Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017“ und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des ersten Nachtragshaushaltsplanes 2017.
Sachdarstellung, Begründung:
Durch das Land Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2017 mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) die Höhe der Finanzausgleichsmasse für 2017 beschlossen. Danach erfolgte noch keine neue Berechnung der Zuweisungen an die Kommunen, so dass die Orientierungszahlen vom Dezember 2016 als Grundlage für den 1. Nachtrag verwendet wurden.
Die Zuweisungen nach dem FAG wurden in voller Höhe als Erträge und Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eingestellt.
Der Planentwurf ist im Ergebnisplan für 2017 und die Folgejahre ausgeglichen.
Die Hebesätze der Kreisumlage wurden nicht verändert. Durch die Änderung der Orientierungsdaten vom Dezember 2016 bei den Umlagegrundlagen erhöhen sich die Erträge aus der Kreisumlage um 714,0 TEUR.
Die Aufwendungen für die Unterkunftskosten für die ALG II Empfänger müssen auf Grund steigender Zahlen bei bleibeberechtigten Asylbewerbern gegenüber dem Plan 2017 nochmals erhöht werden. Für die steigenden Aufwendungen wurde eine Kostenerstattung vom Bund eingestellt.
Für die Hilfen zur Erziehung sind auf Grund steigender Heimkosten höhere Auswendungen erforderlich. Die Aufwendungen für Unterhaltsvorschussleistungen wurden erhöht, da der Bund neue gesetzliche Regelungen ab 01.07.2017 beschlossen hat. Die genauen Auswirkungen auf den Landkreis können nur geschätzt werden. Da diese Mehraufwendungen durch eine zusätzliche Aufgabe entstehen, wurden im Rahmen des Konnexitätsprinzips dafür auch höhere Erstattungen eingestellt.
Die Abschreibungen wurden auf Grund notwendiger Änderungen zur Eröffnungsbilanz erhöht.
Im Finanzplan wurden zusätzliche Kosten für Anschaffungen im Rahmen des Umzuges in den Verwaltungsneubau eingestellt.
Im Finanzplan wurden die STARK III Maßnahmen aktualisiert, da nicht alle bisher beantragten Maßnahmen förderfähig sind und neue Maßnahmen in der nächsten Antragsrunde eingereicht werden sollen.
Anlagen: Anlage 1 – Erster Nachtragshaushaltsplan 2017 (Stand 12.04.2017) Anlage 2 – Vergleich Kreisumlage Plan 2017 und Erster Nachtrag 2017 Anlage 3 – Beantwortung der Anfrage auf der Kreisausschusssitzung am 05.04.2017 zur Erhöhung der Abschreibungen für Kreisstraßen im 1. Nachtrag 2017 Anlage 4 – Beantwortung der Anfrage auf der Kreisausschusssitzung am 05.04.2017 zu finanziellen Auswirkungen von Höher- und Herabgruppierungen Anlage 5 – Änderungen Vorbericht zum Stellenplan aufgrund der Beratung des Kreisausschusses am 26.04.2017 Anlage 6 – Verwaltungsgliederungsplan Stand 12.04.2017
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