Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/20/0434  

 
 
Betreff: Geprüfte Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde zum 01.01.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
26.04.2017 
28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
17.05.2017 
14. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/20/0434)
Anlagen:
geprüfte Eröffnungsbilanz
Anlage 2 - Prüfbericht des FD Rechnungsprüfung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die geprüfte Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde per 01.01.2013.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Umstellung auf die kommunale Doppik zum 01.01.2013 ist der Landkreis verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz per 01.01.2013 aufzustellen.

 

Dazu war es erforderlich, das gesamte Vermögen und die Schulden zu erfassen und zu bewerten. Dieser Prozess wurde mit Datum 30.09.2016 abgeschlossen und die erstellte Eröffnungsbilanz einschließlich der Dokumentation dem Fachdienst Rechnungsprüfung (FD RP) übergeben.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden Feststellungen durch den FD RP getroffen, die zeitnah mit der Verwaltung ausgewertet wurden. Nach Möglichkeit wurden diese Feststellungen durch eine Änderung von einzelnen Bilanzpositionen sofort ausgeräumt. Dadurch kam es zu Änderungen gegenüber der festgestellten Eröffnungsbilanz und zu einer Erhöhung des Eigenkapitals des Landkreises.

 

Die geprüfte Eröffnungsbilanz weist eine Rücklage aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 42.691.974,18 EUR aus.

 

Die Prüfung durch den FD RP hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Vermerk wie folgt erteilt:

 

„ Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Landkreises Börde. Die Eröffnungsbilanz nebst Anhang vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landkreises Börde.“

 

Die Eröffnungsbilanz und der Prüfbericht des FD RP sind nach § 114 Abs. 1 in Verbindung mit § 120 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Geprüfte Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde per 01.01.2013

 

  1. Prüfbericht des FD Rechnungsprüfung zur Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geprüfte Eröffnungsbilanz (491 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Prüfbericht des FD Rechnungsprüfung (2703 KB)