Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/50/0411  

 
 
Betreff: Achte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Grund einer neuen Erhebung der Mietwerte
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Tomaszyk SLin Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Soziales Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
14.06.2017 
29. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/50/0411)
Anlagen:
8. Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Schlüssiges Konzept zur Ermittlung des örtlichen Wohnungsmarktes

für den Landkreis Börde

 

Die rechtlichen Grundlagen zur Zahlung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Sozialgesetzbuch II und XII legen fest, dass die zu übernehmenden Kosten „angemessen“ sein müssen.

 

Diese Angemessenheit ist vom kommunalen Träger auszulegen und festzuschreiben. Vor der erstmaligen Erhebung des schlüssigen Konzeptes 2012 wurde mehrfach versucht die Auslegung und Erhebung in Eigenregie durchzuführen. Damit scheiterte der Landkreis vor Gericht und in der Folge wurde auf die Wohngeldtabelle zurückgegriffen. Der Rückgriff bedeutet für den Landkreis Börde die Verpflichtung höhere Kosten zu übernehmen als notwendig. Die Kosten, die unter Anwendung der Wohngeldtabelle entstehen, liegen um 25 – 30 % höher, als die durch die Mietwerterhebung ermittelten Kosten.

 

Für die Festlegung der angemessenen Heizkosten findet nach wie vor der Bundesheizkostenspiegel Anwendung.

 

Festgeschrieben wurden die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (siehe Anlage).

 

Das Bundessozialgericht (BSG, Urt. v. 22.09.2009 – B 4 AS 18/09 R – BSGE 104, 192ff.) hat an das schlüssige Konzept hohe Anforderung gestellt, die es notwendig machen, die Erarbeitung dieses Konzeptes durch eine versierte Firma erstellen zu lassen.

 

Erneut wurde das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Sie haben eine repräsentative Mietwertübersicht auf der Grundlage von empirisch erhobenen Daten erstellt.

Seit 2013 hat das Forschungsinstitut für den Landkreis Börde zwei Erhebungen und eine Fortschreibung erstellt und die Ergebnisse finden seither für den Fachdienst Soziales und dem Jobcenter Börde Anwendung.

 

Um der aktuellen Wohnungsmarktsituation, den Ansprüchen der Leistungsempfänger aus dem SGB II und SGB XII Bereich und auch dem Interesse des Steuerzahlers gerecht werden zu können, ist ein schlüssiges Konzept zur Abbildung des Wohnungsmarktes unabdingbar.

 

Die Mietwerterhebung hat zum Ziel, für das sogenannte einfache Wohnungsmarktsegment, die durchschnittlichen Kosten festzustellen und darzulegen. Dabei werden zu Beginn der Erhebung Mietkategorien gebildet. Die Einteilung bestimmt sich nach folgenden Strukturindikatoren, welche mithilfe einer Clusteranalyse ausgewertet werden. Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsdichte, Siedlungsstruktur, Mietquote, Pro - Kopf - Einkommen, Neubautätigkeit, Bodenpreis, Entfernung Oberzentrum und ÖPNV - Anbindung.

Am Ende der Erhebung wird die zu Beginn festgelegte Zuordnung noch einmal überprüft und zwar an Hand des Vergleiches des im Ergebnis festgestellten Mietniveaus.

 

Es gibt zwei Schritte zur Datenerhebung. Schritt eins ist die Erhebung der Bestandsmieten unter Beteiligung der Wohnungsunternehmen, der privaten Kleinvermieter und der Mietdaten aus dem SGB II – Datensatz. Schritt zwei ist die Erhebung der Angebotsmieten. Dazu wurden für den Zeitraum Juli bis Dezember 2016 sämtliche Wohnungsinserate und die Meldungen der Wohnungsunternehmen ausgewertet.

 

Von rund 90.100 Wohnungen, wovon rund 36.000 Wohnungen zu Wohnzwecken vermietet sind, bilden 10.045 relevante Mietwerte und 731 Angebotsmieten die Grundlage für die Ergebnisse.

 

Stehen die Richtwerte fest, erfolgt ein letzter und wesentlicher Schritt. Es erfolgt anhand der Angebots- und Neuvertragsmieten die Überprüfung der Wohnraumversorgung. Ob zu den festgestellten Richtwerten ausreichend Wohnraum im Landkreis Börde anmietbar ist, ist die zentrale Frage bei diesem finalen Schritt. Im Ergebnis konnte eine sehr gute Versorgungsquote je Mietkategorie, von im Durchschnitt 36 % bis 50 % bestätigt werden.

 

 


Anlagen:

 

           Achte Änderung der Richtlinie 1/2008 über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Unterkunftsrichtlinie)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 8. Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (372 KB)