Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/51/0405  

 
 
Betreff: Bezuschussung der Beratungsangebote "Kinder- und Jugendtelefon" der AWO Kreisverbände Harz e.V. und Magdeburg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.01.2017 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2017/51/0405)

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt ab 2017 und bis auf Wiederruf die jährliche Bezuschussung der Beratungsangebote der Kinder- und Jugendtelefone der AWO Kreisverbände (KV) Harz e.V. und Magdeburg e.V. in Höhe von jeweils 300,00 EUR.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Die Gesellschaft ist einem immer stärkeren Wandlungsdruck ausgesetzt. Was bisher als gegeben und allgemein akzeptiert wurde, wird vermehrt in Frage gestellt und führt nicht selten zu einem Leidensdruck, der Erwachsene aber insbesondere auch junge Menschen an die Grenzen ihrer individuellen Lösungskompetenzen bringen.

 

Die Kinder- und Jugendtelefone greifen diese sozialpädagogischen Bedarfe auf, indem sie jungen Menschen u.a. im Landkreis Börde die Möglichkeit bieten, ihre Nöte und Sorgen ohne Angst für Kritik oder Maßregelung vertraulich darzustellen und durch eine fachliche Beratung in Form eines sozialpädagogischen Gespräches zu einer Selbstlösung ihrer Probleme zu finden. Hierdurch kann sich ein bereits oft vorhandenes Gefühl der Ohnmacht und Ausweglosigkeit verringern sowie das Selbstwert- und Bewusstsein der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich verbessern. Mithin handelt es sich bei den Kinder- und Ju-gendtelefonen um ein niedrigschwelliges, anonymes und sozialpädagogisches Angebot.

 

Zur Bewertung des konkreten Bedarfs entsprechender Angebote ist ein beispielhafter Blick auf die Beratungstätigkeit des AWO Kreisverbandes (KV) Magdeburg e.V. hilfreich. Allein durch dieses Angebot wurden im Jahre 2015 insgesamt 6.741 Anrufe durch die 20 größten-teils ehrenamtlichen Fachkräfte entgegengenommen . Hieraus ergaben sich 1.326 konkrete sozialpädagogische Beratungsgespräche, die sich überwiegend mit den Themenkomplexen: psychische Probleme und Gesundheit (29,7%), Sexualität (27,8%) sowie Partnerschaft und Liebe (22,2%) befassten. In alleiniger Betrachtung der Anzahl der konkret durchgeführten Beratungsgespräche wird deutlich, welchen Stellenwert die Kinder- und Jugendtelefone als präventives Angebot zur Vermeidung kostenintensiver Hilfen auch im Landkreis Börde ein-nehmen.

 

Die Beratungsgespräche der beiden Kinder- und Jugendtelefone sind für die jungen Men-schen kostenlos und werden nach bundesweit einheitlichen fachlichen Standards umgesetzt. Diese Standards werden durch den Dachverband der Kinder- und Jugendtelefone in der Bundesrepublik „Nummer gegen Kummer e.V.“ regelmäßig überprüft und an die aktuellen Lebenswelten der jungen Menschen angepasst.

 

Die telefonischen Beratungen werden von montags bis samstags in der Zeit zwischen 14:00 und 20:00 Uhr angeboten. Für sogenannte „Telefon-Muffel“ steht auch eine entsprechende E-Mail-Beratung zur Verfügung.

 

Die Beratungen werden hauptsächlich über ehrenamtliche Fachkräfte angeboten, wobei je-doch jährlich erhebliche Gesamtkosten (AWO KV Magdeburg: 37.015,85 Euro und AWO KV Harz: 12.835,00 Euro) entstehen, welche entsprechend finanziell abgedeckt werden müssen. Um die vorbenannten Angebote auch weiterhin anbieten zu können, bitten die beiden Vereine jährlich um eine finanzielle Unterstützung.

 

Die Bezuschussung der vorbenannten Angebote resultiert aus der historischen Zuordnung des Altkreises Ohrekreis zum AWO KV Magdeburg e.V. sowie des Altkreises Bördekreis zum AWO KV Harz e.V. Beide Kinder- und Jugendtelefone arbeiteten bereits vor der Kreis-gebietsreform 2007 vertrauensvoll mit den Jugendämtern der beiden Altkreise zusammen.

 

Da die beantragten Zuschüsse nicht einer Projektförderung (je Tag und Teilnehmer) bzw. einer reinen Sachkostenförderung zuzuordnen sind sowie gedenk der Sachlage, dass es sich hierbei um ein Projekt handelt, welches auch über die Grenzen des Landkreises Börde hinaus Wirkung entfaltet, wird der Jugendhilfeausschuss gebeten, die jährliche Zuschusshöhe als feststehende Summe von jeweils 300,00 Euro an die beiden vorstehend benannten AWO Kreisverbände zu beschließen.