, Personal, technische Einrichtungen u.ä.; Bringsystem)

i.H.v. voraussichtlich ca. 21.600 /a,

- 7 -

 

 

=   für die Fortführung des Touren-Holsystems (Sammlung, Beförderung, Personal, technische Einrichtungen u.ä.)

i.H.v. (88.165 /a + 45.925 /a =) ca. 134.090 /a (entsprechend 1,2187 /EW/a)

werden entsprechend der Kalkulation 2005 2007 aus dem Gebührenaufkommen gedeckt.

 

Erwartete Kostenüberdeckungen i.H.v. voraussichtlich (79.758 /a + 46.805 /a =) ca. 126.563 /a (entsprechend 1,1503 /EW/a), die sich daraus ergeben, dass ab dem 24.03.2006 geplante und in die Gebührenkalkulation einbezogene Aufwendungen für die Entsorgung (Verwertung, Beseitigung) von Altgeräten nicht mehr anfallen, werden im Rahmen der Gebührenkalkulation für den nächstfolgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen.

 

 

 

 

 

Der Betriebsausschuss wird um Beratung und Hinweise gebeten.

 

 

 

Sofern dem Konzeptentwurf (oben Ziffer C.) im Grundsatz zugestimmt wird und keine anderweitigen Hinweise gegeben werden, werden

 

1.   der Gemeinsamen Stelle (Stiftung EAR) spätestens am 24.12.2005

 

a)  die Mitteilung über die Ausnahme von der Bereitstellung zur Abholung gemäß Ziffer C. V. und

 

b)  die Mitteilung über die Einrichtung der Sammel- und Abholstelle auf dem Betriebshof der Fa. AEG mbH und die Anforderung der Sammelbehältnisse gemäß Ziffer C. II. und III.

 

übersandt,

 

2.   die entsprechenden Änderungen des Entsorgungsvertrages zwischen der Fa. AEG mbH und der DW eG gemäß Ziffer C. V. vereinbart,

 

3.         zur Entscheidung durch den Kreistag in seiner ersten Sitzung im Jahre 2006

 

a)  die entsprechende Ergänzung der Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005, beschlossen durch den Kreistag am 04.05.2005, und

 

b)  die entsprechenden Änderungen/Ergänzungen der Entsorgungsverträge mit der Fa. RWE Umwelt Ost GmbH (jetzt : Fa. FEHR GmbH) sowie der Fa. AEG mbH sowie

 

c)  ggf. notwendige Änderungen der Abfallentsorgungssatzung

 

vorbereitet.

 

 

Anlage

 

 

Liste der auf der ”Sammelstelle” in ”Gruppen” anzunehmenden Geräte (liegt nur in Papierform vor)

 

 

Liste der Kategorien und Geräte

 




1.             Haushaltsgroßgeräte

 

                Große Kühlschränke

                Kühlschränke

Gefrierschränke

Sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und

Lagerung von Lebensmittel

Waschmaschinen

Wäschetrockner

Geschirrspüler

Herde und Backöfen

Elektrische Kochplatten

Elektrische Heizplatten

Mikrowellengeräte

Sonstige Großgeräte zum Kochen oder zur sonstigen

Verarbeitung von Lebensmitteln

Elektrische Heizgeräte

Elektrische Heizkörper

Sonstige Großgeräte zum Beheizen von Räumen, Bet-

ten und Sitzmöbeln

Elektrische Ventilatoren

Klimageräte

Sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungs-

geräte

 

2.             Haushaltskleingeräte

 

Staubsauger

Teppichkehrmaschinen

Sonstige Reinigungsgeräte

Geräte zum Nähen, Stricken, Weben oder zur sonsti-

gen Bearbeitung von Textilien

Bügeleisen und sonstige Geräte zum Bügeln, Mangeln

oder zur sonstigen Pflege von Kleidung

Toaster

Friteusen

Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen

oder Verschließen von Behältnissen oder Ver-packungen

Elektrische Messer

Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahn-

bürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und son-stige Geräte für die Körperpflege

Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen, An-

zeigen oder Aufzeichnen der Zeit

Waagen

 

3.             Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

 

Zentrale Datenverarbeitung :

Großrechner

Minicomputer

Drucker

PC-Bereich :

PCs (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tasta-

tur)

Laptops (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und

Tastatur)

Notebooks

Elektronische Notizbücher

Drucker

Kopiergeräte

Elektrische und elektronische Schreibmaschinen

Taschen- und Tischrechner

Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speiche-

rung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln

Benutzerendgeräte und -systeme

Faxgeräte

Telexgeräte

Telefone

Münz- und Kartentelefone

Schnurlose Telefone

Mobiltelefone

Anrufbeantworter

Sonstige Produkte oder Geräte zur Übertragung von

Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln

 

4.             Geräte der Unterhaltungselektronik

 

Radiogeräte

Fernsehgeräte

Videokameras

Videorekorder

Hi-Fi-Anlagen

Audio-Verstärker

Musikinstrumente

Sonstige Produkte oder Geräte zur Aufnahme oder

Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln

 

5.             Beleuchtungskörper

 

Leuchten für Leuchtstofflampen mit Ausnahme von

Leuchten in Haushalten

Stabförmige Leuchtstofflampen

Kompaktleuchtstofflampen

Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natrium-

dampflampen und Metalldampflampen

Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Aus-

breitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten

 

6.    Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)

 

Bohrmaschinen

Sägen

Nähmaschinen

Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern,

Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen

Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder Werkzeuge

zum Lösen von Niet-, Nagel- oder Schraubverbindungen oder für ähnliche Verwendungszwecke

Schweiß- und Lötwerkzeuge oder Werkzeuge für ähn-

liche Verwendungszwecke

Geräte zum Versprühen, Ausbringen, Verteilen oder

zur sonstigen Verarbeitung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen mit anderen Mitteln

Rasenmäher und sonstige Gartengeräte

 

7.             Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

 

Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen

Videospielkonsolen

Videospiele

Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.

Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen

Bauteilen

Geldspielautomaten

 

8.   Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte)

 

Geräte für Strahlentherapie

Kardiologiegeräte

Dialysegeräte

Beatmungsgeräte

Nuklearmedizinische Geräte

Laborgeräte für In-vitro-Diagnostik

Analysegeräte

Gefriergeräte

Fertilisations-Testgeräte

Sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwa-

chung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen

 

9.             Überwachungs- und Kontrollinstrumente

 

Rauchmelder

Heizregler

Thermostate

Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt

und Labor

Sonstige Überwachungs- und Kontrollinstrumente von

Industrieanlagen (z.B. in Bedienpulten)

 

10.          Automatische Ausgabegeräte

 

Heißgetränkeautomaten

Automaten für heiße oder kalte Flaschen oder Dosen

Automaten für feste Produkte

Geldautomaten

Jegliche Geräte zur automatischen Abgabe von Pro-

dukten


 


 


 


 


Anlage II

 

“Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis

ab dem 01.06.2005

 

(Beschluss des Kreistages vom 04.05.2005,

geändert durch Beschluss des Kreistages vom 01.03.2006)

 

1.    Voraussichtlich im Landkreis Ohrekreis ab 01.06.2005 anfallende Abfälle nach Herkunft, Arten und Mengen nach Prognose-Durchschnittsberechnungen (2005 – 2007):

 

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung im Ident-System -                                            

11.311,89 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung im ECO-System -                                            

192,87 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung im MGB-System -                                            

632,48 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung aus Kleinanlieferungen bis 200 kg -                                            

2.000,00 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung aus Kleinanlieferungen bis 200 kg -

2.500,00 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Sperrabfälle zur Verwertung/Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

3.442,41 t / a

 

 

Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen :

Sortierreste (AVV 191212) zur Beseitigung aus Verwertungsanlagen

3.440,00 t / a

Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen :

“gewerbliche Anlieferungen“ gemäß Positivkatalog “Umladestation“ [1]

3.014,00 t / a

 

 

Abfälle aus privaten Haushaltungen/aus anderen Herkunftsbereichen :

ordnungswidrig abgelagerte Abfälle

382,42 t / a

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen :

Abfälle, die nicht von der Entsorgung ausgeschlossen, jedoch nicht im Positivkatalog “Umladestation“ aufgeführt sind

Nachweis gesonderter Entsorgungswege; ggf. Entgelt nach Aufwand

 

 

Abfälle aus privaten Haushaltungen Haushalten :

Abfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen (Kühlgeräte, Elektrogeräte, PPK-Abfälle, Grünabfälle, Bioabfälle, Schadstoffe)                 

Entsorgung in Anlagen und Systemen Dritter

 

- 2 -

2.         Organisation der Entsorgung

 

            a)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung im Ident-System - (11.311,89 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft “Untere Ohre“ mbH

=         im Holsystem (Touren-System) gesammelt und

=    unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. Müllheizkraftwerk Rothensee (mhkw) GmbH zur Entsorgung angeliefert.

 

            b)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung im ECO-System - (192,87 t/a)

                        werden            im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

=         im “Holsystem“ (“Touren-System“) gesammelt sowie

=    in optimierten Transporteinheiten zu einem Mengenanteil von ca. 80 % unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert und

=    zu einem Mengenanteil von ca. 20 % in der Umladestation angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der mhkw GmbH angeliefert.

 

            c)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung im MGB-System - (632,48 t/a)

                        werden            im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

=         im “Holsystem“ (“Touren-System“) gesammelt sowie

=    in optimierten Transporteinheiten zu einem Mengenanteil von ca. 80 % unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert und

=    zu einem Mengenanteil von ca. 20 % in der Umladestation angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der mhkw GmbH angeliefert.

 

            d)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung aus Kleinanlieferungen bis 200 kg - (2.000,00 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH in der Annahmestelle/Um-ladestation “Wolmirstedt“ angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Trans-porteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

            e)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung aus Kleinanlieferungen bis 200 kg - (2.500,00 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

in der Sortier-/Verwertungsanlage Wolmirstedt der Fa. AEG mbH angenommen und der weiteren Verwertung zugeführt.

 

- 3 -

 

 

f)   Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Sperrabfälle zur Verwertung/Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen (3.442,41 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

=         bei Bedarf im Holsystem (Klappkarten-System) gesammelt,

=    zur Sortierung/Verwertung in der Sortieranlage der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt angeliefert (Sortier-/Verwertungsanteile : 2005 : 40 %, 2006 : 42 %, 2007 : 44 %),

=    mit den nach Sortierung/Verwertung verbleibenden Beseitigungsanteilen zur Umladestation Wolmirstedt angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

            g)         Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen :

Sortierreste (AVV 191212) zur Beseitigung aus Verwertungsanlagen (3.440,00 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

in der Umladestation Wolmirstedt angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

            h)         Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen :

gewerbliche Anlieferungen gemäß Positivkatalog Umladestation (3.014,00 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

in der Umladestation Wolmirstedt angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

            i)          Abfälle aus privaten Haushaltungen/aus anderen Herkunftsbereichen :

ordnungswidrig abgelagerte Abfälle (382,42 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

=         bei Bedarf gesammelt,

=    zur Sortierung/Verwertung in der Sortieranlage der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt angeliefert (Sortier-/Verwertungsanteil : 10 %),

=    mit dem nach Sortierung/Verwertung verbleibenden Beseitigungsanteil (90 %) zur Umladestation Wolmirstedt angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

j)     Abfälle, die nach gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind, jedoch nicht im Positivkatalog Umladestation aufgeführt und deshalb nicht auf der Umladestation Wolmirstedt angeliefert werden dürfen, werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH im Wege der Einzelfallentscheidung der weiteren Entsorgung zugeführt.

 

            k)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Abfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen (Kühlgeräte, Elektrogeräte, PPK-Abfälle, Grünabfälle, Bioabfälle, Schadstoffe)

werden im Auftrage des Landkreises wie folgt gesammelt und der Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) zugeführt :

 

=         Elektrogeräte   : Sammlung im “Hol-System“ (“Klappkarten-System“) und Zufüh-

rung zur Entsorgung durch die Fa. AEG mbH,

 

 

- 4 -

 

 

=         Kühlgeräte       :Sammlung im “Hol-System“ (“Klappkarten-System“) und Zufüh-

rung zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. AEG mbH,

 

(=       Hinweis           :Mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes wird sich

die Organisation der Entsorgung von Elektro- und Kühlgeräten ändern – vgl. Anlage A : “Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikschrott“)

 

=         PPK-Abfälle     : Sammlung im Holsystem und Zuführung zur Entsorgung aus

dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. Wertstoffzentrum Magdeburg GmbH (Hinweis :Änderungen der Beauftragung sind möglich),

 

=         Grünabfälle      : Sammlung im Holsystem (Touren-System) und Zuführung

zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. AEG mbH (Hinweis : Änderungen der Beauftragung sind möglich),

 

=         Bioabfälle         : Sammlung im Holsystem (Touren-System und Zuführung zur

Entsorgung durch die Fa. AEG mbH,

 

=         Schadstoffe     : Sammlung im Holsystem (Touren-System) und Zuführung

zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. AEG mbH (Hinweis : Änderungen der Beauftragung sind möglich).

 

            l.          Abfälle aus privaten Haushalten :

 

Nach Maßgabe der Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes werden Elektro- und Elektronikgeräte

-          der Gruppe 1 Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte,

-          der Gruppe 2 Kühlgeräte,

-     der Gruppe 3 “Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik“,

-     der Gruppe 4 Gasentladungslampen und

-     der Gruppe 5 “Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente“

aus privaten Haushalten (private Haushaltungen und sosntige Herkunftsbereiche, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort angefallenen Geräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Geräten vergleichbar ist) im “Kombinierten Hol- und Bringsystem“ wie folgt der Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) zugeführt :

 

=    Geräte der Gruppe 1 aus privaten Haushaltungen werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

            -           im Holsystem (Klappkarten-System) gesammelt und

-      zunächst befristet für die Dauer eines Jahres der von der Fa. AEG mbH organisierten und unentgeltlichen Entsorgung in Anlagen Dritter zugeführt (befristete Ausnahme von der Abholung und Entsorgung durch die von den Geräteherstellern einzurichtenden “Gemeinsamen Stelle“).

 

 

- 5 -

 

 

=    Geräte der Gruppe 2 aus privaten Haushaltungen im Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt werden durch die Fa. Fehr Umwelt Ost GmbH (ehemals : RWE Umwelt Ost GmbH)

                        -           im Holsystem (Klappkarten-System) gesammelt und

                        -           zur Sammel-/Abholstelle angeliefert.

 

=    Geräte der Gruppe 2 aus privaten Haushaltungen aus dem übrigen Kreisgebiet werden durch die Fa. AEG mbH

       -   im Holsystem (Klappkarten-System) gesammelt und

-          zur Sammel-/Abholstelle angeliefert.

 

            =          Geräte der Gruppen 3 bis 5 aus privaten Haushaltungen im Kreisgebiet werden

durch die Fa. AEG mbH

-          im “Holsystem” (“Klappkarten-System”) gesammelt und

-          zur “Sammel-/Anholstelle” angeliefert.

 

=    Geräte der Gruppen 1 bis 5 aus privaten Haushalten (private Haushaltungen und sonstige Herkunftsbereiche, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort angefallenen Geräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Geräten vergleichbar ist) werden bei Selbstanlieferung durch die Besitzer auf der “Sammel-/Abholstelle“ unentgeltlich angenommen (“Bringsystem“).

 

 

3.         Umladestation Wolmirstedt / Kleinannahmestellen

 

a)    Aufgrund seiner Entsorgungspflichten hat der Landkreis zum Zeitpunkt der Schließung der Deponie Haldensleben für die Ablagerung von Abfällen am 31.05.2005 für die Anlieferung / Übergabe von Abfällen zur Beseitigung geeignete Anlagen als “Umladestation“ einzurichten bzw. umzugestalten und zu betreiben.

 

b)    Die Einrichtung einer Umladestation ist auf den Deponien und / oder auf dem Betriebshof der Eigengesellschaft Fa. AEG mbH möglich.

 

Aus Gründen der räumlichen Nähe zu der auf dem Betriebshof der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt-Elbeu eingerichteten Sortieranlage mit einer Kleinannahmestelle und der hieraus sich ergebenden höheren Flexibilität und Wirtschaftlichkeit zusammenhängender Betriebsabläufe wird die Umladestation auf dem Betriebshof der Fa. AEG mbH eingerichtet.

 

Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ab dem 01.06.2005 ein und betreibt eine Umladestation auf ihrem Betriebshof nach Maßgabe der durch den Landkreis zu erlassenden “Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt“ auf eigene Kosten. Soweit die Umladestationen der Beseitigung von Abfällen dienen, die der Entsorgungspflicht der Landkreise unterliegen, stellt die Fa. AEG mbH als beauftragte Dritte dem Landkreis die hierauf entfallenden Kostenanteile als Entsorgerentgelte in Rechnung. Einzelheiten sind in dem Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Fa. AEG mbH zu regeln.

 

c)    Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ein und betreibt sog. “Kleinannahmestellen“

 

=    für die Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen (Kleinanlieferungen bis 200 kg) in der Umladestation und

 

=    für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushaltungen (Kleinanlieferungen bis 200 kg) in der Sortieranlage.


 

- 6 -

 

 

d)    Die Fa. AEG mbH wird nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages beauftragt, im eigenen Namen und für eigene Rechnung

 

=    in der Kleinannahmestelle der Umladestation Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen bis 200 kg je Anlieferung (Kleinanlieferung) anzunehmen, in der Umladestation zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung in der Anlage der Fa. mhkw GmbH zuzuführen,

 

=    in der Kleinannahmestelle der Sortieranlage Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen bis 200 kg je Anlieferung (Kleinanlieferung) anzunehmen zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung zuzuführen,

 

=    in der Umladestation Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen anzunehmen zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung in der Anlage der Fa. mhkw GmbH zuzuführen,

 

=    hierfür eigene Leistungsverhältnisse zu begründen und den Anlieferern für erbrachte Entsorgungsentleistungen nach Maßgabe einer eigenen Kalkulation Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen.

 

Mit der eigenständigen Rechnungslegung durch die Fa. AEG mbH können Anlieferer

Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges in Anspruch nehmen.

 

Mit der Beauftragung der Fa. AEG mbH wird eine nicht unerhebliche Entlastung des

Landkreises/Eigenbetrieb “Abfallentsorgung“ von Verwaltungsaufgaben erwartet.

 

Der Landkreis stellt der Fa. AEG mbH die ihm für die Behandlung hiernach entsorgter

Abfälle in der Anlage der Fa. mhkw GmbH entstehenden Kosten in Rechnung.

 

Der Landkreis wird seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung dadurch gerecht, dass er

sich in dem Entsorgungsvertrag Weisungsrechte und die Zustimmung zur Kalkulation der Fa. AEG mbH vorbehält.

 

            e)         Aus wirtschaftlichen Gründen wird der Landkreis bis auf Weiteres

 

=    den Betrieb der Kleinannahmestellen auf den Deponien Haldensleben und Loitsche mit Schließung der Deponien zum 31.05.2005 einstellen,

 

            =          weitere Kleinannahmestellen im Kreisgebiet nicht einrichten und betreiben.

 

d)    Im Rahmen wirtschaftlicher Betrachtungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sind Möglichkeiten des Weiterbetriebes der Kleinannahmestellen auf den Deponien und die Einrichtung weiterer Kleinannahmestellen im Kreisgebiet untersucht worden :

 

Hiernach führen die Kosten der Umgestaltung und des Weiterbetriebes der Kleinannahmestelle auf der Deponie Haldensleben unter Nutzung vorhandener Einrichtungen zu voraussichtlichen durchschnittlichen Entsorgungskosten von umgerechnet 151,45 €/t.

 

Die Einrichtungs- und Betriebskosten an anderen Standorten werden erheblich höher sein.

 

 

- 7 -

 

 

Demgegenüber sind die anteiligen Kosten der Einrichtung und des Betriebes einer Kleinannahmestelle in der Umladestation unter Berücksichtigung sich ergebender Synergieeffekte mit voraussichtlich umgerechnet 101,53 €/t (netto) bzw. 117,77 €/t (brutto) ermittelt worden.

 

(Hinweis : Die Kalkulationen können auf Wunsch vorgelegt bzw. eingesehen werden.)

 

Im Hinblick auf die im Vergleich zu den bisher geforderten Annahmeentgelten wesentlich erhöhten Entsorgungskosten ergibt sich ein erhöhtes Risiko, dass die Kleinannahmestelle von Kleinanlieferern nicht oder in nicht in dem erwarteten Umfang in Anspruch genommen wird. Eine geringere Inanspruchnahme führt bei annähernd gleichen (Vorhalte-)Kosten zu einer spezifischen Erhöhung der Entsorgungskosten. Mögliche Einnahmeverluste sind aus anderen Einnahmen zu decken. Die Risiken verringerter Inanspruchnahme sind im Falle der Einrichtung der Kleinannahmestelle in der Umladestation durch organisatorische, wirtschaftliche und sonstige Maßnahmen zeitnah und angemessen auszugleichen.

 

d)    Darüber hinaus werden im Kreisgebiet durch (Privat-)Unternehmer im Rahmen ihrer (Verwertungs-)Anlagen mehrere Kleinannahmestellen für die Annahme / Behandlung von Abfällen zur Verwertung betrieben.

 

Nach Maßgabe der jeweiligen Genehmigungen werden in diesen Kleinannahmestellen Abfälle zur Verwertung durch Kleinanlieferer angenommen bzw. behandelt und umgeschlagen. Verbleibende Abfälle zur Beseitigung sind dem Landkreis anzudienen und auf die Umladestation in Wolmirstedt anzuliefern.

 

Der Landkreis hat keinen Einfluss auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb dieser Kleinannahmestellen. Sie unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Abfallbehörden.

                       

Unter Wahrung seiner Belange als Entsorgungsträger ist der Landkreis aus Gründen der “Bürgerfreundlichkeit“ an der Beibehaltung / Vervollständigung eines “Netzes von (privat betriebenen) Kleinannahmestellen“ interessiert.

 

       Die privat betriebenen Kleinannahmestellen sind und werden nicht Bestandteile der durch den Landkreis errichteten öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.

 

Die Schaffung eines Netzes von Kleinannahmestellen mit den sich hieraus ergebenden Risiken wird den Erfordernissen des Marktes und dem privat-gewerblichen Wettbewerb überlassen. Es wird davon ausgegangen, dass durch marktorientierte Preisbildung überzogene Annahmeentgelte vermieden werden.

 

Die Gefahr einer “Flucht aus der Mülltonne“ besteht; sie kann durch sachgerechte Preisbildung und kontinuierliche Überwachung der Mengenentwicklung verringert werden. Der Landkreis schließt ordnungsrechtliche Maßnahmen insoweit nicht aus.

 

e)    Der Landkreis wird die weitere Entwicklung der im Rahmen von Kleinanlieferungen angelieferten Abfallmengen und die Inanspruchnahme der Kleinannahmestellen beobachten. Soweit sich aufgrund eines zusätzlichen Bedarfs die Notwendigkeit der Einrichtung weiterer Kleinannahmestellen durch den Landkreis ergibt, werden die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erneut überprüft.

 

 

- 8 -

 

 

4.         Sammel- und Abholstelle

 

Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ein und betreibt eine sog. “Sammel- und Abholstelle“ auf ihrem Betriebshof in Wolmirstedt-Elbeu für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nach Maßgabe der Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ab dem 24. März 2006 bis auf Weiteres.

 

In der “Sammel- und Abholstelle“ werden die durch die Fa. AEG mbH und die Fa. Fehr Umwelt Ost GmbH im “Holsystem“ gesammelten und beförderten sowie die im “Bringsystem“ durch die Besitzer angelieferten Elektro- und Elektronikgeräte in Gruppen konfektioniert, zwischengelagert und zur unentgeltlichen Abholung und Zuführung zur Entsorgung durch die von den Geräteherstellern organisierten “Gemeinsamen Stelle“ bereitgestellt.

 

 

5.         Organisation des Holsystem

 

Die Organisation der Sammlung und Beförderung von Abfällen im “Holsystem“ (“Klappkarten-System“) obliegt der Fa. AEG mbH im Auftrage des Landkreises.

 

 

 

Im Auftrage

 

Bredthauer

Dezernent

 

 

 

Bemerkung:

 

Die Anlage Liste der auf der Sammelstelle in Gruppen anzunehmende Geräte liegt nur in Papier vor. (Gehört hinter den Bericht vom 23.11.2005; S. 7)



[1]    Der Positivkatalog “Umladestation“ ist aus dem Positivkatalog “Deponie“ zu entwickeln.