Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/20/0430  

 
 
Betreff: Umschuldung eines Kredites im Jahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
26.04.2017 
28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
17.05.2017 
14. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/20/0430)

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2017 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umzuschuldenden Kredites beträgt 17,5 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 v.H. nicht übersteigen.
  5. Der Kredit für die Umschuldung ist z.T. bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms STARK II aufzunehmen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 23.06.2010 mit Beschluss Nr. 468/20/2010 und auf seiner Sitzung am 27.02.2013 mit Beschluss Nr. 897/20/2013 über die Teilnahme des Landkreises Börde am Teilentschuldungsprogramm STARK II des Landes entschieden. Dadurch werden alle Umschuldungen in den Jahren 2010 bis 2017 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt durchgeführt.

 

Die Ermächtigung des Landrates zur Umschuldung von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

 

Die Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Krediten können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen zum Ablauf der Zinsfestschreibung vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Bei folgendem Kredit läuft die Zinsbindung im Jahr 2017 aus:

 

Kreditinstitut:Kreissparkasse Börde

 

Ablauf der Zinsbindung:30.12.2017

 

Umschuldungsbetrag:3.054.294,87 €

davon:

    Umschuldung mit STARK II   670.085,71 €

    Umschuldung am Kreditmarkt2.384.209,16 €

 

Sondertilgung STARK II   201.025,71 €

 

 

Über die Kreditaufnahme hat der Kreistag bereits bei der Aufnahme des Ursprungsbetrages entschieden.

 

Die Umschuldung ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2017.

 

Über die durchgeführte Umschuldung wird der Kreistag informiert.

 


Anlagen:

keine