Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/FB3/0433  

 
 
Betreff: Beauftragung zur Erarbeitung eines Integrationskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kratzsch Integrationskoordinatorin
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
19.04.2017 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
26.04.2017 
28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
17.05.2017 
14. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/FB3/0433)
Anlagen:
Integrationskonzept KuS_Beschlussvorlage - Präsentation

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes, das in die Kreisentwicklungsplanung eingebettet wird.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Seit einigen Jahren befindet sich die kommunale Integrationsarbeit im Wandel. Im Fokus standen dabei nicht nur die Unterbringung und die Gewährung von Grundleistungen, sondern auch vielseitige Integrationsmaßnahmen, die in Zusammenarbeit von hauptamtlichen Sozialarbeitern, Integrationshelfern und zahlreichen anderen Trägern umgesetzt wurden.

 

Nachdem im Jahr 2015/16 infolge der verstärkten Zuwanderung die Aufgaben vorrangig in der Schaffung von Kapazitäten zur Unterbringung lagen, findet nunmehr ein deutlicher Wandel von der wöchentlichen Aufnahme und Unterbringung hin zur Betreuung und gesamtgesellschaftlichen Integration statt. Insgesamt leben im Landkreis 5095 Ausländer. Derzeit gibt es 1088 Leistungsberechtigte nach AsylbLG sowie 719 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II-Bezug, die mehrheitlich über keinen (anerkannten) Berufsabschluss verfügen. Außerdem sind 102 unbegleitete minderjährige Ausländer im Landkreis gemeldet, die einer besonderen Betreuung bedürfen (Stand: 20.02.2017). Die Daseinsvorsorge für all diese Menschen ist Aufgabe des Landkreises und der Gemeinden.

 

Integration wird damit zu einer zentralen kommunalen Querschnittsaufgabe, die nur durch konzeptionelles Engagement der Verwaltung und der Gesellschaft gelingen kann. Sie will strukturelle, soziale, bildungsbezogene und andere Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen Bereichen ausgleichen. Der Begriff Integration beschreibt dabei einen wechselseitigen Prozess, indem sowohl eine Anpassung auf der Seite der Migrantinnen und Migranten als auch bei der Aufnahmegesellschaft entsteht und setzt gegenseitige Anerkennung, Offenheit und Bereitschaft voraus.

Dies verdeutlicht, dass Integrationspolitik viele verschiedene Handlungsfelder und damit verbundene Verwaltungsebenen betrifft, weshalb sie zugleich Führungsaufgabe ist. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss es bei der Umsetzung kommunaler Integrationspolitik eine Entwicklung weg von einzelnen, voneinander unabhängigen Projekten hin zu einem Gesamtkonzept geben. Einzelaktionen sollen in einem strukturierten Integrationsmanagement koordiniert werden. Dabei geht es um ein planmäßiges Vorgehen, in das sowohl Politik und Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden sollen.

 

Im Rahmen dieser Überlegungen wurde auf Initiative von Mitgliedern des Kultur- und Sozialausschusses von der Verwaltung eine Präsentation zum Integrationskonzept erarbeitet, die in der Sitzung am 01.02.2017 vorgestellt wurde. Ziel war eine erste umfassendere Betrachtung der Thematik sowie der Herstellung eines gemeinsamen Grundverständnisses zur Konzepterstellung mit den dazu erforderlichen Zielen, Maßnahmen und Ressourcen. Im Ergebnis der Diskussion wurde festgehalten, dass für das weitere Vorgehen grundsätzlich die Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich ist.

 

Mit einem Integrationskonzept werden die Ziele in der Integrationsarbeit über einen längeren Zeitraum festgeschrieben. Damit wird eine wichtige Voraussetzung zur Entwicklung und Steuerung von sinnvollen und koordinierten Integrationsangeboten geschaffen. Ein  Integrationskonzept bildet damit die Grundlage, finanzielle Mittel ökonomisch einzusetzen und auf neue Herausforderungen kurzfristig und effektiv reagieren zu können. Ein Integrationskonzept bindet auch bestehende Angebote und Ressourcen effektiv ein. Dazu gehören neben dem Netzwerk Integration des Landkreises Börde auch die verwaltungseigenen Stellen, die im Themenfeld Migration und Integration agieren sowie die in- und extern vernetzten Koordinierungs- und Projektgruppen.

Um die Integrationsarbeit zukünftig strategisch an den aktuellen Herausforderungen auszurichten und konzeptionell zu bündeln, ist es sinnvoll, ein Integrationskonzept für den Landkreis Börde zu erstellen, das von unserer Verwaltungsspitze mitgetragen und gefördert wird. Es soll dazu beitragen, für alle Betroffenen die vorhandenen Angebote, Strukturen und Prozesse zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte transparent darzustellen. Ferner soll Zielsetzung sein, die unterschiedlichen Angebote und Anbieter eben dieser besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich ein solches Integrationskonzept nicht ausschließlich auf die Integration von Flüchtlingen, sondern vielmehr auf alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beziehen muss.

 

Die folgenden Arbeitspakete sind im Erarbeitungsprozess maßgebend für die erfolgreiche Umsetzung des Integrationskonzeptes.

  1. Datenerhebung innerhalb gegebener Strukturen zur Analyse des IST-Standes,
  2. Bewerten der gewonnenen Daten und Feststellung von Bedarfen
  3. Festlegung relevanter Handlungsfelder, in denen die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden soll
  4. Bestimmung konkreter Ziele, die innerhalb einzelner Handlungsfelder verfolgt werden sollen
  5. Formulierung geeigneter Maßnahmen, deren Realisierung regelmäßig evaluiert wird
  6. Festlegung geeigneter Indikatoren für jedes Ziel bzw. Maßnahme zur Identifizierung weiterer Bedarfe und Fehlentwicklungen
  7. Ermittlung der Ressourcen für die Umsetzung des Integrationskonzeptes und Feststellung der zusätzlich erforderlichen Ressourcen durch den Landkreis

 

 


Anlagen:

 

  • Präsentation zum Integrationskonzept

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Integrationskonzept KuS_Beschlussvorlage - Präsentation (76 KB)