Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
Frau Iris Herzigzur Kreiswahlleiterin und HerrnDr. Marcus Waselewskizum stellvertretenden Kreiswahlleiter
für die Wahl des Landrates im Jahr 2018 zu berufen.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 8a KWG LSA (Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) werden die Wahlorgane vor jeder allgemeinen Neuwahl längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt. Sie üben ihr Amt bis zur Berufung der neuen Wahlorgane aus. In diesem Zeitraum sind die Wahlorgane nach § 8a Abs. 2 Satz 3 KWG LSA ausdrücklich für alle Kommunalwahlen (Vertretungs- und Direktwahlen) zuständig.
Der Wahlleiter ist kraft Gesetzes in Landkreisen der Landrat und Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes bzw. Beschäftigte des Landkreises zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen.
Es wird daher vorgeschlagen
Frau Iris Herzigals Kreiswahlleiterin und HerrnDr. Marcus Waselewskials stellvertretenden Kreiswahlleiter
zu bestimmen.
Anlagen: keine
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