Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag weist die mit Beschluss 2016/80/0334 des Kreistages vom 24. August 2016 bestellten Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR an, den Vorstand der Kommunalservice Landkreis Börde AöR entsprechend der mit Beschluss 2016/80/0334 des Kreistages vom 24. August 2016 beschlossenen Zusammensetzung für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 bis zur Bestellung eines dauerhaften Vorstandes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der Unternehmenssatzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR zu bestellen.
Sachdarstellung, Begründung:
Bezug nehmend auf die Vorlage 2016/80/0359 ist die Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 18.10.2016 Anlass für die Änderung der Unternehmenssatzung der KsB AöR. Hier wurde nachträglich festgestellt, dass die bisherige Regelung in § 14 Abs. 4 der Unternehmenssatzung „KsB AöR“ gegen den § 5 Abs. 3 S. 1 und 2 des Anstaltsgesetzes verstößt. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird die Geschäftsführung des Vorstandes von einem Verwaltungsrat überwacht. Der Verwaltungsrat bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist. Da die KsB AöR erst zum 1. Januar 2017 entsteht, es davor noch keinen Verwaltungsrat gibt und die AöR aber einen arbeitsfähigen Vorstand benötigt, sah die bisherige Satzung vor, dass abweichend von § 5 Abs. 2 für einen Übergangszeitraum durch den Landrat, mit Zustimmung des Kreistages, ein Interimsvorstand bestellt wird. Somit hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 24.08.2016 mit Beschluss 2016/80/0334 der Bestellung von Frau Natalja Peters, Frau Solveig Dittmer und Herrn Reinhard Schulz als Mitglieder des Vorstandes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 durch den Landrat zugestimmt.
Da das Landesverwaltungsamt die Satzungsregelung zur übergangsweisen Bestellung des Vorstandes durch den Landrat nunmehr beanstanden würde, wurde in einer gemeinsamen Beratung erörtert, wie dieser gesetzlich nicht geregelte Zustand gelöst werden kann. Auf Vorschlag des Landesverwaltungsamtes soll die Unternehmenssatzung dahingehend geändert werden, dass die mit Beschluss des Kreistages vom 24.08.2016 in den künftigen Verwaltungsrat entsandten Mitglieder schon vor dem 1. Januar 2017 zusammentreten können, um einen Vorstand für einen Übergangszeitraum zu bestellen. Hinsichtlich der personellen Zusammensetzung des Vorstandes sollen die Mitglieder des künftigen Verwaltungsrates angewiesen werden, diesen entsprechend des Kreistagsbeschlusses 2016/80/0334 vom 24. August 2016 zu bestellen.
Anlagen:
entfällt
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