Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/BKT/0436  

 
 
Betreff: Landratswahl 2018 - Berufung einer/eines Kreiswahlleiterin/s und einer/eines Stellvertretenden Kreiswahlleiterin/s
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
12.07.2017 
30. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/BKT/0436)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.08.2017 
15. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/BKT/0436)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

Frau Iris Herzigzur Kreiswahlleiterin und

HerrnDr. Marcus Waselewskizum stellvertretenden Kreiswahlleiter

 

für die Wahl des Landrates im Jahr 2018 zu berufen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 8a KWG LSA (Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) werden die Wahlorgane vor jeder allgemeinen Neuwahl längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt. Sie üben ihr Amt bis zur Berufung der neuen Wahlorgane aus. In diesem Zeitraum sind die Wahlorgane nach § 8a Abs. 2 Satz 3 KWG LSA ausdrücklich für alle Kommunalwahlen (Vertretungs- und Direktwahlen) zuständig.

 

Der Wahlleiter ist kraft Gesetzes in Landkreisen der Landrat und Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes bzw. Beschäftigte des Landkreises zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen.

 

Es wird daher vorgeschlagen

 

Frau Iris Herzigals Kreiswahlleiterin  und

HerrnDr. Marcus Waselewskials stellvertretenden Kreiswahlleiter

 

zu bestimmen.

 


Anlagen:

keine