Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der SPD das stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages oder aus dem Kreis der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:
FrauChristina Laqua als Mitglied
und
FrauAngela Leuschnerals ihre Stellvertreterin[1].
[1] Änderung vom 22.11.2016 durch die Fraktion der SPD Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 a der Hauptsatzung des Landkreises Börde.
§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn „stimmberechtigte Mitglieder“ einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an:
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Waltraud Wolff (SPD) aus dem Kreistag wurde Frau Angela Leuschner (SPD) am 24.08.2016 durch den Kreistag zur ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages gewählt. Für Frau Wolff rückte Frau Christina Laqua (SPD) in den Kreistag nach.
Frau Leuschner war bisher Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
Nunmehr soll Frau Laqua auf Vorschlag der Fraktion der SPD als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt werden und Frau Leuschner ihre Stellvertretung übernehmen.
Anlagen:
- keine -
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