Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die als Anlage
II im Entwurf beigefügte geänderte “Konzeption für die Durchführung der
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005”. Sachdarstellung, Begründung: 1. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.05.2005 die
“Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab
dem 01.06.2005“ beschlossen. Unter Ziffer 2. k) der “Konzeption” ist darauf
hingewiesen worden, dass sich mit Inkrafttreten des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes die Organisation der Entsorgung von Elektro- und
Kühlgeräten ändern wird. 2. Mit
dem als Anlage I beigefügten Bericht vom 23.11.2005 ist der Betriebsausschuss
des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung“ in seiner Sitzung am 06.12.2005 über die
Sach- und Rechtslage unterrichtet worden. Wegen der Einzelheiten wird auf den
Bericht Bezug genommen. Der
Betriebsausschuss hat dem vorgeschlagenen Konzept für das künftige System für
die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten im Grundsatz zugestimmt. 3. Entsprechend
der grundsätzlichen Zustimmung wird als Anlage II die geänderte “Konzeption für
die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005“
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderungen sind durch
Streichungen und durch Kursivdruck gekennzeichnet. 4. In
Umsetzung der geänderten “Konzeption“ sind = die Abfallentsorgungssatzung (siehe hierzu
Vorlage “Abf/231/2006“), = der
Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis, der Fa. Fehr Umwelt Ost GmbH
(ehemals : Fa. RWE Umwelt Ost GmbH) und der Fa. AEG “Untere Ohre“ mbH (siehe
hierzu Vorlage “Abf/232/2006) und = der
Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Fa. AEG “Untere Ohre“ mbH
(siehe hierzu Vorlage “Abf/233/2006“) zu
ändern. 5. In
die “Gebührenkalkulation 2005 – 2007“ sind die Aufwendungen für die Sammlung,
Beförderung und Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Elektro- und
Elektronikgeräten mit durchschnittlich 225.733 €/a eingestellt. Mit der Einrichtung des durch die Gerätehersteller zu finanzierenden Rücknahme- und Verwertungssystems (“Gemeinsamen Stelle") ab dem 24.03.2006 wird der Landkreis von den Kosten der Verwertung/Beseitigung entlastet. Dagegen hat der Landkreis die Kosten der Einrichtung und der
Betreibung der “Sammel-/ Abholstelle“ sowie die Kosten der Information der
privaten Haushalte über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
und Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten, über deren Beitrag zur
Verwertung, über die möglichen Auswirkungen bei der Entsorgung der in den
Geräten enthaltenen Stoffe und über die Bedeutung des “Symbols“
(“Recycling-Label“) i.H.v. insgesamt ca. 185.200 € in 2006 zu tragen. Im Ergebnis ergibt sich für 2006 eine kalkulatorische
Kostenüberdeckung i.H.v. ca. 40.600 € (entspr. 0,3690 €/EW-EGW); vergleichbare
Überdeckungen sind für 2007 anzunehmen. Nach nochmaliger Überprüfung der Kalkulations-/Kostennsätze
ergibt sich für 2006 folgende Berechung: = Kalkulationsansatz
2006 : - Kühlgeräteentsorgung (Sammlung,
Beförderung, Verwertung/Beseitigung)
92.725 € - Elektrogeräteentsorgung (Sammlung,
Beförderung, Verwertung/Beseitigung) 167.923 € 260.648 € (entspr. 2,3690 €/EW-EGW) = Kostenprognose 2006 : - Kühlgerätentsorgung (Sammlung,
Beförderung, Verwertung/Beseitigung) bis 23.03.2006 21.478 € (Sammlung, Beförderung) ab
24.03.2006 24.992 € 46.370 € (entspr.
0,4215 €/EW-EGW) - Elektrogeräteentsorgung (Sammlung,
Beförderung, Verwertung/Beseitigung) bis 23.03.2006 38.716 € (Sammlung/Beförderung) ab 24.03.2006 72.016 € 110.732
€ (entspr.
1,0064 €/EW-EGW) -
Einrichtung/Betreibung Sammel-/Abholstelle 21.001 € (entspr.
0,1909 €/EW-EGW) - Öffentlichkeitsarbeit 7.000 € (entspr.
0,0636 €/EW-EGW) - insgesamt 185.103
€ (entspr.
2,0343 €/EW-EGW) = Kalkulatorische Kostenüberdeckung 2006
: 260.648 € 185.103
€ 75.545 € (entspr.
0,6866 €/EW-EGW) Kostenüberdeckungen
in vergleichbarer Höhe sind für 2007 anzunehmen. Die für
2006 und 2007 erwarteten Kostenüberdeckungen werden im Rahmen der
Gebührenkalkulation für den nächstfolgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen. 6. Das vom Landkreis erstellte Informationsblatt für die Unterrichtung der privaten Haushalte ist zur Kenntnisnahme beigefügt. Mit den
vorstehenden Regelungen werden den Besitzern von Altgeräten die folgenden – ergänzten
und umfassenden – Entsorgungsmöglichkeiten geboten : 1. Altgeräte, die in “privaten
Haushaltungen“ anfallen, können von den Besitzern a) im
“Holsystem“ (“Klappkarten-System“) zur Sammlung und Entsorgung bereit gestellt
werden und/oder b) im
“Bringsystem“ durch Selbstanlieferung auf der “Sammel-/Abholstelle“ auf den
Betriebshof der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt/Elbeu unentgeltlich zur Entsorgung
abgegeben werden, c) sowie
Vertreibern von Geräten, die mit der Fa. AEG mbH entsprechende Regelungen
getroffen haben, zur weiteren Entsorgung überlassen werden. 2. Altgeräte,
die in “sonstigen Herkunftsbereichen“ (gewerblichen, industriellen und
ähnlichen Bereichen) anfallen, können von den Besitzern im “Bringsystem“ durch
Selbstanlieferung auf der “Sammel-/Abholstelle“ auf den Betriebshof der Fa. AEG
mbH in Wolmirstedt/Elbeu unentgeltlich zur Entsorgung abgegeben werden. Die
Ergänzungen zu der als Anlage zur Vorlage übersandten Fassung der “Konzeption“
sind durch Kursivdruck gekennzeichnet. Anlagen: Landkreis
Ohrekreis Haldensleben,
23.11.2005 - Dez. I - Bre/Bre Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro-
und Elektronikschrott nach
den Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Bericht zur Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung“ am 06.12.2005 - A. - Gegenwärtiges Entsorgungssystem im Landkreis I. Nach dem im Landkreis gegenwärtig eingerichteten Entsorgungssystem
werden Elektrogeräte, Elektro-
und Elektronikschrott (Weißgeräte, Braungeräte, Elektrokleinteile) und Kühlgeräte
aus privaten Haushaltungen gesammelt, befördert
und der Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt
(“Touren-/Holsystem“ – “Klappkartensystem“). II. Im Auftrage des Landkreises werden 1. durch
die Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft (AEG) “Untere Ohre“ mbH a) die Entsorgung von Elektrogeräten, Elektro- und Elektronikschrott
aus dem gesamten Kreisgebiet sowie b) die Entsorgung von Kühlgeräten
aus den Entsorgungs-Teilgebieten Haldensleben und Oebisfelde, 2. durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH (jetzt :
Fa. FEHR GmbH), als deren Subunternehmer durch die Fa. AEG mbH, die
Entsorgung von Kühlgeräten aus dem Teilentsorgungsgebiet
Wolmirstedt durchgeführt. III. Die Fa. AEG mbH hat für Teilleistungen der Verwertung und
der Beseitigung Dritte, u.a. den Verein “Bodelschwingh-Haus e.V. Wolmirstedt“, vertraglich
gebunden. IV. Die Kosten des Sammelns und der Beförderns sowie der Entsorgung
(Verwertung bzw. Beseitigung) sind für
den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 mit durchschnittlich 260.648,00 €/a kalkuliert; die Kosten werden über die Benutzungsgrundgebühr gedeckt. Im Einzelnen
weist die Kalkulation 2005 - 2007 folgende Ansätze
aus :
- 2 -
- B. - Regelungen
des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für die Herstellung und künftige Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten I. In Umsetzung entsprechender EG-Richtlinien
ist am 18.07.2005 das “Gesetz über
das Inverkehrbringen, die Rücknahme und
die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
(Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ in Kraft
getreten. 1. Die Anwendung der Bestimmungen über die Getrennte Sammlung und
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
ist bis zum 23.03.2006 ausgesetzt. 2. Das Gesetz gilt für die in der Anlage aufgeführten Elektro- und Elektronikgeräte, soweit nicht andere Bestimmungen
gelten. 3. Das Gesetz bezweckt vorrangig die Vermeidung
von Abfällen von
Elektro- und Elek-tronikgeräten sowie die
Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung
solcher Abfälle, um die
zu beseitigende Abfallmenge sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und
Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern. Bis zum 31.12.2006
sollen durchschnittlich mindestens 4 kg Altgeräte
je Einwohner und Jahr aus privaten Haushalten getrennt gesammelt werden. 4. Die Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten (Altgeräten) sind verpflichtet, sie einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. 5. Die
Gerätehersteller
sind verpflichtet, = die Geräte
so zu konstruieren und herzustellen, dass die Demontage, die Verwertung und die
Wiederverwendung erleichtert werden, = besondere Stoffverbote einzuhalten, = hergestellte Geräte dauerhaft zu kennzeichnen (“Recycling-Label“; s. Anlage). II. Das Gesetz bestimmt ein neues
Entsorgungssystem, das das Bundesumweltamt, die Gerätehersteller, die sog. “Gemeinsame
Stelle“
und die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger in
unterschiedlicher Weise einbindet : - 3 - 1. Das “Bundesumweltamt“ ist die zuständige Rechts- und Fachaufsichtsbehörde. 2. Die
“Gerätehersteller“ sind
verpflichtet, a) sich beim Umweltbundesamt registrieren zu
lassen, b) Altgeräte
zurückzunehmen
und zu entsorgen (Behandlung, Verwertung, Wiederverwendung, Beseitigung), c) die Rücknahme
und die Entsorgung von Altgeräten zu
finanzieren und dem Umweltbundesamt die Sicherung der Finanzierung jährlich nachzuweisen, d) eine “Gemeinsame Stelle“ zur
Wahrnehmung der den Herstellern gesetzlich obliegenden Pflichten zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten einzurichten, e) der “Gemeinsamen Stelle“ Art und
Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Geräte zu melden. 3. Der “Gemeinsamen Stelle“ sind
zentrale Funktionen zugewiesen, die sie für
die Hersteller wahrnimmt : a) Sie ist privatrechtlich und -wirtschaftlich
organisiert und übernimmt
hoheitliche Ordnungsaufgaben. b) Sie stellt den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern auf den
von ihnen eingerichteten “Sammel-“ bzw. “Abholstellen“ unentgeltlich besondere Behältnisse zur Entgegennahme von Altgeräten, unterschieden nach Gerätegruppen, zur Verfügung, sorgt für deren Abholung und führt die Altgeräte der weiteren Entsorgung zu. c) Ihre
Aufgaben werden zur Zeit durch die Stiftung “Elektro-Altgeräte-Register“ (EAR), Fürth/Bayern, wahrgenommen. 4.Für die “öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger“ gelten
folgende Bestimmungen :
a) Informationspflichten : Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger
informieren die Besitzer von Altgeräten
umfassend über = die Verpflichtung zur getrennte
Erfassung von Altgeräten, = die in ihren Gebieten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder der Sammlung von Altgeräten, = ihren Beitrag zur Wiederverwendung und
Verwertung von Altgeräten, = die möglichen
Auswirkungen bei der Entsorgung der in den Altgeräten
enthaltenen gefährlichen
Stoffe. b) Einrichtungspflichten : Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger haben ab
dem 24.03.2006 sog. “Sam-melstellen“ einzurichten und zu betreiben, an
denen Endnutzer und Vertreiber Altgeräte
aus privaten Haushalten anliefern können
(“Bringsystem“). - 4 - c) Annahmepflichten : Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger haben an
den “Sammelstellen“ Altgeräte anzunehmen, in folgenden fünf Gerätegruppen
zu klassifizieren und in den von der “Gemeinsamen Stelle“ zur Verfügung gestellten Sammelbehältnissen zu lagern sowie an “Abholstellen“ zum
Abtransport durch die “Gemeinsame Stelle“ bereitzustellen : = Gruppe
1 : Haushaltsgroßgeräte,
automatische Ausgabegeräte; = Gruppe 2 : Kühlgeräte; = Gruppe 3 : Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte
der Un- terhaltungselektronik; = Gruppe 4 : Gasentladungslampen; = Gruppe 5 : Haushaltskleingeräte,
Beleuchtungskörper,
elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge,
Sport- und Freizeitgeräte,
Medizinprodukte, Überwachungs-
und Kontrollinstrumente; (vgl.
Anlage). “Sammel-“ und “Annahmestellen“ können getrennt an unterschiedlichen
Orten d) Zur Anlieferung von Altgeräten an den “Sammelstellen“ berechtigt
sind die Endnutzer (private Haushaltungen und vergleichbare sonstige
Herkunftsbereiche) und Vertreiber (gewerbliche Anbieter von Geräten zur Nutzung); bei der Anlieferung
darf ein Entgelt nicht erhoben werden. e) Die öffentlich-rechtlichen
Körperschaften
können sich zur
Erfüllung ihrer
Verpflichtungen Dritter bedienen. 5. “Kombiniertes Hol- und “Bringsystem“ Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger können in Ergänzung zu “Sammelstellen“ (“Bringsystem“), zu deren
Einrichtung sie verpflichtet sind, Altgeräte
aus privaten Haushalten abholen und auf den “Sammelstellen“ anliefern (“kombiniertes
Hol- und Bringsystem“); für die
Abholung können
besondere Regelungen getroffen werden. Die Anzahl der “Sammelstellen“ und die
Kombination mit “Holsystemen“ sind unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte, der sonstigen örtlichen Gegebenheiten und der
verfolgten abfallwirtschaftlichen Ziele festzulegen.
Bei Einrichtung eines “kombinierten
Hol- und Bringsystems“ können die
Besitzer von Altgeräten diese = kostenfrei auf der “Sammelstelle“ selbst
anliefern oder = gebührenpflichtig
zur Abholung in gesondert festgelegten Entsorgungstouren durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitstellen. 6. Aufwendungen
/ Refinanzierung Die
Aufwendungen = für
die Einrichtung der “Sammelstellen“ (Bereitstellung von befestigten bzw. überdachten Flächen, Personal und technische
Einrichtungen u.ä.) und = für
die Einrichtung von “Holsystemen“ (Sammlung, Beförderung, Personal, Organisation u.ä.) sind durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu tragen und über die Abfallentsorgungsgebühr zu refinanzieren. - 5 - 7. Ausnahme von der Bereitstellung zur Abholung Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger können die gesamten Altgeräte einer Gruppe für jeweils mindestens ein Jahr von
Bereitstellung zur Abholung durch die “Gemeinsame Stelle“ ausnehmen
und der bestimmungsgemäßen Entsorgung
zuführen (“Selbstvermarktungsoption“). - C. - Konzept : Künftiges System für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten (Altgeräte) aus privaten Haushalten im
Landkreis (Entwurf) I. Information der privaten Haushalte (s.
oben Ziffer B. II. 4. a), Seite 3) Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch den
Eigenbetrieb “Abfallentsorgung“. II. Beauftragung der Fa. AEG “Untere Ohre“ mbH (s. oben
Ziffer B. II. 4. e), Seite 4) Mit der Erfüllung der dem Landkreis nach dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
obliegenden Pflichten im Übrigen wird
die Fa. AEG mbH als beauftragte Dritte nach §
16 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes beauftragt. Nach § 1 Abs.1 des derzeit geltenden “Vertrages über die Entsorgung von Abfällen im Landkreis Ohrekreis“ zwischen dem
Landkreis und der Fa. AEG mbH vom 25.05.2005 ist die Fa. AEG mbH bereits mit
der Sammlung, der Beförderung und
der Entsorgung von Elektrogeräten, Elektro-
und Elektronikschrott aus privaten Haushaltungen sowie der Sammlung, der Beförderung und der Entsorgung von Kühlgeräten
aus privaten Haushaltungen, ausgenommen das Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt,
beauftragt. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarung
gesonderter Regelungen über die
Einrichtung von Hol- und Bringsystemen für
die Rücknahme von
Altgeräten aus
privaten Haushalten nach den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. III. Einrichtung einer “Sammel-/Abholstelle“ (s. oben
Ziffer B. II. 4. b), c) d), Seiten 4 und 5) 1. Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa.
AEG mbH ein und betreibt eine (einheitliche) “Sammel- und Abholstelle“ auf ihrem
Betriebshof in 3926 Wolmirstedt-Elbeu, Meitzendorfer Straße 2. 2. Für
die Einrichtung der “Sammel- und Abholstelle“ stellt die Fa. AEG mbH eine
befestigte, ggf. überdachte
Teilfläche zur Verfügung. 3. Für
die “Sammel-
und Abholstelle“ werden bei der Stiftung “EAR“ folgende
Sammelbehältnisse
angefordert : = für Altgeräte
der Gruppe 1 : s. Regelung
unten Ziffer IV., = für Altgeräte
der Gruppen 2, 3 und 5 : je 2
Sammelcontainer mit je 30 m³ Volumen, = für Altgeräte
der Gruppe 4 : 4
Gitterboxpaletten mit je 1 m³ Volumen. 4. Für
die Einrichtung und den Betrieb der “Sammel- und Abholstelle“ ist
vorsorglich eine immissionsrechtliche Genehmigung eingeholt worden. - 6 - 5. Von der Einrichtung weiterer “Sammel-/Abholstellen“ im
Kreisgebiet wird vorerst aus Kostengründen
abgesehen; den Interessen der Altgerätebesitzer
an einer bürgerfreundlichen
Entsorgung wird – wie bisher – durch die ergänzende Einrichtung eines “Holsystems“ (s. unten
Ziffer IV.) Rechnung getragen. IV. Einrichtung eines “kombinierten
Hol- und Bringsystems“ (s. oben Ziffer B. II. 5., Seite 4) 1. Im Auftrage des Landkreises führt die Fa. AEG mbH das gegenwärtige “Touren-Hol-system“ (“Klappkartensystem“) fort. Das “Touren-Holsystem“ und das “Bringsystem“ (“Sammel-/Abholstelle“) werden
kom-biniert. 2. Mit dem “Holsystem“ werden sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte der Gruppen 1 bis 5, begrenzt auf
200 kg je Einzelgerät, erfasst. 3. In das “Holsystem“ einbezogen werden
Elektro- und Elektronikgeräte der
genannten Gruppen, die von privaten Haushalten des Kreisgebietes bei im
Landkreis ansässigen
gewerblichen Vertreibern (Händler,
Elektrogeschäfte) zurückgegeben werden; hierzu werden mit
den gewerblichen Vertreibern gesonderte Vereinbarungen getroffen. 5. Mit Einrichtung des “kombinierten
Hol- und Bringsystems“ haben die Besitzer von Altgeräten
die Möglichkeiten
der Anlieferung auf der “Sammel-/Abholstelle“ in Wolmirstedt-Elbeu, der Rückgabe bei gewerblichen Vertreibern
und der Bereitstellung zur Abholung im Rahmen des “Touren-Holsystems“. V. Ausnahme von der Bereitstellung zur
Abholung (s. oben Ziffer B. II. 7., Seite 5) 1. Altgeräte
der Gruppe 1. (“Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte“) werden von der Bereitstellung
zur Abholung durch die “Gemeinsame Stelle“ zunächst
für die Dauer
eines Jahres ausgenommen. Notwendige Sammelbehältnisse
werden von der “Gemeinsamen Stelle“ (Stiftung EAR) nicht angefordert. Im “kombinierten Hol- und
Bringsystem“
anfallende Altgeräte der Gruppe
1 werden der bestimmungsgemäßen Entsorgung
durch die “GDW
eG“
(Gemeinnützige
Auftrags- und Vertriebsgenossenschaft für
Werkstätten für Behinderte Niedersachsen, Bremen und
Sachsen-Anhalt eG) in den Einrichtungen des “Bodelschwingh-Haus e.V.“, Bleicher
Weg 1, 39326 Wolmirstedt, zugeführt. 2. Die im “kombinierten Hol- und Bringsystem“ anfallenden
Altgeräte der Gruppe
1. werden wie bisher von der Fa. AEG mbH in den Einrichtungen des “Bodelschwingh-Haus
e.V.“
angeliefert. Die Entsorgung der angelieferten Altgeräte ist für
den Landkreis kostenfrei. Ein entsprechender Antrag der GDW eG liegt vor. Der
bestehende Entsorgungsvertrag zwischen der Fa. AEG mbH und der GDW eG vom
13.12.1996 ist entsprechend zu ändern. Der
bestehende Vertrag enthält bereits
die Verpflichtung zur Vertragsanpassung. VI. Finanzierung (s. oben Ziffer A. IV.,
Seite 1; B II. 6., Seite 4) Die Aufwendungen = für
die Einrichtung der “Sammel-/Abholstelle“ (Bereitstellung von befestigten, ggf.
i.H.v.
voraussichtlich ca. 21.600 €/a, - 7 - = für
die Fortführung des “Touren-Holsystems“ (Sammlung,
Beförderung,
Personal, technische Einrichtungen u.ä.)
i.H.v.
(88.165 €/a + 45.925 €/a =) ca. 134.090 €/a (entsprechend 1,2187 €/EW/a) werden entsprechend der Kalkulation
2005 –
2007 aus dem Gebührenaufkommen
gedeckt. Erwartete Kostenüberdeckungen i.H.v. voraussichtlich
(79.758 €/a + 46.805 €/a =) ca. 126.563 €/a (entsprechend 1,1503 €/EW/a), die sich daraus ergeben, dass
ab dem 24.03.2006 geplante und in die Gebührenkalkulation
einbezogene Aufwendungen für die
Entsorgung (Verwertung, Beseitigung) von Altgeräten
nicht mehr anfallen, werden im Rahmen der Gebührenkalkulation
für den nächstfolgenden Kalkulationszeitraum
ausgeglichen. Der
Betriebsausschuss wird um Beratung und Hinweise gebeten. Sofern
dem Konzeptentwurf (oben Ziffer C.) im Grundsatz zugestimmt wird und keine
anderweitigen Hinweise gegeben werden, werden 1. der “Gemeinsamen Stelle“ (Stiftung “EAR“) spätestens am 24.12.2005 a) die Mitteilung über
die Ausnahme von der Bereitstellung zur Abholung gemäß Ziffer C. V. und b) die Mitteilung über
die Einrichtung der “Sammel- und Abholstelle“ auf dem Betriebshof der Fa. AEG
mbH und die Anforderung der Sammelbehältnisse
gemäß Ziffer C.
II. und III. übersandt, 2. die entsprechenden Änderungen des Entsorgungsvertrages
zwischen der Fa. AEG mbH und der DW eG gemäß
Ziffer C. V. vereinbart, 3. zur Entscheidung durch den Kreistag in seiner
ersten Sitzung im Jahre 2006 a) die entsprechende Ergänzung der “Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im
Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005“, beschlossen durch den Kreistag am
04.05.2005, und b) die entsprechenden Änderungen/Ergänzungen der Entsorgungsverträge mit der Fa. RWE Umwelt Ost GmbH
(jetzt : Fa. FEHR GmbH) sowie der Fa. AEG mbH sowie c) ggf. notwendige Änderungen
der Abfallentsorgungssatzung vorbereitet. Anlage Liste der auf der
”Sammelstelle” in ”Gruppen” anzunehmenden Geräte (liegt nur in Papierform vor) Liste der Kategorien und Geräte
1. Haushaltsgroßgeräte Große Kühlschränke Kühlschränke Gefrierschränke Sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung von Lebensmittel Waschmaschinen Wäschetrockner Geschirrspüler Herde und Backöfen Elektrische Kochplatten Elektrische Heizplatten Mikrowellengeräte Sonstige Großgeräte zum Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln Elektrische Heizgeräte Elektrische Heizkörper Sonstige Großgeräte zum Beheizen von Räumen, Bet- ten und Sitzmöbeln Elektrische Ventilatoren Klimageräte Sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungs- geräte 2. Haushaltskleingeräte Staubsauger Teppichkehrmaschinen Sonstige Reinigungsgeräte Geräte zum Nähen, Stricken, Weben oder zur sonsti- gen Bearbeitung von Textilien Bügeleisen und sonstige Geräte zum Bügeln, Mangeln oder zur sonstigen Pflege von Kleidung Toaster Friteusen Mühlen,
Kaffeemaschinen und Geräte
zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Ver-packungen Elektrische Messer Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahn- bürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und son-stige Geräte für die Körperpflege Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen, An- zeigen oder Aufzeichnen der Zeit Waagen 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik Zentrale Datenverarbeitung : Großrechner Minicomputer Drucker PC-Bereich : PCs (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tasta- tur) Laptops (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tastatur) Notebooks Elektronische Notizbücher Drucker Kopiergeräte Elektrische und elektronische Schreibmaschinen Taschen- und Tischrechner Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speiche- rung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln Benutzerendgeräte
und -systeme Faxgeräte Telexgeräte Telefone Münz-
und Kartentelefone Schnurlose Telefone Mobiltelefone Anrufbeantworter Sonstige Produkte oder Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln 4. Geräte der Unterhaltungselektronik Radiogeräte Fernsehgeräte Videokameras Videorekorder Hi-Fi-Anlagen Audio-Verstärker Musikinstrumente Sonstige Produkte oder Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln 5. Beleuchtungskörper Leuchten für Leuchtstofflampen mit Ausnahme von Leuchten in Haushalten Stabförmige Leuchtstofflampen Kompaktleuchtstofflampen Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natrium- dampflampen und Metalldampflampen Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Aus- breitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge) Bohrmaschinen Sägen Nähmaschinen
Geräte
zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder Werkzeuge zum Lösen von Niet-, Nagel- oder Schraubverbindungen oder für ähnliche Verwendungszwecke Schweiß- und Lötwerkzeuge oder Werkzeuge für ähn- liche Verwendungszwecke Geräte zum Versprühen, Ausbringen, Verteilen oder zur sonstigen Verarbeitung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen mit anderen Mitteln Rasenmäher und sonstige Gartengeräte 7. Spielzeug sowie Sport- und
Freizeitgeräte Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen Videospielkonsolen Videospiele Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw. Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen Geldspielautomaten 8. Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte) Geräte
für Strahlentherapie Kardiologiegeräte Dialysegeräte Beatmungsgeräte Nuklearmedizinische Geräte Laborgeräte
für In-vitro-Diagnostik Analysegeräte Gefriergeräte Fertilisations-Testgeräte Sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwa- chung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente Rauchmelder Heizregler Thermostate Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor Sonstige Überwachungs-
und Kontrollinstrumente von Industrieanlagen (z.B. in Bedienpulten) 10. Automatische Ausgabegeräte Heißgetränkeautomaten Automaten für heiße oder kalte Flaschen oder Dosen Automaten für
feste Produkte Geldautomaten Jegliche Geräte zur automatischen Abgabe von Pro- dukten Anlage II
“Konzeption für die
Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis
ab dem 01.06.2005“
(Beschluss
des Kreistages vom 04.05.2005, geändert
durch Beschluss des Kreistages vom 01.03.2006) 1. Voraussichtlich
im Landkreis Ohrekreis ab 01.06.2005 anfallende Abfälle nach Herkunft, Arten
und Mengen nach Prognose-Durchschnittsberechnungen (2005 – 2007):
-
2 - 2. Organisation
der Entsorgung a) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen -
Entsorgung im “Ident-System“ - (11.311,89 t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft “Untere Ohre“ mbH = im “Holsystem“ (“Touren-System“)
gesammelt und = unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. Müllheizkraftwerk
Rothensee (mhkw) GmbH zur Entsorgung angeliefert. b) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle
zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen
von Wohngrundstücken, gewerblich
genutzten Grundstücken und aus
Einrichtungen -
Entsorgung im “ECO-System“ - (192,87 t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die
Fa. AEG mbH = im “Holsystem“ (“Touren-System“) gesammelt sowie = in optimierten Transporteinheiten zu einem Mengenanteil von ca. 80 % unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert und = zu einem Mengenanteil von ca. 20 % in der Umladestation angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der mhkw GmbH angeliefert. c) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle
zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen
von Wohngrundstücken,
gewerblich genutzten Grundstücken und aus
Einrichtungen -
Entsorgung im “MGB-System“ - (632,48 t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die
Fa. AEG mbH = im “Holsystem“ (“Touren-System“) gesammelt sowie = in optimierten Transporteinheiten zu einem Mengenanteil von ca. 80 % unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert und = zu einem Mengenanteil von ca. 20 % in der Umladestation angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der mhkw GmbH angeliefert. d) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle
zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen
von Wohngrundstücken,
gewerblich genutzten Grundstücken und aus
Einrichtungen -
Entsorgung aus “Kleinanlieferungen
bis 200 kg“ - (2.000,00
t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH in der Annahmestelle/Um-ladestation “Wolmirstedt“ angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Trans-porteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert. e) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen - Entsorgung
aus “Kleinanlieferungen
bis 200 kg“
- (2.500,00 t/a) werden im
Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH in der Sortier-/Verwertungsanlage
Wolmirstedt der Fa. AEG mbH angenommen und der weiteren Verwertung zugeführt. -
3 - f) Abfälle aus privaten Haushaltungen : Sperrabfälle zur Verwertung/Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen (3.442,41 t/a) werden im Auftrage
des Landkreises durch die Fa. AEG mbH = bei Bedarf im “Holsystem“ (“Klappkarten-System“)
gesammelt, = zur Sortierung/Verwertung in der
Sortieranlage der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt angeliefert
(Sortier-/Verwertungsanteile : 2005 : 40 %, 2006 : 42 %, 2007 : 44 %), = mit den nach Sortierung/Verwertung verbleibenden Beseitigungsanteilen zur Umladestation Wolmirstedt angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert. g) Abfälle
zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen : Sortierreste
(AVV 191212) zur Beseitigung aus Verwertungsanlagen (3.440,00 t/a) werden
im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH in der Umladestation Wolmirstedt angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert. h) Abfälle
zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen : “gewerbliche Anlieferungen“ gemäß
Positivkatalog “Umladestation“ (3.014,00 t/a) werden
im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH in der Umladestation Wolmirstedt angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert. i) Abfälle
aus privaten Haushaltungen/aus anderen Herkunftsbereichen : “ordnungswidrig abgelagerte Abfälle“ (382,42 t/a) werden im Auftrage
des Landkreises durch die Fa. AEG mbH = bei Bedarf gesammelt, = zur Sortierung/Verwertung in der
Sortieranlage der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt angeliefert
(Sortier-/Verwertungsanteil : 10 %), = mit dem nach Sortierung/Verwertung verbleibenden Beseitigungsanteil (90 %) zur Umladestation Wolmirstedt angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert. j) Abfälle, die nach gesetzlichen oder
satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht von der Entsorgung durch den Landkreis
ausgeschlossen sind, jedoch nicht im Positivkatalog “Umladestation“ aufgeführt und deshalb nicht auf der
Umladestation Wolmirstedt angeliefert werden dürfen,
werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH im Wege der
Einzelfallentscheidung der weiteren Entsorgung zugeführt. k) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Abfälle zur
Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen
von Wohngrundstücken,
gewerblich genutzten Grundstücken und aus
Einrichtungen ( werden im Auftrage des Landkreises wie folgt gesammelt und der Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) zugeführt :
-
4 -
= PPK-Abfälle : Sammlung im “Holsystem“ und Zuführung
zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. Wertstoffzentrum Magdeburg GmbH (Hinweis :Änderungen der Beauftragung sind möglich), = Grünabfälle : Sammlung im “Holsystem“ (“Touren-System“)
und Zuführung
zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. AEG mbH (Hinweis : Änderungen der Beauftragung sind möglich), = Bioabfälle : Sammlung im “Holsystem“ (“Touren-System“
und Zuführung
zur Entsorgung
durch die Fa. AEG mbH, = Schadstoffe : Sammlung im “Holsystem“ (“Touren-System“)
und Zuführung
zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. AEG mbH (Hinweis : Änderungen der Beauftragung sind möglich). l. Abfälle aus privaten Haushalten : Nach
Maßgabe
der Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
werden Elektro- und Elektronikgeräte - der Gruppe 1 “Haushaltsgroßgeräte,
automatische Ausgabegeräte“, - der Gruppe 2 “Kühlgeräte“, - der Gruppe 3 “Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik“, - der Gruppe 4 “Gasentladungslampen“ und - der Gruppe 5 “Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente“ aus privaten Haushalten (private Haushaltungen und sosntige Herkunftsbereiche, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort angefallenen Geräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Geräten vergleichbar ist) im “Kombinierten Hol- und Bringsystem“ wie folgt der Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) zugeführt : = Geräte der Gruppe 1 aus privaten Haushaltungen werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH - im “Holsystem“ (“Klappkarten-System“) gesammelt und - zunächst befristet für die Dauer eines Jahres der von der Fa. AEG mbH organisierten und unentgeltlichen Entsorgung in Anlagen Dritter zugeführt (befristete Ausnahme von der Abholung und Entsorgung durch die von den Geräteherstellern einzurichtenden “Gemeinsamen Stelle“). -
5 - = Geräte der Gruppe 2 aus privaten Haushaltungen im Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt werden durch die Fa. Fehr Umwelt Ost GmbH (ehemals : RWE Umwelt Ost GmbH) - im “Holsystem“ (“Klappkarten-System“) gesammelt und - zur “Sammel-/Abholstelle“ angeliefert. = Geräte der Gruppe 2 aus
privaten Haushaltungen aus dem übrigen Kreisgebiet
werden durch die Fa. AEG mbH - im
“Holsystem“ (“Klappkarten-System“) gesammelt und -
zur “Sammel-/Abholstelle“ angeliefert. = Geräte der Gruppen 3 bis 5 aus privaten Haushaltungen im Kreisgebiet werden durch die Fa. AEG mbH -
im “Holsystem” (“Klappkarten-System”) gesammelt und -
zur “Sammel-/Anholstelle” angeliefert. = Geräte der Gruppen 1 bis 5 aus privaten Haushalten (private Haushaltungen und sonstige Herkunftsbereiche, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort angefallenen Geräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Geräten vergleichbar ist) werden bei Selbstanlieferung durch die Besitzer auf der “Sammel-/Abholstelle“ unentgeltlich angenommen (“Bringsystem“). 3. Umladestation
Wolmirstedt / “Kleinannahmestellen“ a) Aufgrund seiner Entsorgungspflichten hat der Landkreis zum Zeitpunkt der Schließung der Deponie Haldensleben für die Ablagerung von Abfällen am 31.05.2005 für die Anlieferung / Übergabe von Abfällen zur Beseitigung geeignete Anlagen als “Umladestation“ einzurichten bzw. umzugestalten und zu betreiben. b) Die Einrichtung einer Umladestation ist auf
den Deponien und / oder auf dem Betriebshof der Eigengesellschaft Fa. AEG mbH möglich. Aus Gründen der räumlichen Nähe zu der auf dem Betriebshof der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt-Elbeu eingerichteten Sortieranlage mit einer Kleinannahmestelle und der hieraus sich ergebenden höheren Flexibilität und Wirtschaftlichkeit zusammenhängender Betriebsabläufe wird die Umladestation auf dem Betriebshof der Fa. AEG mbH eingerichtet. Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ab dem 01.06.2005 ein und betreibt eine Umladestation auf ihrem Betriebshof nach Maßgabe der durch den Landkreis zu erlassenden “Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt“ auf eigene Kosten. Soweit die Umladestationen der Beseitigung von Abfällen dienen, die der Entsorgungspflicht der Landkreise unterliegen, stellt die Fa. AEG mbH als beauftragte Dritte dem Landkreis die hierauf entfallenden Kostenanteile als Entsorgerentgelte in Rechnung. Einzelheiten sind in dem Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Fa. AEG mbH zu regeln. c) Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ein und betreibt sog. “Kleinannahmestellen“ = für die Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen (Kleinanlieferungen bis 200 kg) in der Umladestation und = für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushaltungen (Kleinanlieferungen bis 200 kg) in der Sortieranlage. -
6 - d) Die Fa. AEG mbH wird nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages beauftragt, im eigenen Namen und für eigene Rechnung = in der Kleinannahmestelle der Umladestation Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen bis 200 kg je Anlieferung (Kleinanlieferung) anzunehmen, in der Umladestation zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung in der Anlage der Fa. mhkw GmbH zuzuführen, = in der Kleinannahmestelle der Sortieranlage Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen bis 200 kg je Anlieferung (Kleinanlieferung) anzunehmen zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung zuzuführen, = in der Umladestation Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen anzunehmen zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung in der Anlage der Fa. mhkw GmbH zuzuführen, = hierfür eigene Leistungsverhältnisse zu begründen und den Anlieferern für erbrachte Entsorgungsentleistungen nach Maßgabe einer eigenen Kalkulation Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen. Mit
der eigenständigen
Rechnungslegung durch die Fa. AEG mbH können Anlieferer Möglichkeiten
des Vorsteuerabzuges in Anspruch nehmen. Mit
der Beauftragung der Fa. AEG mbH wird eine nicht unerhebliche Entlastung des Landkreises/Eigenbetrieb “Abfallentsorgung“ von Verwaltungsaufgaben erwartet. Der
Landkreis stellt der Fa. AEG mbH die ihm für die Behandlung hiernach
entsorgter Abfälle
in der Anlage der Fa. mhkw GmbH entstehenden Kosten in Rechnung. Der
Landkreis wird seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung dadurch gerecht, dass er
sich in dem Entsorgungsvertrag Weisungsrechte und die
Zustimmung zur Kalkulation der Fa. AEG mbH vorbehält. e) Aus
wirtschaftlichen Gründen wird der Landkreis bis auf Weiteres = den Betrieb der Kleinannahmestellen auf den
Deponien Haldensleben und Loitsche mit Schließung der Deponien zum
31.05.2005 einstellen, = weitere
Kleinannahmestellen im Kreisgebiet nicht einrichten und betreiben. d) Im Rahmen wirtschaftlicher Betrachtungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sind Möglichkeiten des Weiterbetriebes der Kleinannahmestellen auf den Deponien und die Einrichtung weiterer Kleinannahmestellen im Kreisgebiet untersucht worden : Hiernach führen die Kosten der Umgestaltung und des Weiterbetriebes der Kleinannahmestelle auf der Deponie Haldensleben unter Nutzung vorhandener Einrichtungen zu voraussichtlichen durchschnittlichen Entsorgungskosten von umgerechnet 151,45 €/t. Die
Einrichtungs- und Betriebskosten an anderen Standorten werden erheblich höher
sein. -
7 - Demgegenüber sind die anteiligen Kosten der Einrichtung und des Betriebes einer Kleinannahmestelle in der Umladestation unter Berücksichtigung sich ergebender Synergieeffekte mit voraussichtlich umgerechnet 101,53 €/t (netto) bzw. 117,77 €/t (brutto) ermittelt worden. (Hinweis : Die Kalkulationen können auf Wunsch vorgelegt bzw. eingesehen werden.) Im Hinblick auf die im Vergleich zu den bisher geforderten Annahmeentgelten wesentlich erhöhten Entsorgungskosten ergibt sich ein erhöhtes Risiko, dass die Kleinannahmestelle von Kleinanlieferern nicht oder in nicht in dem erwarteten Umfang in Anspruch genommen wird. Eine geringere Inanspruchnahme führt bei annähernd gleichen (Vorhalte-)Kosten zu einer spezifischen Erhöhung der Entsorgungskosten. Mögliche Einnahmeverluste sind aus anderen Einnahmen zu decken. Die Risiken verringerter Inanspruchnahme sind im Falle der Einrichtung der Kleinannahmestelle in der Umladestation durch organisatorische, wirtschaftliche und sonstige Maßnahmen zeitnah und angemessen auszugleichen. d) Darüber hinaus werden im Kreisgebiet durch (Privat-)Unternehmer im Rahmen ihrer (Verwertungs-)Anlagen mehrere Kleinannahmestellen für die Annahme / Behandlung von Abfällen zur Verwertung betrieben. Nach Maßgabe der jeweiligen Genehmigungen werden in diesen Kleinannahmestellen Abfälle zur Verwertung durch Kleinanlieferer angenommen bzw. behandelt und umgeschlagen. Verbleibende Abfälle zur Beseitigung sind dem Landkreis anzudienen und auf die Umladestation in Wolmirstedt anzuliefern. Der Landkreis hat keinen Einfluss auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb dieser Kleinannahmestellen. Sie unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Abfallbehörden. Unter Wahrung seiner Belange als Entsorgungsträger ist der Landkreis aus Gründen der “Bürgerfreundlichkeit“ an der Beibehaltung / Vervollständigung eines “Netzes von (privat betriebenen) Kleinannahmestellen“ interessiert. Die privat betriebenen Kleinannahmestellen sind und werden nicht Bestandteile der durch den Landkreis errichteten öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung. Die Schaffung eines Netzes von Kleinannahmestellen mit den sich hieraus ergebenden Risiken wird den Erfordernissen des Marktes und dem privat-gewerblichen Wettbewerb überlassen. Es wird davon ausgegangen, dass durch marktorientierte Preisbildung überzogene Annahmeentgelte vermieden werden. Die Gefahr einer “Flucht aus der Mülltonne“ besteht; sie kann durch sachgerechte Preisbildung und kontinuierliche Überwachung der Mengenentwicklung verringert werden. Der Landkreis schließt ordnungsrechtliche Maßnahmen insoweit nicht aus. e) Der Landkreis wird die weitere Entwicklung der im Rahmen von Kleinanlieferungen angelieferten Abfallmengen und die Inanspruchnahme der Kleinannahmestellen beobachten. Soweit sich aufgrund eines zusätzlichen Bedarfs die Notwendigkeit der Einrichtung weiterer Kleinannahmestellen durch den Landkreis ergibt, werden die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erneut überprüft. -
8 - 4. “Sammel- und
Abholstelle“
Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ein und betreibt eine sog. “Sammel- und Abholstelle“ auf ihrem Betriebshof in Wolmirstedt-Elbeu für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nach Maßgabe der Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ab dem 24. März 2006 bis auf Weiteres. In der “Sammel- und Abholstelle“ werden die durch die Fa. AEG mbH und die Fa. Fehr Umwelt Ost GmbH im “Holsystem“ gesammelten und beförderten sowie die im “Bringsystem“ durch die Besitzer angelieferten Elektro- und Elektronikgeräte in Gruppen konfektioniert, zwischengelagert und zur unentgeltlichen Abholung und Zuführung zur Entsorgung durch die von den Geräteherstellern organisierten “Gemeinsamen Stelle“ bereitgestellt. 5. Organisation
des “Holsystem“ Die Organisation der Sammlung und Beförderung von Abfällen im “Holsystem“ (“Klappkarten-System“) obliegt der Fa. AEG mbH im Auftrage des Landkreises. Im Auftrage Bredthauer Dezernent Bemerkung: Die Anlage “Liste
der auf der “Sammelstelle” in “Gruppen” anzunehmende Geräte
liegt nur in Papier vor. (Gehört hinter den Bericht vom 23.11.2005; S. 7) |
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