Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/50/0425  

 
 
Betreff: Information zum Frauen- und Kinderschutzhaus Wolmirstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Soziales Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
19.04.2017 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Anlagen:
Anlage 1 - Richtlinie
Anlage 2 - Beschluss Landtag

Beschlussvorschlag:

entfällt

 


Sachdarstellung, Begründung:

Das Frauen- und Kinderschutzhaus Wolmirstedt bietet psychisch und physisch miss-handelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen bzw. Frauen mit Kindern (bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr) zu jeder Tages- und Nachtzeit eine geschützte Unterbringung sowie Hilfe an.

Träger des Frauenhauses Landkreis Börde ist der Verein Rückenwind e.V.
Bernburg. Im Land Sachsen-Anhalt betreibt der Verein zu dem Frauenhaus in Wolmirstedt weitere Frauenhäuser an den Standorten Magdeburg, Staßfurt, Bernburg (Salzlandkreis) und Köthen (Anhalt-Bitterfeld).

Mit Beschluss vom 13.02.1992 übernahm die AWO des Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. die Trägerschaft des Frauenhauses zum 01.01.1993. Zuvor war das Frauenhaus in die Beratungsstelle für Frauen und Familien Sachsen-Anhalt, Verein für Gleichstellungsfragen und sozialen Schutz e. V. integriert. Der AWO Landesverband kündigte mit Schreiben vom 26.05.2003 die Trägerschaft zum 31.12.2003 auf. Auf der Suche nach einer geeigneten Nachfolge wurden Gespräche mit Interesse bekundeten Trägern (Rückenwind e.V. und Bildungswerk Sachsen-Anhalt) geführt, die in einer Beauftragung des Bildungswerkes mit Beschluss vom 26.09.2003 mündete. Durch die Insolvenz des Trägers Bildungswerk Sachsen-Anhalt e. V. übernahm dann zum 01.09.2007 der Verein Rückenwind e.V. die Trägerschaft.

 

Im Jahr 2015 lebten insgesamt 37 Frauen und 39 Kinder in der Zufluchtsstätte des Frauenhauses Wolmirstedt. Die  Belegung  des  Frauenhauses  war, wie in den Vorjahren international. Der Großteil der Frauen, die den Schutz dieser Einrichtung suchten, waren deutscher Nationalität. Die Zahl der schutzsuchenden Frauen mit Migrationshintergrund ist gegenüber den Vorjahren gesunken. Die  Frauen  kamen  aus 14 verschiedenen  Nationen.

Auszug aus der 1. Fortschreibung der Sozialplanung des LK Börde           

Statistikdaten: Jahresbericht der Beratungsstellen

 

Einhergehend mit dem weiterhin hohen Anteil an Frauen mit Migrationshintergrund
entstanden für die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses neue Aufgabenfelder.

Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede erschwerten die sozialpädagogische Arbeit und Unterstützungsleistung der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses.

 

Das Frauen- und Kinderschutzhaus Wolmirstedt bietet Wohn- und Sozialräume für
insgesamt 8 Frauen und 13 Kinder. Eine Aufbettung ist im Bedarfsfall möglich. 2015 lag die Belegungsquote (Frauen) bei durchschnittlich 97% und bescheinigt damit sowohl den
Bedarf, als auch eine hohe Inanspruchnahme des Frauenschutzhauses. Über den Jahresverlauf betrachtet, ist festzustellen, dass die vorhandenen Kapazitäten in einigen Monaten nicht ausreichten und von der Möglichkeit der Aufbettung Gebrauch gemacht werden
musste. Zudem mussten 12 hilfesuchende Frauen aus Kapazitätsgründen weitervermittelt werden

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass häufig auch Mütter von Gewalt
betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Zuflucht im Frauenhaus suchen. Kinder, die in einer gewaltgeprägten Umgebung aufwachsen, benötigen die Unterstützung von
betreuenden Personen. Im Frauen- und Kinderschutzhaus sollen sie sich von der
angespannten häuslichen Situation erholen und Ruhe finden, um das Erlebte verarbeiten zu können. Die prozentuale Belegung der vorgehaltenen Plätze für Kinder lag 2015 bei rund 67%.

 

Auszug aus der 1. Fortschreibung der Sozialplanung des LK Börde                             Statistikdaten: Jahresbericht der Beratungsstellen

Der durchschnittliche Aufenthalt einer Frau im Frauenhaus lag 2015 bei 75 Tagen, wodurch sich die leichte Tendenz einer kürzeren Verweildauer der schutzsuchenden Betroffenen im Frauenhaus abzeichnet.

Auszug aus der 1. Fortschreibung der Sozialplanung des LK Börde              Statistikdaten: Jahresbericht der Beratungsstellen

Der erste Kontakt zu den schutzsuchenden Frauen findet fast ausschließlich telefonisch statt. Ratsuchende haben die Möglichkeit, die Beraterinnen des Frauenhauses rund um die Uhr über die Notrufnummer des Frauenhauses zu erreichen.

151 Frauen nahmen eine Beratung in Anspruch, ohne dass sie das Frauenhaus bewohnten. 320 Beratungen für Frauen (ohne Frauenhausaufenthalt) wurden in der Beratungsstelle des Frauenschutzhauses abgeleistet und 80 Beratungen außerhalb der Einrichtung.

 

Auszug aus der 1. Fortschreibung der Sozialplanung des LK Börde  

Statistikdaten: Jahresbericht der Beratungsstellen

 

Die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit den Müttern. Durch die Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben sich die Kinder häufig körperliche und seelische Verletzungen zugezogen, denen durch geeignete sozial-pädagogische  Maßnahmen begegnet wird. Je nach Bedarf des Kindes werden Einzelförderungsmaßnahmen oder Gruppenarbeit angeboten. Hier wird seit geraumer Zeit seitens des Frauenhauses signalisiert, dass die Betreuung der Kinder unzureichend ist. Der Landkreis prüft nach Vorliegen des Finanzierungsplanes des Trägers, inwieweit hier ein Angebotsausbau unterstützt werden kann.

 

Für die Arbeit im Frauenhaus hält der Träger 3 Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von je 36 h vor. Im Januar 2017 wechselte eine Mitarbeiterin an den Standort Magdeburg. Eine Ersatzeinstellung wurde seitens des Trägers zugesichert. Nach den Förderrichtlinien des Landes sind für 4 Frauenplätze und ihre Kinder 1,5 VbE vorzuhalten. Pro zusätzlichen Belegungsplatz um weitere 0,125 VbE. Für die ambulanten Beratungsleistungen sind 0,75 VbE Fachkräfte vorzuhalten. Somit wären in Wolmirstedt mindestens 2,85 VbE notwendig – ohne Berücksichtigung der Fragestellung zur Thematik Überbelegung. Die Versorgung mitbetroffener Kinder in der Frauenhausarbeit wird in der durch die Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie als häufig qualitativ defizitär eingestuft. Dies insbesondere durch die erheblichen Zeitaufwände (Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder, 2012, S. XIX).

 

Der Träger ist aufgefordert seine Eigenmittelplanung zu überarbeiten und die Kalkulation des Tagessatzes für 2017 neu vorzunehmen. In 2016 hat das Land Sachsen-Anhalt das Frauenhaus mit 95.450 € gefördert hat. Für 2017 wurde dies ebenfalls in Aussicht gestellt. Der Landkreis beteiligte sich in 2016 mit 47.500 € zur Sicherstellung des Beratungsangebotes. Der Träger hat für 2017 beim Landkreis einen Betrag in gleicher Höhe beantragt.

 

 

Grundlage für die Zuwendung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen (zuletzt geändert durch RdErl. des MJ vom 27.4.2015 – 406 – 43196). Gemäß der Richtlinie erfolgt seitens des Landes eine Zuwendung in Form einer zweckgebundenen pauschalen Festfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Der örtliche Träger der Sozialhilfe hat seinerseits eine angemessene Zuwendung für diese Einrichtungen zu gewähren.

Sollte der örtliche Träger einen Trägerwechsel für notwendig erachten, wäre dies gegenüber dem Landesverwaltungsamt zu begründen. Das Landesverwaltungsamt würde demnach die Begründung prüfen und den derzeitigen Träger anhören.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen

 

Anlage 2 – Landtag Sachsen-Anhalt: Beschlussrealisierung zur großen Anfrage über die verlässliche Finanzierung und Weiterentwicklung der Frauenhausarbeit in Sachsen-Anhalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Richtlinie (187 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Beschluss Landtag (168 KB)