Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2017 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 23.06.2010 mit Beschluss Nr. 468/20/2010 und auf seiner Sitzung am 27.02.2013 mit Beschluss Nr. 897/20/2013 über die Teilnahme des Landkreises Börde am Teilentschuldungsprogramm STARK II des Landes entschieden. Dadurch werden alle Umschuldungen in den Jahren 2010 bis 2017 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Die Ermächtigung des Landrates zur Umschuldung von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Krediten können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen zum Ablauf der Zinsfestschreibung vorbereitet und durchgeführt werden.
Bei folgendem Kredit läuft die Zinsbindung im Jahr 2017 aus:
Kreditinstitut:Kreissparkasse Börde
Ablauf der Zinsbindung:30.12.2017
Umschuldungsbetrag:3.054.294,87 € davon: Umschuldung mit STARK II 670.085,71 € Umschuldung am Kreditmarkt2.384.209,16 €
Sondertilgung STARK II 201.025,71 €
Über die Kreditaufnahme hat der Kreistag bereits bei der Aufnahme des Ursprungsbetrages entschieden.
Die Umschuldung ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2017.
Über die durchgeführte Umschuldung wird der Kreistag informiert.
Anlagen: keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |