Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/BKT/0370  

 
 
Betreff: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages - Zweite Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/BKT/0370)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2016/BKT/0370)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der SPD das stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages oder aus dem Kreis der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:

 

FrauChristina Laqua als Mitglied

 

und

 

FrauAngela Leuschnerals ihre Stellvertreterin[1].

 


[1] Änderung vom 22.11.2016 durch die Fraktion der SPD


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 a der Hauptsatzung des Landkreises Börde.

 

§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn „stimmberechtigte Mitglieder“ einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.

 

Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an:

 

  1. neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden,

 

  1. sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.

 

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Waltraud Wolff (SPD) aus dem Kreistag wurde Frau Angela Leuschner (SPD) am 24.08.2016 durch den Kreistag zur ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages gewählt. Für Frau Wolff rückte Frau Christina Laqua (SPD) in den Kreistag nach.

 

Frau Leuschner war bisher Mitglied des Jugendhilfeausschusses.

 

Nunmehr soll Frau Laqua auf Vorschlag der Fraktion der SPD als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt werden und Frau Leuschner ihre Stellvertretung übernehmen.

 

 


Anlagen:

 

- keine -