Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/63/0363  

 
 
Betreff: Information zum Projekt Arbeitsgemeinschaft-Breitband (ARGE) - Sachstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Naumann FDLin Kreisplanung
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Kreisplanung Bearbeiter/-in: Niemann, Heidemarie
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.11.2016 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/68/0363)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2016/63/0363)
Anlagen:
Anlage 1 - Hintergrundinformationen

Beschlussvorschlag:

entfällt

 


Sachdarstellung, Begründung:

Die 10 Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises und der Landkreis Börde haben unter Wahrung der eigenen Rechtspersönlichkeit am 13. Januar 2016 beschlossen, den Breitbandausbau mittels Gründung einer Arbeitsgruppe nach § 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt LSA S. 81), zuletzt geändert durch Art. 3 Kommunalrechtsreformgesetz vom 17.06.2014 (Gesetz- und Verordnungsblatt LSA S. 288), zu unterstützen.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft-Breitband (ARGE), die Gemeinden Wolmirstedt, Oebisfelde-Weferlingen, Wanzleben-Börde, Oschersleben (Bode), Sülzetal, Barleben, Niedere Börde und die Verbandsgemeinden Flechtingen, Elbe-Heide und Westliche Börde sowie der Landkreis Börde haben Förderanträge nach dem Bundesförderprogramm "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"  frist- und formwahrend am 28. Oktober 2016 gestellt.

Die beantragten Fördermittel umfassen eine Gesamtsumme von rund 83,5 Mio. Euro und sollen den flächendeckenden und auf Zukunftsfähigkeit ausgelegten Breitbandausbau unterstützen.

Vor einer Bewilligung durchlaufen alle eingereichten Anträge der Bundesländer ein so genanntes Scoringverfahren, so dass mit Erreichung der höchsten Punktzahlen auch das Ausschöpfen maximaler Fördermittelsummen gelingt.

Erst nach dieser Auswertung wird das für die Bundesmittel zuständige Bundesbreitbandbüro in Berlin die vorläufigen  Zuwendungsbescheide ausreichen.

Der Landkreis und die ARGE-Mitglieder  haben mit dieser Antragsabgabe einen ganz wichtigen Schritt zur Vorhabensumsetzung vollzogen.

Die nächste Stufe zur o. g. Zielerreichung ist die Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens.

Mittels eines nun folgenden europaweiten Ausschreibungsverfahrens werden ein oder mehrere Netzbetreiber für den aktiven Betrieb der kommunalen Netze gesucht, um ab dem Jahr 2017 mit dem praktischen Ausbau der hochmodernen und zukunftstauglichen, glasfaserbasierten Breitbandnetze beginnen zu können.

Für das Jahr 2017 beabsichtigen die Mitglieder der ARGE-Breitband, auf der Grundlage des § 3 GKG-LSA eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Koordinierung, abgestimmten Vorgehensweise und zur gemeinsamen Umsetzung einer Breitbandinfrastruktur in den kreisangehörigen, kommunalen Gebietskörperschaften zu schließen.

In einem fortlaufenden Diskussionsprozess sollen sowohl die Aufgaben als auch die Details zwischen den Vereinbarungsparteien vertieft werden. Der Abschluss der Zweckvereinbarung ist für den Zeitraum des I. oder II. Quartals 2017 und vor der praktischen Umsetzung des Breitbandprojektes der ARGE-Breitband vorgesehen.

 


Anlagen:

keine

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Hintergrundinformationen (29 KB)