Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/25/0364  

 
 
Betreff: Aktivitäten des Landkreises Börde zur Unterstützung von Arbeitslosengeld II - Empfängern
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Hevekerl FDL Vermögensfragen
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Vermögensfragen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.11.2016 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/25/0364)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2016/25/0364)
Anlagen:
Anlage - Übersicht
2. Ergänzung - Anfrage von Herr Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) auf der Kreisausschusssitzung am 16.11.2016

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß der „Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung der regionalisierten Arbeitsmarktprogramme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Landes Sachsen-Anhalt in der ESF-Förderperiode 2014-2020“ haben das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt – Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, der Landkreistag Sachsen-Anhalt und die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt die weitere Unterstützung der Entwicklung regionaler Arbeitsmarktprogramme bekräftigt.

 

Damit die Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung stärker an den regionalen Bedarfen und Voraussetzungen ausgerichtet sind, werden die Gebietskörperschaften aktiv mit in die Umsetzung dieser einbezogen.

 

Dies betrifft insbesondere die Umsetzung folgender Richtlinien:

 

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
  • Landesprogramm über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur sozialen und beruflichen Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung)

Regionaler Arbeitskreis

 

In Bezug auf die „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“ und zur Gewährung von Zuwendungen aus dieser, war es notwendig, dass der Landkreis Börde einen Regionalen Arbeitskreis (RAK) bildete, da nur dieser zur Abgabe von Förderempfehlungen berechtigt ist.

 

Im Landkreis Börde fand die konstituierende Sitzung des RAK am 20. Januar 2016 statt.

 

Der RAK setzt sich aus jeweils einer Vertreterin / einem Vertreter folgender Institutionen / Organisationen zusammen und wurde durch den Landrat des Landkreises, Herrn Hans Walker, namentlich berufen:

 

Agentur für Arbeit Magdeburg

Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Altmark-Börde-Harz

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Jobcenter Börde

Liga der Freien Wohlfahrtspflege

Landkreis Börde – Fachdienst Soziales

Landkreis Börde – Fachdienst Vermögensfragen

Landkreis Börde – Fachdienst Wirtschaft

Landkreis Börde – Gleichstellungsbeauftragte

 

Bei Bedarf können weitere fachkundige Gäste eingeladen werden.

 

Der RAK hat bezogen auf die unterschiedlichen Förderrichtlinien unter anderem folgende Aufgaben:

 

  • Analyse und Bewertung des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten
  • Erarbeitung von Schwerpunktthemen im Bereich des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung
  • Abstimmung der Schwerpunktthemen mit dem zuständigen Fachreferat im Ministerium für Arbeit und Soziales als Grundlage für die regionalen Wettbewerbe
  • Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes und in Ergänzung bzw. Abgrenzung zur Förderung durch die Jobcenter und andere Fördermittelgeber
  • Vorbereitung und Durchführung von Auswahlverfahren von Projekten / Wettbewerbsbeiträgen im Rahmen vorgegebener Budgets in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales
  • Entscheidung über die Förderung der einzelnen Wettbewerbsbeiträge
  • Beratung und fachpolitische Begleitung der in der Region umgesetzten ESF-Projekte im Rahmen der o. g. Förderprogramme

 

Im Rahmen der Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung werden im Landkreis Börde die Förderbereiche aktuell wie folgt umgesetzt:

 

Förderbereich A zur beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen: Aktive Eingliederung

Wettbewerbsaufruf: 10.08.2016
Frist zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge: 09.09.2016
Entscheidung des RAK vom 21.09.2016: von 5 eingereichten Projektvorschlägen, wurden 2 Projekte zur Umsetzung empfohlen, 3 Projekte wurden in die Nachrückerliste aufgenommen

2 Projekte
Zielgruppe: Arbeitslose mit gesundheitlichen und / oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen insb. Teilnehmer in einem laufenden Rehabilitationsverfahren in fremder Kostenträgerschaft und Langzeitarbeitslose

Träger: sbs bildungsprojekte gmbh
Durchführungsort für Nordkreis: Haldensleben
Durchführungsort für Südkreis: Oschersleben
Beginn: 01.11.2016
Förderzeitraum: 24 Monate
Fördersumme: 799.786,88 €
Teilnehmer: 15 pro Projekt; Nachbesetzung erfolgt kontinuierlich
Verweildauer der Teilnehmer i. d. R. 12 Monate
 

Förderbereich B zur Unterstützung überwiegend jüngerer Hilfebedürftiger aus Familienbedarfsgemeinschaften: Familien stärken – Perspektiven eröffnen

Landkreis Börde: 4 Familienintegrationscoaches, 1 Projektassistentin
Zielgruppe: Leistungsberechtigte aus Familienbedarfsgemeinschaften aus dem Rechtskreis SGB II mit mindestens einem Kind im Haushalt, bei Aufnahme in das Projekt beide Partner arbeitslos und ein Partner jünger als 35 Jahre oder alleinerziehende Arbeitslose, die jünger als 35 Jahre sind.
Durchführungsort: Landkreis Börde
Beginn: 01.07.2015
Förderzeitraum: 36 Monate
Fördersumme: 780.671,08 €
Teilnehmer: 276 Familienbedarfsgemeinschaften im Förderzeitraum, Eintritt erfolgt kontinuierlich
Verweildauer der Teilnehmer i. d. R. 12 Monate

Ziel: Integration der Teilnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. in eine Ausbildung / Weiterbildung, dabei besteht für Unternehmen für die Bereitstellung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes die Möglichkeit einer Zuwendung für einen Lohnkostenzuschuss i. H. von bis zu 80% des Arbeitgeberbruttolohnes, jedoch max. 1.000,00 € je Monat. Die Förderdauer beträgt mindestens 3 Monate und maximal 7 Monate.

Aktueller Stand (31.10.2016):
Aufnahmen in das Projekt: 121 TN in 107 Familienbedarfsgemeinschaften
Integrationen: 36 Teilnehmer wurden integriert (Integrationsquote: 29,8 %)
Unternehmen: 83 Unternehmen wurden angesprochen, davon haben 60 Unternehmen Interesse am Projekt; 11 Unternehmen haben einen Antrag auf Zuwendung aus dem Europäischen Sozialfonds gestellt.
Mögliche Fördersumme für Unternehmen für 2015 - 2017: 177.346,00 €

 

Förderbereich C zur Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen: STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen

Wettbewerbsaufruf: 10.08.2016
Frist zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge: 09.09.2016
Entscheidung des RAK vom 21.09.2016: ein abgegebener Projektvorschlag, der zur Umsetzung empfohlen wurde

1 Projekt
Zielgruppe: unter 25 Jahren, Schulpflicht erfüllt, keinen Berufsabschluss, arbeitslos
Träger: SBH Südost GmbH
Durchführungsort für Nordkreis: Haldensleben
Beginn: 01.11.2016
Förderzeitraum: 24 Monate
Fördersumme: 609.740,23 €
Teilnehmer: 20; Nachbesetzung erfolgt kontinuierlich
Verweildauer i. d. R. mind. 3 Monate – max. 12 Monate

Der RAK beschloss aufgrund weiterer vorhandener Fördermittel eine erneute Projektausschreibung für den Südkreis – Veröffentlichung im Amtsblatt am 05.10.2016, Frist zur Einreichung der Projektvorschläge endet am 04.11.2016 – geplanter Projektbeginn 01.02.2017;

 

Förderbereich D zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten zur Vermeidung von sozialer und beruflicher Ausgrenzung: Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+

Wettbewerbsaufruf: 20.04.2016
Frist zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge: 11.05.2016
Entscheidung des RAK vom 25.05.2016: von 21 eingereichten Projektvorschlägen für 105 Teilnehmer, wurden 14 Projekte mit insgesamt 64 Teilnehmern zur Umsetzung empfohlen. 7 Projekte wurden in die Nachrückerliste aufgenommen.

14 Projekte bei 5 Trägern
Zielgruppe: Langzeitarbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, im Rechtskreis SGB II betreut werden und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen
Projekt: es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Durchführungsorte im gesamten Landkreis verteilt
Beginn: unterschiedlich seit 01.07.2016 – das letzte Projekt startet zum 01.12.2016
Förderzeitraum: 36 Monate
Fördersumme: 2.063.910,73 €
Teilnehmer: insgesamt 64 – davon werden noch 9 Plätze in den nächsten Wochen besetzt; Verweildauer der Teilnehmer i. d. R. 36 Monate
 

Förderbereich E zur Regionalisierung der Förderung zur Vermeidung beruflicher und sozialer Ausgrenzung sowie zur individuellen beruflichen und sozialen Eingliederung: Regionale Koordination

Landkreis Börde: 1 Regionale Koordinatorin
Durchführungsort: Landkreis Börde
Beginn: 15.05.2016
Förderzeitraum: 36 Monate
Fördersumme: 221.775,87 €
Aufgaben des Regionalen Koordinators in Zusammenarbeit mit dem RAK:

  • Analyse und Bewertung des regionalen Arbeitsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten,
  • Erarbeitung von Schwerpunktthemen im Bereich des regionalen Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung,
  • Abstimmung der Schwerpunktthemen mit dem zuständigen Fachreferat im Ministerium als Grundlage für Auswahlverfahren,
  • Bedarfsermittlung für den Bereich der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Richtlinie und in Ergänzung oder Abgrenzung zur Förderung durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit sowie zu anderen Förderprogrammen, z. B. des Bundes,
  • Vorbereitung und Organisation von Auswahlverfahren nach dieser Richtlinie im Rahmen vorgegebener Budgets in enger Abstimmung mit dem Ministerium,
  • Begleitung und Erfolgskontrolle für die ausgewählten Projekte (Qualitätssicherung),
  • Beratung und fachpolitische Begleitung der in der Region umgesetzten ESF-Projekte nach der Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung,
  • Koordinierung der Aufgaben der Coaches, des Projektbeirates und des Landkreises im Programm „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“,
  • Unterstützung der Netzwerkentwicklung in der Region unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Landes.

 

Weiterhin wird im Landkreis Börde das Landesprogramm zur Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive mittels Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II umgesetzt

Wettbewerbsaufruf: 04.05.2016
Frist zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge: 23.05.2016
Entscheidung des RAK vom 21.06.2016: von 2 eingereichten Projektvorschlägen, haben 2 Projekte eine Förderempfehlung des RAK erhalten

2 Projekte
Zielgruppe: Flüchtlinge, die Leistungsbezieher im SGB II-Bereich sind
Träger: SBH Südost GmbH – Durchführungsort Haldensleben; IMM Marketing & Management GmbH Wanzleben in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Wanzleben e.V. - Einsatzgebiet Raum Wanzleben und Obere Aller
Beginn: 15.07.2016
Förderzeitraum: bis 31.12.2016
Fördersumme: 41.701,68 €
Teilnehmer: 20 Teilnehmer pro Projekt – im Projekt der SBH Südost GmbH befinden sich durch Besetzungsschwierigkeiten nur 18 Teilnehmer; Nachbesetzung erfolgt soweit möglich
 

Das Landesprogramm endet am 31.12.2016 und wird in 2017 nicht weitergeführt, da durch das Bundesprogram „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) inhaltlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wird.

 

Zusätzliche Information zum Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ – Durchführung durch das JC Börde

1 Projekt
Zielgruppe: erwerbsfähige Leistungsberechtigte SGB II, die mindestens 4 Jahre im Leistungsbezug sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das 35. Lebensjahr vollendet haben, erfolglose Integrationsbemühungen, gesundheitliche Einschränkungen haben, die eine Integration am Arbeitsmarkt erschweren oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben;

Durchführungsort: Geschäftsstellenbezirk Oschersleben
Zuwendungsempfänger: Jobcenter Börde
Beginn: 01.01.2017 – geplant; Jobcenter wurde nach erfolgreicher Konzepteinreichung zur Antragstellung aufgefordert
Förderzeitraum: 24 Monate
Fördersumme: 2.122.560,- €
Teilnehmer: 67 Teilnehmer – bisher haben als Einsatzstelle 8 potentielle Arbeitgeber mit 67 Stellen ihr Interesse bekundet

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Übersicht (Stand 10.11.2016)

Anlage 2 – Anfrage von Herrn Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) auf der Sitzung des Kreisausschusses am 16.11.2016 über die Nachhaltigkeit und Ergebnisse (Stand 23.11.2016)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Übersicht (166 KB)    
Anlage 2 2 2. Ergänzung - Anfrage von Herr Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) auf der Kreisausschusssitzung am 16.11.2016 (84 KB)