Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/20/0403  

 
 
Betreff: Beitrittsbeschluss zu der aufschiebenden Bedingung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
25.01.2017 
25. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/20/0403)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.02.2017 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/20/0403)
Anlagen:
Verfügung zur HHSatzung vom 22122016

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes vom 22.12.2016 unter dem Aktenzeichen 206.4.4-10402-BK-HH 2017 beizutreten.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die vom Kreistag am 23.11.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2017 des Landkreises Börde wurde vom Landesverwaltungsamt (LVWA) nicht beanstandet.

 

Die Haushaltssatzung beinhaltet als genehmigungspflichtige Bestandteile den Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 13.242,6 TEUR sowie den genehmigungspflichtigen Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.547,0 TEUR.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

-          7.800.000 EUR für den Bau des Kreishauses

-          5.442.600 EUR Eigenmittel für STARK III Maßnahmen.

 

Die nach § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde für einen Teilbetrag in Höhe von 12.835.000 EUR durch das Landesverwaltungsamt am 22.12.2016 unter dem Aktenzeichen 206.4.4-10402-BK-HH 2017 erteilt.

 

Die Genehmigung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Kreditaufnahmen in Höhe von 5.035.000 EUR erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn für die geplanten STARK III-Maßnahmen die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen. Die STARK III Maßnahmen haben mit Beschluss des Kreistages einen Sperrvermerk bis zum Vorliegen des Fördermittelbescheides. Die Maßnahmen werden erst nach der Bewilligung der Fördermittel durchgeführt. 

 

Für den Betrag in Höhe von 407.600 EUR wurde die Genehmigung versagt. Das hat keinen Einfluss auf die Haushaltsdurchführung 2017, da in dieser Höhe die Kreditermächtigung des Vorjahres in Anspruch genommen werden kann. Durch die erhebliche Verzögerung bei der Bewilligung der Fördermittel aus dem STARK III Programm wurden die Maßnahmen neu veranschlagt, da sich der Umfang der Maßnahmen und die zeitliche Durchführung verändert haben. Damit sollte eine bessere Übersichtlichkeit gewährleistet werden. Die Kredite werden erst nach der Bewilligung der Fördermittel in Anspruch genommen.

 

Die Genehmigung für die Verpflichtungsermächtigungen wurde erteilt.

 

Um die Vollziehbarkeit des Haushaltes herbeizuführen, bedarf es der zustimmenden Erklärung des Landkreises. Diese kann nur abgegeben werden, wenn der Kreistag hierzu seine Zustimmung beschließt (Beitrittsbeschluss).

 


Anlage:

 

Genehmigungsverfügung des LVWA zum Haushalt 2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfügung zur HHSatzung vom 22122016 (252 KB)